Ausbildungsdauer
Die Ausbildungsdauer ist für jeden Ausbildungsberuf in der jeweiligen Ausbildungsordnung festgelegt (Regelausbildungszeit).
Beim Ausbildungsberuf ''Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk (Fleischerei)*'' beträgt sie 3 Jahre.
Wer einen höheren Schulabschluss als den Hauptschulabschluss hat, kann seine Ausbildungszeit verkürzen.
Mit Fachoberschulreife, also z.B. einem Realschulabschluss ist eine Kürzung um 6 Monate möglich,
mit Fachhochschulreife und Abitur kann die Ausbildung um 12 Monate gekürzt werden.
Eine weitere Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen,
ist die Ausbildungszeit einer vorherigen Ausbildung anrechnen zu lassen.
Auch andere Bildungsgänge wie Einstiegsqualifizierung, Berufsfachschule oder Berufsgrundbildungsjahr
können unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet werden.
Zudem kann die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung beantragt werden,
wenn die Leistungen in der Berufsschule und die Leistungen im Ausbildungsbetrieb dies rechtfertigen.
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