Bausteine der Rente

Bausteine der Rente

Was sind die Bausteine für meine Rente?

Lohnt sich Kindererziehung? Was ist bei Arbeitslosigkeit?

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Die Bausteine für Ihre Rente Kindererziehung lohnt sich Viele Menschen meinen, für ihre Rente sind nur die letzten Jahre entscheidend. Aber das stimmt nicht. Richtig ist: Jeder eingezahlte Euro zählt in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das fängt mit dem ersten Beitrag in jungen Jahren an und endet erst mit dem letzten Beitrag vor dem Rentenbeginn. Doch sind für die Rentenhöhe und den Rentenanspruch nicht allein die Beiträge entscheidend. Anrechnungszeiten - Rente ohne Beiträge Zurechnungszeit - Bonus in schweren Zeiten Ersatzzeiten Bei der Berechnung der Rente werden verschiedene rentenrechtliche Zeiten berücksichtigt. Das können beispielsweise Beitragszeiten oder beitragsfreie Zeiten sein. Die Auswirkungen auf die Rentenhöhe sind unterschiedlich. Die rentenrechtlichen Zeiten sind aber nicht nur für die Rentenberechnung wichtig. Auch die Frage, ob Sie überhaupt eine Rente erhalten können, und - wenn ja - welche, hängt von diesen Zeiten ab. Um eine Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu erhalten, müssen Sie für eine bestimmte Zeit Beiträge gezahlt haben. Diese Mindestversicherungszeit, auch Wartezeit genannt, ist für die verschiedenen Rentenarten - und die anderen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung - unterschiedlich. Sie kann 5, 15, 35 oder 45 Jahre betragen. Bei der Wartezeit von 5 und 15 Jahren werden Beitragszeiten (dazu zählen neben Pflicht- und freiwilligen Beiträgen auch Zeiten der Kindererziehung) und Ersatzzeiten berücksichtigt. Es zählen aber auch Monate mit, die sich aus einem Versorgungsausgleich, einem Rentensplitting oder einer geringfügigen versicherungsfreien Beschäftigung ergeben. Auf die Wartezeit von 35 Jahren werden zusätzlich Anrechnungs- und Berücksichtigungszeiten angerechnet. Auf die Wartezeit von 45 Jahren werden Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit, Zeiten mit geringfügiger, nicht versicherungspflichtiger Beschäftigung (anteilig), Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes, Wehr- oder Zivildienstpflicht, nicht erwerbsmäßige Pflege von Angehörigen sowie Ersatzzeiten angerechnet. Auch Zeiten des Bezugs von Übergangsgeld und von Leistungen bei Krankheit zählen mit. Unter bestimmten Voraussetzungen werden auch Zeiten der Arbeitslosigkeit und freiwillige Beiträge berücksichtigt. Bei einigen Renten müssen Sie neben der Wartezeit noch besondere, sogenannte versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllen. Ihre Pflichtbeiträge sind dabei besonders wichtig. Hier müssen Sie in bestimmten Zeiträumen (beispielsweise innerhalb von fünf Jahren) genügend Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit gezahlt haben

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