Von der Hardware bis zur Software, von der Programmierung bis zur Anwenderschulung: Der Bereich IT, Computer ist vielseitig und für viele Bereiche des täglichen Lebens unentbehrlich.
Hier werden Komponenten, Computersysteme und Netzwerke entworfen, IT-Anwendungen programmiert und implementiert, IT-Systeme betreut oder Nutzer geschult.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt darauf, Systeme zur Steuerung und Optimierung betrieblicher Prozesse zu planen und umzusetzen.
Andere Anwendungsgebiete eröffnen sich beispielsweise darin, kundenspezifische IT-Lösungen zu entwerfen oder Websites, Portale und Internetanwendungen zu konzipieren sowie deren laufende Pflege zu übernehmen.
Einen anerkannten Ausbildungsberuf erlernt man in einem Betrieb und in der Berufsschule. Da die praktischen und theoretischen Kenntnisse an zwei Orten vermittelt werden, spricht man auch vom dualen System der Berufsausbildung. Während einer dualen Ausbildung arbeitet man die meiste Zeit im Betrieb und besucht in der Regel an ein bis zwei Tagen pro Woche die Berufsschule.
Ein Ausbildungsberuf ist anerkannt, wenn für ihn eine Ausbildungsordnung durch Rechtsverordnung des zuständigen Bundesministers im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Bildung und Forschung erlassen wurde. Damit wird eine geordnete und einheitliche betriebliche Berufsausbildung im gesamten Bundesgebiet gewährleistet. Gesetzliche Grundlagen für die Berufsausbildung sind das Berufsbildungsgesetz und die Handwerksordnung.
Für die anerkannten (betrieblichen) Ausbildungen sind rechtlich keine bestimmten Zugangsvoraussetzungen vorgeschrieben. Die aufgeführten Schulabschlüsse der Ausbildungsanfänger/innen dienen lediglich der Information. Die Einstellungsbedingungen können von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich sein. Sie können bei der Berufsberatung der Agenturen für Arbeit oder bei den Betrieben direkt erfragt werden.
Die Ausbildungsdauer in den anerkannten Ausbildungsberufen ist nicht einheitlich. Sie reicht von zwei Jahren bis zu dreieinhalb Jahren und wird in der jeweiligen Ausbildungsordnung festgelegt. Die Ausbildung kann unter bestimmten Voraussetzungen, zum Beispiel bei bestimmten Schulabschlüssen, guten Leistungen während der Ausbildung oder bei einer Umschulung für Erwachsene, verkürzt werden.
Die Teilzeitberufsausbildung ist ein flexibles Ausbildungsmodell, welches zu einem vollwertigen Berufsabschluss führt. Eine Teilzeitberufsausbildung ist grundsätzlich in allen anerkannten Berufen des dualen Ausbildungssystems und in den meisten schulischen Ausbildungen möglich. Die Teilzeitberufsausbildung endet mit dem gleichen Abschluss wie eine Vollzeitausbildung.
Das Modell ist vor allem dann interessant, wenn man aus familiären Gründen oder sonstigen Lebensumständen keine Vollzeitausbildung absolvieren kann. Zum Beispiel können Alleinerziehende und junge Mütter und Väter oder Menschen mit Behinderungen bei einer Teilzeitausbildung so die Familie bzw. Lebensumstände und die Berufsausbildung leichter miteinander vereinbaren. Eine weitere Voraussetzung für die Teilzeitberufsausbildung ist, dass der Berufsabschluss in verkürzter Zeit erreicht werden kann. Der Ausbildungsbetrieb und Auszubildende müssen die Teilzeitausbildung gemeinsam bei der zuständigen Stelle (z.B. die Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Ärztekammern) beantragen.