Kaufmann im Einzelhandel*

Kaufleute im Einzelhandel* verkaufen Konsumgüter wie Bekleidung, Spielwaren, Nahrungsmittel,

Unterhaltungselektronik oder Einrichtungsgegenstände an Endkunden.

Sie führen Beratungsgespräche mit Kunden, verkaufen Waren und bearbeiten Reklamationen.

Außerdem planen sie den Einkauf, bestellen Waren und nehmen Lieferungen entgegen.

Anschließend prüfen sie die Qualität der gelieferten Ware und sorgen für eine fachgerechte Lagerung.

Sie zeichnen die Ware aus und helfen beim Auffüllen der Verkaufsregale und Verkaufstheken

sowie bei der Gestaltung der Verkaufsräume.

Auch bei der Planung und Umsetzung von werbe- und verkaufsfördernden Maßnahmen wirken Kaufleute im Einzelhandel* mit.

Dazu beobachten sie den Markt und planen die Sortimentsgestaltung.

Im Onlinehandel betreuen sie Onlineshops, pflegen Produktkataloge und setzen Onlinemarketing ein.

Arbeitsbedingungen, Arbeitssituation

Kaufleute im Einzelhandel* haben mit Warensortimenten aller Art zu tun, bedienen Kassen

oder ermitteln am Computer den Bedarf an Produkten und wickeln Bestellungen ab.

Sie sind in Verkaufsräumen und Lagerräumen sowie in Büroräumen tätig.

Im Verkauf sind sie viel auf den Beinen, am Computer bzw. an der Kasse arbeiten sie im Sitzen.

Gelegentlich sind auch schwere Waren zu heben oder zu transportieren.

Je nach Betrieb liegt z.B. der Geruch von Lösemitteln, Reinigungsmitteln oder Lebensmitteln in der Luft.

Arbeit an Samstagen ist üblich, in Bahnhofsfilialen oder Flughafenfilialen auch an Sonntagen und Feiertagen.

Freundlich und kompetent beraten die Kaufleute im Einzelhandel* ihre Kunden,

das erfordert Kontaktbereitschaft und Kommunikationsfähigkeit.

Sorgfältig zählen sie Wechselgeld ab und führen die Kassenabrechnung durch.

Selbstständig prüfen sie das Warensortiment und räumen Produkte in Regale ein.

Sie kennen die Wünsche ihrer Kunden und denken kaufmännisch, z.B. wenn sie Preise kalkulieren,

bei der Sortimentsplanung mitwirken oder Onlinemarketingmaßnahmen planen und durchführen.

Ausbildungsdauer

Die Ausbildungsdauer ist für jeden Ausbildungsberuf in der jeweiligen Ausbildungsordnung festgelegt (Regelausbildungszeit).

Beim Ausbildungsberuf ''Kaufmann im Einzelhandel*'' beträgt sie 3 Jahre.

Wer einen höheren Schulabschluss als den Hauptschulabschluss hat, kann seine Ausbildungszeit verkürzen.

Mit Fachoberschulreife, also z.B. einem Realschulabschluss ist eine Kürzung um 6 Monate möglich,

mit Fachhochschulreife und Abitur kann die Ausbildung um 12 Monate gekürzt werden.

Eine weitere Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen,

ist die Ausbildungszeit einer vorherigen Ausbildung anrechnen zu lassen.

Auch andere Bildungsgänge wie Einstiegsqualifizierung, Berufsfachschule oder Berufsgrundbildungsjahr

können unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet werden.

Zudem kann die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung beantragt werden,

wenn die Leistungen in der Berufsschule und die Leistungen im Ausbildungsbetrieb dies rechtfertigen.

Berufsporträt Kaufmann im Einzelhandel*

Gewünschte schulische Vorkenntnisse

Mathematikkenntnisse sind wichtig, um z.B. Kalkulationen sowie Kassenabrechnungen durchzuführen.

Eine höfliche und verständliche Ausdrucksweise ist bei der Kundenberatung

sowie bei der mündlichen und schriftlichen Bearbeitung von Beschwerden und Reklamationen erforderlich.

Für schriftliche Korrespondenz ist zudem eine sichere Rechtschreibung wichtig.

Bereits in der Ausbildung übernehmen Kaufleute im Einzelhandel* Aufgaben im Rechnungswesen.

Auch sollten sie sich mit Handelsrecht und Vertragsrecht auskennen. Hierfür sind Kenntnisse in Wirtschaftslehre hilfreich.

Perspektiven nach der Ausbildung

Nach ihrer Ausbildung arbeiten Kaufleute im Einzelhandel* in Einzelhandelsbetrieben,

z.B. in Modehäusern, Baumärkten, in Supermärkten und Kaufhäusern sowie im Versandhandel.

Durch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten, auf den neuesten Stand bringen und erweitern.

Das Themenspektrum reicht dabei von Warenkunde, Produktkunde und Verkaufskunde bis hin zu Rechnungswesen.

Eine Aufstiegsweiterbildung hilft, beruflich voranzukommen und Führungspositionen zu erreichen.

Naheliegend ist es, die Prüfung als Handelsfachwirt* abzulegen.

Mit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren

und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Handelsbetriebswirtschaft erwerben.

Auch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich,

z.B. mit einem eigenen Einzelhandelsbetrieb oder Fachhandelsbetrieb oder als freier Handelsvertreter*.

Weitere Informationen zum Ausbildungsberuf

Ausführliche Informationen zum Ausbildungsberuf finden Sie in der Berufsinfo der Datenbank BERUFENET.

Der Ausbildungsberuf ist im Berufsfeld Wirtschaft, Verwaltung einsortiert.

Freie Ausbildungsplätze

Aktuelle Ausbildungsplatzangebote finden Sie in den Jobbörsen der Unternehmen,

die sich Ihnen mit einem Firmenprofil präsentieren und/oder im entsprechenden Portalbereich bei Jobadu.de.

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