Handzuginstrumentenmacher*

Handzuginstrumentenmacher* bauen handgezogene oder angeblasene Instrumente.

Vor dem Bau erstellen sie Entwürfe oder entnehmen Vorgaben und Maße vorhandenen technischen Zeichnungen.

Sie fertigen z.B. aus Holz oder Metall Gehäusebauteile sowie Bälge aus Pappe und montieren diese zusammen.

Zudem bringen sie die Knöpfe, Tasten, Register, Stimmstöcke, Dichtungen

sowie Klappen mit Rückholfedern an und bearbeiten die Instrumentenoberfläche.

Dann prüfen sie die Klangqualität des fertigen Instruments und stimmen es.

Zudem warten, pflegen und reparieren bzw. restaurieren sie defekte oder alte Instrumente und beraten Kunden.

Arbeitsbedingungen, Arbeitssituation

Handzuginstrumentenmacher* arbeiten trotz Maschineneinsatz viel mit der Hand.

Bei manchen Arbeiten tragen sie Schutzkleidung, zum Teil auch Atemschutz und Gehörschutz.

Sie arbeiten in Werkstätten oder Produktionsräumen des Musikinstrumentenbaus sowie in Verkaufsräumen,

wenn sie Kunden z.B. beim Kauf oder bei einer Reparatur beraten.

Bei Schleifarbeiten entsteht Staub. Klebstoffe, Beizen, Lösemittel und Lacke

können Dämpfe und Gerüche entwickeln und Sägemaschinen bzw. Schleifmaschinen erzeugen Lärm.

Um den Klang zu prüfen, müssen Handzuginstrumentenmacher* ihre Instrumente anspielen können.

Hierfür benötigen sie musikalische Fähigkeiten und ein gutes Gehör.

Mit Sinn für Ästhetik gestalten sie Oberflächen und verzieren ihre Instrumente.

Sie müssen konzentriert und präzise arbeiten,

denn selbst kleinste Ungenauigkeiten können den Klang eines Instruments beeinträchtigen.

Ausbildungsdauer

Die Ausbildungsdauer ist für jeden Ausbildungsberuf in der jeweiligen Ausbildungsordnung festgelegt (Regelausbildungszeit).

Beim Ausbildungsberuf ''Handzuginstrumentenmacher*'' beträgt sie 3 Jahre.

Wer einen höheren Schulabschluss als den Hauptschulabschluss hat, kann seine Ausbildungszeit verkürzen.

Mit Fachoberschulreife, also z.B. einem Realschulabschluss ist eine Kürzung um 6 Monate möglich,

mit Fachhochschulreife und Abitur kann die Ausbildung um 12 Monate gekürzt werden.

Eine weitere Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen,

ist die Ausbildungszeit einer vorherigen Ausbildung anrechnen zu lassen.

Auch andere Bildungsgänge wie Einstiegsqualifizierung, Berufsfachschule oder Berufsgrundbildungsjahr

können unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet werden.

Zudem kann die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung beantragt werden,

wenn die Leistungen in der Berufsschule und die Leistungen im Ausbildungsbetrieb dies rechtfertigen.

Berufsporträt Handzuginstrumentenmacher*

Gewünschte schulische Vorkenntnisse

Da angehende Handzuginstrumentenmacher* sich im Umgang mit verschiedenen Werkstoffen auskennen müssen,

sind Kenntnisse in Physik für die Ausbildung von Nutzen.

Zukünftige Handzuginstrumentenmacher* haben bereits in der Ausbildung häufig mit der Berechnung

von Flächenaufteilungen zu tun. Zudem benötigen sie gute Rechenkenntnisse für die Preiskalkulation im Verkauf.

Beim Erlernen von Maschinen- und Gerätetechnik in Bezug auf Handzuginstrumente

sind Kenntnisse im technischen Werken von Vorteil.

Zum Ausbildungsalltag der angehenden Handzuginstrumentenmacher* gehören das Entwerfen, Zeichnen und Planen

von Teilen eines Instruments. Daher sollten sie Kenntnisse im technischen Zeichnen mitbringen.

Ein gutes Gehör und Grundkenntnisse im Spielen von Handzuginstrumenten

sind z.B. für das Regulieren des Klangs und das Stimmen der Instrumente nützlich.

Angehende Handzuginstrumentenmacher* beraten Kunden z.B. beim Verkauf von neuen und gebrauchten Instrumenten.

Gute mündliche Ausdrucksfähigkeit ist dabei von Vorteil.

Perspektiven nach der Ausbildung

Nach ihrer Ausbildung arbeiten Handzuginstrumentenmacher*

in Herstellungsbetrieben und Reparaturbetrieben des Musikinstrumentenbaus.

Durch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten, auf den neuesten Stand bringen und erweitern.

Das Themenspektrum reicht dabei von Holzbearbeitung und Holzverarbeitung bis hin zu Musik.

Eine Aufstiegsweiterbildung hilft, beruflich voranzukommen und Führungspositionen zu erreichen.

Naheliegend ist es, die Prüfung als Handzuginstrumentenmachermeister* abzulegen.

Mit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren

und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Musikinstrumentenbau erwerben.

Auch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich, z.B. mit einem eigenen Handzuginstrumentenmacherbetrieb.

Weitere Informationen zum Ausbildungsberuf

Ausführliche Informationen zum Ausbildungsberuf finden Sie in der Berufsinfo der Datenbank BERUFENET.

Der Ausbildungsberuf ist im Berufsfeld Produktion, Fertigung einsortiert.

Freie Ausbildungsplätze

Aktuelle Ausbildungsplatzangebote finden Sie in den Jobbörsen der Unternehmen,

die sich Ihnen mit einem Firmenprofil präsentieren und/oder im entsprechenden Portalbereich bei Jobadu.de.

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