Vom Meister- zum Aufstiegs-BAföG Das neue Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) Unser deutsches Berufsbildungssystem ist ein Erfolgsmodell, das weltweit hohes Ansehen genießt. Die Stärkung der beruflichen Bildung ist mir ein persönliches Anliegen. Der Meister gilt zu Recht als Krönung eines beruflichen Bildungsweges. Wer diesen oder einen anderen Aufstiegsfortbildungsabschluss wie den Fachwirt, Techniker, Erzieher oder Betriebswirt erlangt, hat eine Qualifikation auf dem Niveau eines Hochschulabschlusses mit besten Perspektiven. Auf dem Arbeitsmarkt warten spannende Aufgaben - oder sogar die eigene Unternehmensgründung. Bei der Finanzierung ihrer Fortbildung können berufliche Aufsteigerinnen und Aufsteiger seit 20 Jahren auf die Unterstützung durch Bund und Länder bauen: 1,9 Millionen Menschen hat das AFBG als sogenanntes Meister-BAföG bisher eine passgenaue Förderung für ihren Aufstieg garantiert. Seit dem 1. August 2016 gilt das neue AFBG, mit dem das erfolgreiche Meister-BAföG zu einem Aufstiegs-BAföG wurde. Mit höheren Fördersätzen, höheren Zuschussanteilen und höheren Freibeträgen bietet das neue AFBG gleichwertige Förderbedingungen, wie sie auch Studierende in Form des BAföG erhalten. Zugleich wird die Förderung geöffnet für Studienabbrecher und Hochschulabsolventen, deren höchster akademischer Grad der Bachelorabschluss ist. Daher möchte ich Sie ermutigen: Nutzen Sie Ihre Chancen, nutzen Sie das neue AFBG für Ihren persönlichen beruflichen Aufstieg! Hauswirtschaftsmeister(in) Fachmeister(in) Geprüfte Betriebswirtin/Geprüfter Betriebswirt Staatlich geprüfte Erzieherin/Staatlich geprüfter Erzieher Landwirtschaftsmeister(in) Das konkrete Förderangebot Das neue Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG, Aufstiegs-BAföG) ist das altersunabhängige Förderangebot für alle, die ihre Chancen mit einer Aufstiegsfortbildung nutzen wollen. Mit dem AFBG wird gefördert, wer sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung vorbereitet.1 Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, der nicht mehr zurückgezahlt werden muss, und teils als Angebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über ein zinsgünstiges Darlehen. Fortbildungskosten Gefördert werden einkommens- und vermögensunabhängig die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie die Materialkosten eines Meisterprüfungsprojekts bei Vollzeit- und Teilzeitfortbildungen. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren Zuschussanteil Darlehenserlass bei Prüfungserfolg Darlehenserlass bei Unternehmensgründung Materialkosten eines Meisterprüfungsprojekts (Meisterstück) Das AFBG in der Fassung vom 15. Juni 2016 gilt uneingeschränkt für Maßnahmen, die ab dem 1. August 2016 beginnen. Unterhaltsbedarf Bei Vollzeitfortbildungen wird einkommens- und vermögensabhängig zusätzlich der Unterhaltsbedarf gefördert. Beitrag zum Lebensunterhalt für Teilnehmende Kinderbetreuungskosten für Alleinerziehende Vor der Ermittlung des Zuschussanteils werden 103 Euro Pauschbetrag abgezogen. Auf den verbleibenden Betrag wird ein Zuschussanteil von 50 Prozent gewährt. Einkommensfreibeträge für Teilnehmende Vermögensfreibeträge Das Vermögen des Ehepartners/Lebenspartners, eine angemessene selbst genutzte Immobilie und ein entsprechendes Auto werden nicht angerechnet. Erweiterung der Förderung ab dem 1. August 2016 Auch Bachelorabsolventinnen und -absolventen, die zusätzlich eine Aufstiegsqualifizierung anstreben und die Voraussetzungen hierfür erfüllen, können eine AFBG-Förderung erhalten. Auch Personen können eine AFBG-Förderung erhalten, die nach den öffentlich-rechtlichen Fortbildungsregelungen für eine Aufstiegsqualifizierung ohne Erstausbildungsabschluss zur Prüfung oder zur entsprechenden schulischen Qualifizierung zugelassen werden (z.B. Studienabbrecher oder Abiturienten mit Berufspraxis). Geprüfte Fachkauffrau/Geprüfter Fachkaufmann Industriemeister(in) Fachkrankenpfleger(in) Handwerksmeister(in) Operative Professional Techniker(in) Geprüfte Fachwirtin/Geprüfter Fachwirt u.v.m. Aufstiegs-BAföG beantragen Leistungen nach dem AFBG werden bei den AFBG-Förderämtern der Länder beantragt. Hierbei handelt es sich in der Regel um die zuständigen Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten. Ausnahmen gibt es in Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, NordrheinWestfalen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen. Eine aktuelle Liste der zuständigen Förderämter finden Sie hier: www.aufstiegs-bafög.de/foerderaemter-und-beratung Die Antragsformulare finden Sie online hier: www.aufstiegs-bafög.de/antragsformulare Mit der Bewilligung haben Sie Anspruch auf Abschluss eines Darlehensvertrages mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), 53170 Bonn, von der Sie den Darlehensanteil erhalten. Das Darlehen ist während der Dauer der Fortbildung und einer anschließenden Karenzzeit - insgesamt maximal sechs Jahre - zins- und tilgungsfr
ei. Haben Sie noch Fragen? Nähere Informationen zu den Fördervoraussetzungen und zur Förderungshöhe sowie vieles mehr finden Sie unter: www.aufstiegs-bafög.de Kostenfreie Hotline: 0800 622 36 34 (montags bis freitags 8-20 Uhr) Gute Gründe für den beruflichen Aufstieg durch einen Fortbildungsabschluss Spannende und verantwortungsvolle Aufgaben Bessere Verdienstmöglichkeiten Hohe Arbeitsplatzsicherheit Durch das Aufstiegs-BAföG habe ich den Übergang vom Schichtdienst zu einer führenden Tätigkeit geschafft. Dadurch hat sich mir die Möglichkeit geboten, mich auf hohem Niveau weiterzubilden und geistig im Job gefordert zu werden