Medizinische Rehabilitation: Der Weg zur Reha Stationäre und ganztägig ambulante Rehabilitation Reha rechnet sich Wieder fit fürs Arbeitsleben Niemand ist davor geschützt: Krankheit kann jeden treffen und das Leben stark beeinträchtigen. Wenn Ihre Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder bereits vermindert ist, kann die gesetzliche Rentenversicherung helfen. Sie bietet Ihnen verschiedene Rehabilitationsleistungen an. Die medizinische Rehabilitation dient in erster Linie der Behandlung von Gesundheits- und Funktionsstörungen. Sie soll Ihnen helfen, wieder fit zu werden oder trotz Erkrankung möglichst lange im Berufsleben zu bleiben. Scheuen Sie sich nicht, eine Rehabilitation zu beantragen, wenn Sie den Anforderungen der Arbeitswelt gesundheitlich nicht mehr gewachsen sind. Stationäre Rehabilitation - mehr als ein Klinikaufenthalt Ganztägig ambulante Rehabilitation - in der Reha und doch zu Hause Der Weg zur Rehabilitation - erste Schritte ''Rehabilitation'' stammt aus dem Lateinischen und bedeutet ''wiederher stellen''. Die gesetzliche Rentenversicherung führt unter dieser Bezeichnung Leistungen mit dem Ziel durch, die erheblich gefährdete oder bereits gemin derte Erwerbsfähigkeit ihrer Versicherten wesentlich zu bessern oder wiederherzustellen, zumindest aber eine Verschlechterung abzuwenden. Im Rahmen einer Rehabilitation werden schwerwiegende Erkrankungen und dadurch verursachte Funktionsstörungen medizinisch und therapeutisch behandelt. Damit soll vor allem ein vorzeitiges Ausscheiden der Betroffenen aus dem Berufsleben vermieden werden. Doch eine erfolgreiche Rehabilitation bewirkt mehr. Sie verbessert Ihre Lebensqualität insgesamt und Sie können Ihren Platz in Beruf, Gesellschaft und Familie wieder ausfüllen. Die Leistungen können stationär, zunehmend aber auch ganztägig ambulant durchgeführt werden und dauern grundsätzlich drei Wochen. Sie können - wenn es medizinisch notwendig erscheint - verkürzt, aber auch verlängert werden. Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen zur bloßen Stärkung der Gesundheit oder die Behandlung akuter Krankheiten gehören aber nicht zu den Aufgaben der Rentenversicherung. Hier ist die Kranken- oder Unfallversicherung Ihr richtiger Ansprechpartner. Eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation vom Rentenversicherungsträger ist grundsätzlich nur bei Krankheiten und Behinderungen möglich, die die Erwerbsfähigkeit beeinträchtigen, Erfolgsaussicht vorausgesetzt. Zu den häufigsten rehabilitationsbedürftigen Erkrankungen gehören Gelenk- und Wirbelsäulenerkrankungen (beispielsweise Arthrosen und andere rheumatische Erkrankungen, Bandscheibenschäden), Krankheiten des Herz-Kreislaufsystems (zum Beispiel Herzinfarkt, Zustand nach Bypass-Operation oder Schlaganfall), psychische Erkrankungen (zum Beispiel Neurosen, depressive Störungen und Suchterkrankungen) sowie Krebserkrankungen