Sozialversicherungsfachangestellter (Landwirtschaftliche SV)*

Sozialversicherungsfachangestellte* der Fachrichtung landwirtschaftliche Sozialversicherung beurteilen

die Versicherungsverhältnisse von Landwirten* und deren mitversicherten Familienangehörigen.

Sie berechnen die Beiträge der Mitglieder und beraten sie in versicherungsrechtlichen und Finanzierungsfragen.

Ferner bearbeiten sie Versicherungsleistungen in der landwirtschaftlichen Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung.

Dabei prüfen sie Leistungsansprüche, berechnen Krankenversicherungsleistungen,

Renten sowie Leistungen zur medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation und veranlassen deren Zahlung.

Sie arbeiten dabei mit Leistungserbringern bzw. Vertragspartnern wie Ärzten* sowie Krankenhäusern,

mit Reha- und Pflegeeinrichtungen, Pflegediensten und einschlägigen Unternehmen zusammen.

Darüber hinaus können sie für weitere administrative Aufgaben in der inneren Verwaltung eingesetzt sein.

Arbeitsbedingungen, Arbeitssituation

Sozialversicherungsfachangestellte* der Fachrichtung landwirtschaftliche Sozialversicherung arbeiten am Computer,

wo sie z.B. buchhalterische Aufgaben oder die Korrespondenz erledigen.

Vorwiegend sind sie in Büroräumen tätig, gelegentlich auch im Außendienst.

Sie erledigen wechselnde Aufgaben, von der sorgfältigen Leistungsberechnung

über das Führen von Mitgliederverzeichnissen bis zur Kundenberatung.

Sie informieren Versicherte kompetent über mögliche Risiken und Konsequenzen.

Mit ihrem Kommunikationstalent erläutern sie schwierige Sachverhalte verständlich.

Bei ihrer Arbeit müssen Sozialversicherungsfachangestellte* der Fachrichtung landwirtschaftliche Sozialversicherung

die gesetzlichen Vorgaben und Regelungen genau beachten. Sie sind immer über Neuerungen,

z.B. Änderungen des Sozialversicherungsrechts, informiert. Kundendaten behandeln sie vertraulich.

Ausbildungsdauer

Die Ausbildungsdauer ist für jeden Ausbildungsberuf in der jeweiligen Ausbildungsordnung festgelegt (Regelausbildungszeit).

Beim Ausbildungsberuf ''Sozialversicherungsfachangestellter (Landwirtschaftliche SV)*'' beträgt sie 3 Jahre.

Wer einen höheren Schulabschluss als den Hauptschulabschluss hat, kann seine Ausbildungszeit verkürzen.

Mit Fachoberschulreife, also z.B. einem Realschulabschluss ist eine Kürzung um 6 Monate möglich,

mit Fachhochschulreife und Abitur kann die Ausbildung um 12 Monate gekürzt werden.

Eine weitere Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen,

ist die Ausbildungszeit einer vorherigen Ausbildung anrechnen zu lassen.

Auch andere Bildungsgänge wie Einstiegsqualifizierung, Berufsfachschule oder Berufsgrundbildungsjahr

können unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet werden.

Zudem kann die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung beantragt werden,

wenn die Leistungen in der Berufsschule und die Leistungen im Ausbildungsbetrieb dies rechtfertigen.

Berufsporträt Sozialversicherungsfachangestellter (Landwirtschaftliche SV)*

Gewünschte schulische Vorkenntnisse

Angehende Sozialversicherungsfachangestellte* der Fachrichtung landwirtschaftliche Sozialversicherung

erstellen häufig Überschlagsrechnungen oder berechnen Versicherungsbeiträge. Sichere Mathematikkenntnisse helfen dabei.

Da Sozialversicherungsfachangestellte* der Fachrichtung landwirtschaftliche Sozialversicherung

bereits während der Ausbildung Geschäftsbriefe und anderen Schriftverkehr erledigen,

sollten sie Sicherheit in Rechtschreibung, Satzbau und Ausdruck mitbringen.

Auszubildende* befassen sich u.a. mit Fragen der Versicherungspflicht,

mit der Prüfung von Versicherungsansprüchen und Versicherungsvoraussetzungen oder beraten Kunden

über Versicherungsleistungen und übernehmen Aufgaben im Bereich Finanzwesen.

Vorkenntnisse im Bereich Wirtschaft und Recht erleichtern den Einstieg.

Perspektiven nach der Ausbildung

Nach ihrer Ausbildung arbeiten Sozialversicherungsfachangestellte* der Fachrichtung landwirtschaftliche Sozialversicherung

bei landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträgern

wie landwirtschaftlichen Kranken- oder Unfallkassen und bei anderen Sozialversicherungsträgern.

Durch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten, auf den neuesten Stand bringen und erweitern.

Das Themenspektrum reicht dabei von Versicherungen bis hin zu Sozialrecht.

Eine Aufstiegsweiterbildung hilft, beruflich voranzukommen und Führungspositionen zu erreichen.

Naheliegend ist es, die Prüfung als Fachwirt* im Sozial- und Gesundheitswesen abzulegen.

Mit einer Hochschulzugangsberechtigung kann man auch studieren

und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Sozialversicherung erwerben.

Weitere Informationen zum Ausbildungsberuf

Ausführliche Informationen zum Ausbildungsberuf finden Sie in der Berufsinfo der Datenbank BERUFENET.

Der Ausbildungsberuf ist im Berufsfeld Wirtschaft, Verwaltung einsortiert.

Andere Fachrichtungen

Sozialversicherungsfachangestellter (Knappschaft)*

Sozialversicherungsfachangestellter (Krankenversicherung)*

Sozialversicherungsfachangestellter (Rentenversicherung)*

Sozialversicherungsfachangestellter (Unfallversicherung)*

Freie Ausbildungsplätze

Aktuelle Ausbildungsplatzangebote finden Sie in den Jobbörsen der Unternehmen,

die sich Ihnen mit einem Firmenprofil präsentieren und/oder im entsprechenden Portalbereich bei Jobadu.de.

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