Außergewöhnliche Belastungen

Außergewöhnliche Belastungen

Private Kosten dürfen im Regelfall nicht in die Einkommensteuererklärung eingehen,

da sie keinen Bezug zu einer Einkunftsart aufweisen wie beispielsweise Werbungskosten eines Arbeitnehmers.

Mit den Regelungen zu außergewöhnlichen Belastungen macht das Gesetz allerdings eine Ausnahme.

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Außergewöhnliche Belastungen Außergewöhnliche Belastungen in besonderen Fällen Allgemeine außergewöhnliche Belastungen Unterhaltskosten Sonderbedarf für auswärtig untergebrachtes Kind Zumutbare Belastung Krankheitskosten Behinderten-Pauschbetrag Pflegekosten Scheidungskosten Zivilprozesskosten Sanierungskosten

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