Fachkraft für Gastronomie*

Fachkräfte für Gastronomie* bedienen Gäste und handeln dabei serviceorientiert und verkaufsfördernd.

Sie nehmen z.B. im Restaurant Bestellungen entgegen und servieren die Getränke und das Essen,

schenken an der Bar Getränke aus oder verkaufen Speisen an der Theke.

Sie dekorieren Tische anlassbezogen und saisonbezogen und bauen Büfetts auf.

In der Küche bereiten sie einfache Gerichte zu, garnieren kalte Platten oder richten das Frühstücksbüfett an.

Auch die Kontrolle von Lagerbeständen und der Verwendbarkeit von Lebensmitteln

gehört zu den Aufgaben von Fachkräften für Gastronomie*.

Arbeitsbedingungen, Arbeitssituation

Fachkräfte für Gastronomie* servieren heiße und kalte Speisen sowie Getränke mit der Hand.

Darüber hinaus bedienen sie technische Anlagen wie Zapfgeräte oder Kassensysteme.

Meist tragen sie Arbeitskleidung, die sie als Servicekräfte kennzeichnet.

Sie arbeiten hauptsächlich in den Innenräumen von Restauranträumen und Gasträumen, in Küchen und Buffets,

in Lagerräumen und manchmal auch im Freien wie z.B. in Biergärten.

Sie arbeiten im Gehen und Stehen und legen zum Teil beträchtliche Strecken zurück.

Wenn viel Betrieb herrscht, wird es in den Gasträumen laut.

In der Küche liegen Essensgerüche in der Luft.

Nachtarbeit, Wochenendarbeit und Feiertagsarbeit sind in der Gastronomie üblich.

Fachkräfte für Gastronomie* verhalten sich gegenüber ihren Gästen stets freundlich und zuvorkommend.

Auf spezielle Kundenwünsche gehen sie serviceorientiert ein.

Zwischen den verschiedenen Aufgaben im Servicebereich, Küche oder Lagerraum wechseln sie flexibel.

Sorgfältig halten sie Hygienevorschriften, Umweltschutzvorschriften und Sicherheitsvorschriften ein.

Ausbildungsdauer

Die Ausbildungsdauer ist für jeden Ausbildungsberuf in der jeweiligen Ausbildungsordnung festgelegt (Regelausbildungszeit).

Beim Ausbildungsberuf ''Fachkraft für Gastronomie*'' beträgt sie 2 Jahre.

Wer einen höheren Schulabschluss als den Hauptschulabschluss hat, kann seine Ausbildungszeit verkürzen.

Mit Fachoberschulreife, also z.B. einem Realschulabschluss ist eine Kürzung um 6 Monate möglich,

mit Fachhochschulreife und Abitur kann die Ausbildung um 12 Monate gekürzt werden.

Eine weitere Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen,

ist die Ausbildungszeit einer vorherigen Ausbildung anrechnen zu lassen.

Auch andere Bildungsgänge wie Einstiegsqualifizierung, Berufsfachschule oder Berufsgrundbildungsjahr

können unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet werden.

Zudem kann die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung beantragt werden,

wenn die Leistungen in der Berufsschule und die Leistungen im Ausbildungsbetrieb dies rechtfertigen.

Berufsporträt Fachkraft für Gastronomie*

Gewünschte schulische Vorkenntnisse

Mathematik gehört zum Handwerkszeug von angehenden Fachkräften für Gastronomie*.

Bei der Rechnungserstellung und beim Kassieren, z.B. im Restaurant,

müssen sie die Grundrechenarten sowie die Dezimal-, Bruch-, Prozent- und Dreisatzrechnung sicher beherrschen.

Deutschkenntnisse sind für den Kontakt mit Kunden wichtig. Fachkräfte für Gastronomie* informieren

ihre Gäste über Angebote des Hauses oder nehmen telefonisch Reservierungswünsche entgegen.

Es gehört zu den Aufgaben der Auszubildenden, auch ausländische Gäste zu empfangen und zu beraten.

Wer hier Fremdsprachenkenntnisse vorweisen kann, ist im Vorteil.

Angehende Fachkräfte für Gastronomie decken z.B. Tische ein, kümmern sich um die Reinigung der Gasträume

und verwalten die Wäschebestände. Dafür sind hauswirtschaftliche Kenntnisse nützlich.

Perspektiven nach der Ausbildung

Nach ihrer Ausbildung arbeiten Fachkräfte für Gastronomie*

z.B. in der Gastronomie, in Kantinen sowie in Hotelrestaurants oder Kurheimen.

Durch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten, auf den neuesten Stand bringen und erweitern.

Das Themenspektrum reicht dabei von Küchenwesen bis hin zu Restaurantservice.

Nach erfolgreicher Abschluss-/Gesellenprüfung können Fachkräfte für Gastronomie unter bestimmten Voraussetzungen

ihre Ausbildung um ein Jahr fortsetzen und z.B. die Prüfung

zum Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie* oder zum Fachmann für Systemgastronomie* ablegen.

Eine Aufstiegsweiterbildung hilft, beruflich voranzukommen und Führungspositionen zu erreichen.

Naheliegend ist es, die Prüfung als Restaurantmeister* abzulegen.

Mit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren und beispielsweise

einen Bachelorabschluss im Studienfach Hotelmanagement erwerben.

Auch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich, z.B. mit einem eigenen Gastronomiebetrieb.

Weitere Informationen zum Ausbildungsberuf

Ausführliche Informationen zum Ausbildungsberuf finden Sie in der Berufsinfo der Datenbank BERUFENET.

Der Ausbildungsberuf ist im Berufsfeld Dienstleistung einsortiert.

Freie Ausbildungsplätze

Aktuelle Ausbildungsplatzangebote finden Sie in den Jobbörsen der Unternehmen,

die sich Ihnen mit einem Firmenprofil präsentieren und/oder im entsprechenden Portalbereich bei Jobadu.de.

Info an Freunde und Bekannte

Gefällt Ihnen dieses Berufsporträt? Möchten Sie Freunde und Bekannte über dieses Berufsporträt informieren?

Bitte empfehlen bzw. teilen Sie diese Internetseite bei Facebook, X, LinkedIn und/oder XING.

Für einen entsprechenden Hinweis auf dem elektronischen Weg nutzen Sie bitte die Weiterempfehlung per E-Mail.