Das Thema Gesundheit eröffnet zahlreiche Anwendungsfelder: Tagtäglich verlassen sich Patienten auf die Diagnostik, Beratung und Behandlung von Medizinern oder die Erstversorgung im Rettungswesen.
Die ambulante bzw. stationäre Pflege ist besonders dann erforderlich, wenn Menschen pflege- oder hilfsbedürftig sind.
Therapeutische Ansätze wie Atemtherapie, Naturheilkunde oder manuelle Verfahren fokussieren sich darauf, die Gesundheit zu verbessern und zum besseren Wohlbefinden beizutragen.
Auch Faktoren wie Sport und Bewegung sowie die richtige Ernährung spielen bei einer gesunden Lebensführung eine wichtige Rolle.
Die Medizin- und Rehatechnik stellt individuelle Hilfsmittel wie Hörgeräte, Mobilitätshilfen oder Zahnersatz zur Verfügung, um Beeinträchtigungen im Alltag auszugleichen.
Die Psychologie rückt vor allem seelische Probleme in den Vordergrund und kümmert sich um deren Erforschung und Behandlung.
Einen anerkannten Ausbildungsberuf erlernt man in einem Betrieb und in der Berufsschule. Da die praktischen und theoretischen Kenntnisse an zwei Orten vermittelt werden, spricht man auch vom dualen System der Berufsausbildung. Während einer dualen Ausbildung arbeitet man die meiste Zeit im Betrieb und besucht in der Regel an ein bis zwei Tagen pro Woche die Berufsschule.
Ein Ausbildungsberuf ist anerkannt, wenn für ihn eine Ausbildungsordnung durch Rechtsverordnung des zuständigen Bundesministers im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Bildung und Forschung erlassen wurde. Damit wird eine geordnete und einheitliche betriebliche Berufsausbildung im gesamten Bundesgebiet gewährleistet. Gesetzliche Grundlagen für die Berufsausbildung sind das Berufsbildungsgesetz und die Handwerksordnung.
Für die anerkannten (betrieblichen) Ausbildungen sind rechtlich keine bestimmten Zugangsvoraussetzungen vorgeschrieben. Die aufgeführten Schulabschlüsse der Ausbildungsanfänger/innen dienen lediglich der Information. Die Einstellungsbedingungen können von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich sein. Sie können bei der Berufsberatung der Agenturen für Arbeit oder bei den Betrieben direkt erfragt werden.
Die Ausbildungsdauer in den anerkannten Ausbildungsberufen ist nicht einheitlich. Sie reicht von zwei Jahren bis zu dreieinhalb Jahren und wird in der jeweiligen Ausbildungsordnung festgelegt. Die Ausbildung kann unter bestimmten Voraussetzungen, zum Beispiel bei bestimmten Schulabschlüssen, guten Leistungen während der Ausbildung oder bei einer Umschulung für Erwachsene, verkürzt werden.
Die Teilzeitberufsausbildung ist ein flexibles Ausbildungsmodell, welches zu einem vollwertigen Berufsabschluss führt. Eine Teilzeitberufsausbildung ist grundsätzlich in allen anerkannten Berufen des dualen Ausbildungssystems und in den meisten schulischen Ausbildungen möglich. Die Teilzeitberufsausbildung endet mit dem gleichen Abschluss wie eine Vollzeitausbildung.
Das Modell ist vor allem dann interessant, wenn man aus familiären Gründen oder sonstigen Lebensumständen keine Vollzeitausbildung absolvieren kann. Zum Beispiel können Alleinerziehende und junge Mütter und Väter oder Menschen mit Behinderungen bei einer Teilzeitausbildung so die Familie bzw. Lebensumstände und die Berufsausbildung leichter miteinander vereinbaren. Eine weitere Voraussetzung für die Teilzeitberufsausbildung ist, dass der Berufsabschluss in verkürzter Zeit erreicht werden kann. Der Ausbildungsbetrieb und Auszubildende müssen die Teilzeitausbildung gemeinsam bei der zuständigen Stelle (z.B. die Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Ärztekammern) beantragen.