Sozialversicherungsfachangestellter (Unfallversicherung)*
Sozialversicherungsfachangestellte* der Fachrichtung gesetzliche Unfallversicherung beurteilen die Versicherungsverhältnisse
sowie die Zuständigkeit des Unfallversicherungsträgers für Versicherungsfälle und die Mitgliedschaft von Unternehmen.
Sie berechnen Mitgliedsbeiträge, veranlassen Beitragszahlungen,
überwachen deren Eingang und bearbeiten Beitragserstattungen.
Sie beraten Mitglieder in versicherungsrechtlichen Belangen sowie Finanzierungsfragen.
Außerdem stellen sie Leistungsansprüche bei Arbeitsunfällen
und Berufskrankheiten fest und veranlassen Geldleistungen an Versicherte und Hinterbliebene.
Im Rahmen von Heilbehandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen prüfen sie Rechnungen
über medizinische oder Sachleistungen, Reisekosten und Verdienstausfälle.
Sie arbeiten dabei mit Leistungserbringern bzw. Vertragspartnern wie Ärzten* sowie Krankenhäusern,
mit Reha- und Pflegeeinrichtungen, Apotheken, Pflegediensten und einschlägigen Unternehmen zusammen.
Darüber hinaus können sie für weitere administrative Aufgaben in der inneren Verwaltung eingesetzt sein.
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