Ausgleichsabgabe Beschäftigungspflicht, Anzeigeverfahren Einmal jährlich melden Arbeitgeber, wie viele schwerbehinderte Mitarbeiter sie beschäftigen und welchen Betrag sie als Ausgleichsabgabe zu entrichten haben. Dieser ZB Ratgeber erklärt, was beim Anzeigeverfahren zu beachten ist, wie die Ausgleichsabgabe berechnet wird, wie sie sich senken lässt - und für welche Leistungen das Integrationsamt die Ausgleichsabgabe verwendet. Was ist die Ausgleichsabgabe? Wie hoch ist die Ausgleichsabgabe? Was muss bei einem Betrieb mit mehreren Betriebsteilen beachtet werden? Was geschieht bei versäumter, falscher, unvollständiger oder verspäteter Anzeige? Welche Arbeitgeber sind beschäftigungspflichtig? Was ist ein Arbeitsplatz? Wie wird die Ausgleichsabgabe konkret berechnet? Welche Beschäftigten werden auf die Pflichtarbeitsplatzzahl angerechnet? Was bedeutet Mehrfachanrechnung? Wie kann die Ausgleichsabgabe gesenkt werden? Was geschieht, wenn die Ausgleichsabgabe nicht, nur teilweise oder verspätet bezahlt wird? Wie lässt sich die Beschäftigungsquote verbessern und dadurch Ausgleichsabgabe sparen? Durch die Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes wird das SGB IX novelliert. Bitte beachten Sie, dass sich danach eine neue Nummerierung der Paragrafen ergibt. Private und öffentliche Arbeitgeber Sozialgesetzbuch mit jahresdurchschnittlich monatlich Neuntes Buch mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen schwerbe(SGB IX) hinderte Menschen beschäftigen. Wird die gesetzlich vorgeschriebene Quote von fünf Prozent nicht erfüllt, müssen sie Ausgleichsabgabe zahlen. Finanzieller Die Ausgleichsabgabe hat zwei Funktionen: Antrieb Ausgleich und Ausgleich. Sie soll Arbeitgeber motivieren, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Gleichzeitig soll sie einen finanziellen Ausgleich schaffen zwischen Arbeitgebern, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen und denen dadurch ein zusätzlicher Aufwand entsteht, und Arbeitgebern ohne schwerbehinderte Beschäftigte. Verwendung Die Ausgleichsabgabe wird an das Integrationsamt entrichtet und darf nur für die gesetzlich festgelegten Aufgaben verwendet werden. Sie wird vor allem für die Leistungen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben eingesetzt und fließt somit zu einem Großteil an die Betriebe zurück, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Personalkosten der Integrationsämter dürfen nicht aus der Ausgleichsabgabe bezahlt werden