Menschen, die aufgrund des russischen Krieges aus der Ukraine geflüchtet sind, wird in Deutschland vorübergehender Schutz gewährt. Bereits mit dem vorläufigen Dokument über das Aufenthaltsrecht nach § 24 Aufenthaltsgesetz, einer sogenannten Fiktionsbescheinigung, können Sie als Arbeitgeber in Geflüchtete aus der Ukraine beschäftigen. Die Fiktionsbescheinigung der Ausländerbehörde und später die Aufenthaltserlaubnis müssen dabei mit dem Eintrag Erwerbstätigkeit erlaubt/gestattet versehen sein. Sollten Personen noch vom visumsfreien Aufenthalt profitieren, gilt ein Arbeitsverbot. Unsere Checkliste stellt Arbeitgeber innen praktische Tipps und Informationen zur Verfügung, wie die Anstellung von Geflüchtete aus der Ukraine erfolgreich gelingen kann. Neben Informationen zu Sozialversicherung, Krankenversicherung und der Eröffnung eines Bankkontos, geben wir Ihnen auch Tipps an die Hand, wie Sie die neuen Mitarbeiter innen ganz praktisch beim Ankommen in Deutschland unterstützen können