Fachangestellter für Arbeitsmarktdienstleistungen*

Fachangestellte für Arbeitsmarktdienstleistungen* erteilen persönlich oder telefonisch Auskünfte,

z.B. bei Fragen zur Arbeitslosmeldung.

Sie helfen Kunden beim Ausfüllen von Anträgen auf Geldleistungen (z.B. Arbeitslosengeld I,

Kindergeld, Leistungen zur Unterstützung der Beratung und Vermittlung, Arbeitslosengeld II und Sozialgeld).

Bei der anschließenden Bearbeitung berücksichtigen sie stets

sowohl die gesetzlichen Vorschriften als auch interne Qualitätsrichtlinien.

Außerdem unterstützen Fachangestellte für Arbeitsmarktdienstleistungen* Fachkräfte aus den Bereichen

Berufsberatung und Arbeitsvermittlung und wirken im Fallmanagement mit.

So informieren sie Kunden etwa über Unterstützungsangebote anderer Stellen, z.B. zum Thema Schuldnerberatung.

Fachangestellte für Arbeitsmarktdienstleistungen* übernehmen auch interne Serviceaufgaben,

vor allem in den Bereichen Personal, Finanzen und Controlling.

Arbeitsbedingungen, Arbeitssituation

Fachangestellte für Arbeitsmarktdienstleistungen* arbeiten häufig am Computer,

um beispielsweise Ansprüche auf Leistungen zu prüfen.

Sie sind in Büros, Informations- und Beratungsräumen oder Service-Centern tätig.

Aufgaben wie persönliche und telefonische Kundenberatung oder das Prüfen von Anträgen wechseln sich ab.

Termindruck entsteht zum Beispiel, wenn sie für die Anliegen von vielen Anrufern oder Kunden zur Verfügung stehen müssen.

Wenn Fachangestellte für Arbeitsmarktdienstleistungen*

z.B. Anträge bearbeiten oder Leistungsanträge prüfen, arbeiten sie sorgfältig.

Personenbezogene oder firmenbezogene Informationen behandeln sie vertraulich.

Sie halten sich über Neuerungen, z.B. Änderungen von Anspruchsvoraussetzungen, auf dem Laufenden.

Bei Kundenkontakten, in Gesprächen mit Arbeitnehmern und Arbeitgebern sind sie freundlich,

kompetent und setzen ihre Kommunikationsfähigkeit ein.

Ausbildungsdauer

Die Ausbildungsdauer ist für jeden Ausbildungsberuf in der jeweiligen Ausbildungsordnung festgelegt (Regelausbildungszeit).

Beim Ausbildungsberuf ''Fachangestellter für Arbeitsmarktdienstleistungen*'' beträgt sie 3 Jahre.

Wer einen höheren Schulabschluss als den Hauptschulabschluss hat, kann seine Ausbildungszeit verkürzen.

Mit Fachoberschulreife, also z.B. einem Realschulabschluss ist eine Kürzung um 6 Monate möglich,

mit Fachhochschulreife und Abitur kann die Ausbildung um 12 Monate gekürzt werden.

Eine weitere Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen,

ist die Ausbildungszeit einer vorherigen Ausbildung anrechnen zu lassen.

Auch andere Bildungsgänge wie Einstiegsqualifizierung, Berufsfachschule oder Berufsgrundbildungsjahr

können unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet werden.

Zudem kann die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung beantragt werden,

wenn die Leistungen in der Berufsschule und die Leistungen im Ausbildungsbetrieb dies rechtfertigen.

Berufsporträt Fachangestellter für Arbeitsmarktdienstleistungen*

Gewünschte schulische Vorkenntnisse

Für den Dialog mit Kunden, beim Ausfüllen von Formularen und beim täglich anfallenden Schriftverkehr

sind gute Deutschkenntnisse unabdingbar. Sicherheit in Rechtschreibung

sowie eine gute mündliche und schriftliche Kommunikationsfähigkeit sind dabei besonders wichtig.

Beispielsweise beim Ermitteln von Leistungsansprüchen sind mathematische Kenntnisse

wie Dezimal-, Bruch-, Prozent- und Dreisatzrechnung erforderlich.

Kenntnisse gesellschaftlicher, wirtschaftlicher, rechtlicher und sozialer Sachverhalte

sind z.B. für die Bewertung der aktuellen Situation auf dem Arbeitsmarkt hilfreich.

Perspektiven nach der Ausbildung

Nach ihrer Ausbildung arbeiten Fachangestellte für Arbeitsmarktdienstleistungen*

im Kundenbereich der Agenturen für Arbeit, in Jobcentern nach dem SGB II und in Familienkassen.

Durch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten, auf den neuesten Stand bringen und erweitern.

Das Themenspektrum reicht dabei von Personalberatung und Personalvermittlung bis hin zu Sozialrecht.

Eine Aufstiegsweiterbildung hilft, beruflich voranzukommen und Führungspositionen zu erreichen.

Naheliegend ist es, eine Weiterbildung als Verwaltungsbetriebswirt* abzulegen.

Mit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren

und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Arbeitsmarktmanagement erwerben.

Weitere Informationen zum Ausbildungsberuf

Ausführliche Informationen zum Ausbildungsberuf finden Sie in der Berufsinfo der Datenbank BERUFENET.

Der Ausbildungsberuf ist im Berufsfeld Wirtschaft, Verwaltung einsortiert.

Freie Ausbildungsplätze

Aktuelle Ausbildungsplatzangebote finden Sie in den Jobbörsen der Unternehmen,

die sich Ihnen mit einem Firmenprofil präsentieren und/oder im entsprechenden Portalbereich bei Jobadu.de.

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