Unterstützung bei der Anerkennung beruflicher Qualifikationen. Bewerbungen mit Anerkennungsbescheid. Weitere Unterstützung bei der Anstellung von Menschen aus Drittstaaten. Arbeitgeber brauchen Fachkräfte. In Deutschland ist in zahlreichen Berufen der Arbeitsmarkt an qualifizierten Personen jedoch nahezu leergefegt. Die in den letzten Jahren nach Deutschland gekommenen Zuwanderer und Flüchtlinge haben das Potenzial, einen Teil dieser Lücke zu schließen. Viele von ihnen bringen einen Ausbildungs- oder Studienabschluss aus dem Ausland mit. Aber was steckt hinter ausländischen Berufsabschlüssen? Als Arbeitgeber kennen Sie die deutschen Ausbildungsabschlüsse meist gut - unter anderem, weil Sie an der Ausbildung direkt beteiligt sind oder selbst eine Ausbildung oder ein Studium in Deutschland absolviert haben. Doch was hat eine Person in ihrem Herkunftsland gelernt? Und wie können Sie einen auslän dischen Abschluss im Vergleich zu einem Ihnen bekannten deutschen Abschluss einordnen? Ein Instrument, um Licht ins Dunkel zu bringen, stellt das Anerkennungsgesetz dar. Das Gesetz ist 2012 in Kraft getreten und unterstützt auch Unternehmen bei der Einschätzung von beruflichen Abschlüssen aus dem Ausland. Es hilft, Abschlüsse aus dem Ausland besser verstehen und einordnen zu können. Zudem ist die Anerkennung Voraussetzung für die Beschäftigung in sogenannten reglementierten Berufen (siehe Infokasten Seite 5). So können vorhandene Potenziale besser genutzt werden und im Ausland qualifizierte Fachkräfte Engpässe in Unternehmen schließen. Damit leistet das Anerkennungsgesetz einen wichtigen Beitrag zur Integration von zugewanderten Fachkräften und Flüchtlingen mit beruflichen Abschlüssen. Denn ein anerkannter Abschluss erleichtert ihnen eine er-folg reiche Arbeitsplatzvermittlung und stellt somit eine entscheidende Voraussetzung für eine gelungene Integration und die Teilhabe am sozialen Leben in Deutschland dar. So profitieren von der Anerkennung beide Seiten: Sie als Arbeitgeber können Ihre Fachkräfte passgenauer auswählen und einsetzen. Und für internationale Fachkräfte steigen die Chancen, einen Arbeitsplatz zu finden, der ihren im Herkunftsland erworbenen Qualifikationen oder dem erlernten Beruf entspricht. Als Unternehmen können Sie Ihre ausländischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Anerkennungsverfahren un terstützen und begleiten. Sei es bei der Zusammenstellung der Antragsunterlagen oder bei der Durchführung von An passungsqualifizierung, um von einer teilweisen zu einer vollwertigen Gleichwertigkeit des Abschlusses zu kommen (siehe Kapitel 3.1). Zudem erfahren Sie, wie Sie einen vorhandenen Gleichwertigkeitsbescheid richtig lesen (siehe Kapitel 3.2). Dies ist beispielsweise dann relevant, wenn sich eine Person mit anerkanntem Abschluss bei Ihnen bewirbt. Diese Handlungsempfehlung hilft Ihnen als Arbeit-geber, im Ausland erworbene Berufsabschlüsse besser einzuschätzen und in Ihrem Unternehmen bestmöglich einzusetzen. Das Anerkennungsgesetz des Bundes regelt die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen für rund 600 deutsche Ausbildungsberufe. Nach dem Anerkennungsgesetz haben alle Personen mit einem ausländischen Berufsabschluss einen Rechtsanspruch, ihre Berufsqualifikation auf Gleichwertigkeit mit einem deutschen Referenzberuf prüfen zu lassen. Dieser Anspruch gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit und dem Aufenthaltsstatus. Die sogenannten Gleichwertigkeitsprüfungen werden von einer zuständigen Stelle durchgeführt. Dazu gehören z.B. die Handwerkskammern, die IHK FOSA (Foreign Skills Approval) der Industrie- und Handelskammern und verschiedene Landesbehörden. Bei der Prüfung werden sowohl die in der Ausbildung erworbenen Qualifikationen als auch die Berufserfahrung der Antragstellerinnen und Antragsteller berücksichtigt. Das Gesetz beinhaltet das sogenannte Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG). Das BQFG regelt die Anerkennung für alle rund 330 Ausbildungsberufe im dualen System. Außerdem enthält das Anerkennungsgesetz Regelungen zur Anerkennung von Berufen, die in speziellen Berufsgesetzen und Verordnungen geregelt sind. Hierzu gehören zum Beispiel Meisterinnen bzw. Meister im Handwerk, Krankenpflegeberufe sowie Ärztinnen und Ärzte. Darüber hinaus gibt es Berufe, die landesrechtlich geregelt sind, wie zum Beispiel der Lehrerberuf, der Erzieherberuf, Ingenieursberufe, Architektinnen und Architekten, Erzieherinnen und Erzieher sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen. Für diese haben die Bundesländer ihre eigenen Anerkennungsgesetze erlassen. Einen Überblick über die zuständigen Stellen je nach Berufs- oder Studienabschluss finden Sie in der Tabelle auf Seite 14. Hinweis zu Studienabschlüssen: Die meisten Studienabschlüsse fallen nicht in den Regelungsbereich des Anerkennungsgesetzes. Die Ausübung einer Tätigkeit als Volkswirtin bzw. Volkswirt oder Chemikerin bzw. Chemiker mit ausländischem Studienabschluss darf a
uch ohne Anerkennung erfolgen. Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB, siehe Kapitel 5) kann aber auf Wunsch eine individuelle Zeugnisbewertung ausstellen. Diese hilft Ihnen als Arbeitgeber, den Abschluss und seine Verwertungsmöglichkeiten besser einzuschätzen. Die Anerkennung ihrer ausländischen Qualifikation ist eine Chance für internationale Fachkräfte, eine Be-schäf tigung zu finden, die ihrer Ausbildung entspricht. Aber auch für Ihr Unternehmen bietet die Anerkennung der Abschlüsse Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Reihe von Vorteilen. Für Sie als Arbeitgeber ist die Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen in zweierlei Hinsicht von Bedeutung: Zum einen, wenn Sie eine Person mit einem ausländischen Berufsabschluss beschäftigen und diese bei der Anerkennung des Abschlusses unterstützen möchten. Und zum anderen, wenn sich eine Person mit einem Gleichwertigkeitsbescheid ihres ausländischen Abschlusses bei Ihnen bewirbt