Patentanwaltsfachangestellter*

Patentanwaltsfachangestellte* erledigen Organisationsarbeiten, Büroarbeiten und Verwaltungsarbeiten für Patentanwälte*.

Sie nehmen Anrufe entgegen, vereinbaren Termine mit Mandanten, bereiten Schriftsätze sowie Anträge

für Patentanmeldungen, Markenanmeldungen oder Gebrauchsmusteranmeldungen vor und wirken

bei der Auswertung neu angemeldeter gewerblicher Schutzrechte, Veröffentlichungen und Eintragungen mit.

Ferner unterstützen sie Patentanwälte* dabei, Schutzrechtsanmeldungen einzureichen

und die damit verbundenen Gebühren zu berechnen und einzuzahlen.

Außerdem organisieren sie die Wiedervorlage der Patentakten,

damit keine Fristen für Anmeldungen, Verlängerungen und Gebührennachzahlungen versäumt werden.

Arbeitsbedingungen, Arbeitssituation

Patentanwaltsfachangestellte* arbeiten viel im Sitzen am Computer, wo sie z.B. Anträge

für die Anmeldung von Schutzrechten vorbereiten.

Vorwiegend sind sie in Büroräumen tätig und arbeiten Hand in Hand mit Patentanwälten*.

Routinegeschäftsfälle bearbeiten sie eigenständig, richten sich dabei aber nach Vorgaben des Patentanwaltes*.

In größeren Kanzleien arbeiten sie im Team mit Kollegen* und spezialisieren sich z.B. auf Anträge

für die Anmeldung von Schutzrechten oder die Gebührenabrechnung. In kleineren Kanzleien sind sie als Allroundkräfte tätig.

Für das Koordinieren von Mandantenterminen und die Organisation der Büroabläufe benötigen sie Organisationstalent.

Sorgfältig überwachen sie Fristen und Termine. Persönliche Daten und Unterlagen behandeln sie vertraulich.

Flexibel stellen sie sich auf die wechselnden Aufgaben ein,

die z.B. bei der Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten zu erledigen sind.

Beim Verfassen von Schriftstücken setzen sie ihre gute schriftliche Ausdrucksfähigkeit ein.

Mandanten* behandeln sie zuvorkommend und berücksichtigen z.B. besondere Terminwünsche.

Im Kontakt mit den Mandanten* ist eine gute mündliche Ausdrucksfähigkeit hilfreich.

Im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr nutzen sie ihre guten Englischkenntnisse und weitere Fremdsprachenkenntnisse.

Ausbildungsdauer

Die Ausbildungsdauer ist für jeden Ausbildungsberuf in der jeweiligen Ausbildungsordnung festgelegt (Regelausbildungszeit).

Beim Ausbildungsberuf ''Patentanwaltsfachangestellter*'' beträgt sie 3 Jahre.

Wer einen höheren Schulabschluss als den Hauptschulabschluss hat, kann seine Ausbildungszeit verkürzen.

Mit Fachoberschulreife, also z.B. einem Realschulabschluss ist eine Kürzung um 6 Monate möglich,

mit Fachhochschulreife und Abitur kann die Ausbildung um 12 Monate gekürzt werden.

Eine weitere Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen,

ist die Ausbildungszeit einer vorherigen Ausbildung anrechnen zu lassen.

Auch andere Bildungsgänge wie Einstiegsqualifizierung, Berufsfachschule oder Berufsgrundbildungsjahr

können unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet werden.

Zudem kann die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung beantragt werden,

wenn die Leistungen in der Berufsschule und die Leistungen im Ausbildungsbetrieb dies rechtfertigen.

Berufsporträt Patentanwaltsfachangestellter*

Gewünschte schulische Vorkenntnisse

Deutsch gehört zum Handwerkszeug von angehenden Patentanwaltsfachangestellten*.

Um Schriftstücke und Verträge zu bearbeiten, sind gute Grammatikkenntnisse und eine fehlerfreie Rechtschreibung notwendig.

Für die Berechnung von Gebühren und das Abwickeln oder Vorbereiten der Buchführung

sind die Grundrechenarten sowie Prozentrechnen wichtig.

Um Mandanten* über den Sachstand von Rechtsangelegenheiten informieren zu können,

sind Kenntnisse in der Rechtslehre hilfreich.

Da Patentanwaltsfachangestellte* oft Kontakt mit internationalen Mandanten haben,

sind Englischkenntnisse und Französischkenntnisse für die Auszubildenden vorteilhaft.

Perspektiven nach der Ausbildung

Nach ihrer Ausbildung arbeiten Patentanwaltsfachangestellte* in Patentanwaltskanzleien

sowie in Patentabteilungen von größeren Unternehmen.

Durch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten, auf den neuesten Stand bringen und erweitern.

Das Themenspektrum reicht dabei von Finanz- und Rechnungswesen bis hin zu Büro und Sekretariat.

Eine Aufstiegsweiterbildung hilft, beruflich voranzukommen und Führungspositionen zu erreichen.

Naheliegend ist es, die Prüfung als Rechtsfachwirt* abzulegen.

Mit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren und beispielsweise

einen Bachelorabschluss im Studienfach Wirtschaftsrecht erwerben.

Auch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich, z.B. mit einem Sekretariatsservice.

Weitere Informationen zum Ausbildungsberuf

Ausführliche Informationen zum Ausbildungsberuf finden Sie in der Berufsinfo der Datenbank BERUFENET.

Der Ausbildungsberuf ist im Berufsfeld Wirtschaft, Verwaltung einsortiert.

Freie Ausbildungsplätze

Aktuelle Ausbildungsplatzangebote finden Sie in den Jobbörsen der Unternehmen,

die sich Ihnen mit einem Firmenprofil präsentieren und/oder im entsprechenden Portalbereich bei Jobadu.de.

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