Raumausstatter*

Raumausstatter* gestalten Wohnräume und Geschäftsräume und beraten hinsichtlich der Gestaltung und Materialwahl.

Sie planen die Raumausstattung nach den Wünschen des Kunden und bereiten diese vor.

Sie ermitteln Kosten und besorgen nach Auftragsabschluss die benötigten Materialien,

mit denen sie die Räumlichkeiten gestalten.

Sie bereiten die Untergründe vor, verlegen Bodenbeläge, kleiden Wände und Decken mit Stoffen und Tapeten aus,

montieren Sicht- und Sonnenschutzanlagen und dekorieren die Räume.

Darüber hinaus beziehen sie Polstermöbel neu und führen erforderliche Reparaturen durch.

Arbeitsbedingungen, Arbeitssituation

Raumausstatter* entwerfen Raumdekorationen oder Polsterarbeiten zwar bisweilen am Computer,

meist arbeiten sie aber in der Werkstatt sowie beim Kunden mit der Hand.

Zuweilen sind sie den Dämpfen von Klebstoffen oder Lösungsmitteln ausgesetzt.

Wenn sie etwa auf Leitern Vorhänge montieren, besteht Unfallgefahr.

Raumausstatter* brauchen ein Gespür dafür,

wie sie die Vorgaben ihrer Auftraggeber in ästhetisch ansprechende Gestaltungen umsetzen.

Sie müssen für ihre Kunden beispielsweise stimmige Farbkonzepte

für die Ausgestaltung eines Büros oder eines Verkaufsraumes entwickeln und mit zeichnerischem Geschick entwerfen können.

Bei der praktischen Ausführung muss häufig auf Knien, über Kopf oder in gebückter Haltung gearbeitet werden.

Um z.B. Sprungfedern in einem Polstersessel festzuschnüren, ist viel Kraft in Armen und Händen nötig.

Ausbildungsdauer

Die Ausbildungsdauer ist für jeden Ausbildungsberuf in der jeweiligen Ausbildungsordnung festgelegt (Regelausbildungszeit).

Beim Ausbildungsberuf ''Raumausstatter*'' beträgt sie 3 Jahre.

Wer einen höheren Schulabschluss als den Hauptschulabschluss hat, kann seine Ausbildungszeit verkürzen.

Mit Fachoberschulreife, also z.B. einem Realschulabschluss ist eine Kürzung um 6 Monate möglich,

mit Fachhochschulreife und Abitur kann die Ausbildung um 12 Monate gekürzt werden.

Eine weitere Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen,

ist die Ausbildungszeit einer vorherigen Ausbildung anrechnen zu lassen.

Auch andere Bildungsgänge wie Einstiegsqualifizierung, Berufsfachschule oder Berufsgrundbildungsjahr

können unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet werden.

Zudem kann die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung beantragt werden,

wenn die Leistungen in der Berufsschule und die Leistungen im Ausbildungsbetrieb dies rechtfertigen.

Berufsporträt Raumausstatter*

Gewünschte schulische Vorkenntnisse

Für das Berechnen von Materialmengen, das Durchführen von Messungen

oder die Erstellung von Leistungs- und Abrechnungsunterlagen sind Kenntnisse in Mathematik vorteilhaft.

Angehende Raumausstatter* führen gestalterische Arbeiten aus und benötigen ein gutes Gespür

für Farben, Stile und Dekorationen. Auf Kenntnisse aus dem Kunstunterricht können sie dabei gut aufbauen.

Ob Bodenbeläge gestaltet, Polstermöbel bezogen oder Raumdekorationen montiert und drapiert werden.

Handwerkliches und gestalterisches Geschick ist gefragt. Wer Kenntnisse im technischen Werken besitzt, ist im Vorteil.

Für das Erstellen von Skizzen oder das Anfertigen von Aufmaßen sind Erfahrungen im technischen Zeichnen hilfreich.

Um Kundenwünsche zu verstehen oder Kunden bei der Materialauswahl, Farbkomposition und Einrichtung von Räumen

zu beraten, sind gute Deutschkenntnisse und gute mündliche Ausdrucksfähigkeit erforderlich.

Wenn angehende Raumausstatter* z.B. Licht- und Sonnenschutzanlagen

planen und montieren, sind physikalische Kenntnisse hilfreich.

Perspektiven nach der Ausbildung

Nach ihrer Ausbildung arbeiten Raumausstatter* in Fachbetrieben des Raumausstatter-Handwerks.

Auch können sie in handwerklichen Polsterwerkstätten und in Raumausstattungsateliers tätig werden.

Durch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten, auf den neuesten Stand bringen und erweitern.

Das Themenspektrum reicht dabei von Raumgestaltung bis hin zu Polsterei.

Eine Aufstiegsweiterbildung hilft, beruflich voranzukommen und Führungspositionen zu erreichen.

Naheliegend ist es, die Prüfung als Raumausstattermeister* abzulegen.

Mit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren und beispielsweise

einen Bachelorabschluss im Studienfach Innenarchitektur erwerben.

Auch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich, z.B. mit einem Betrieb im Raumausstatter-Handwerk.

Weitere Informationen zum Ausbildungsberuf

Ausführliche Informationen zum Ausbildungsberuf finden Sie in der Berufsinfo der Datenbank BERUFENET.

Der Ausbildungsberuf ist im Berufsfeld Kunst, Kultur, Gestaltung einsortiert.

Freie Ausbildungsplätze

Aktuelle Ausbildungsplatzangebote finden Sie in den Jobbörsen der Unternehmen,

die sich Ihnen mit einem Firmenprofil präsentieren und/oder im entsprechenden Portalbereich bei Jobadu.de.

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