Das Berufsorientierungspraktikum (BOP) ist ein betriebliches Kurzzeitpraktikum, das junge Menschen bei der beruflichen (Erst-)Orientierung bzw. beim Festigen der Berufswahl unterstützen soll. Nutzen Sie die Gelegenheit, ausbildungsinteressierten jungen Menschen vertiefte Einblicke in die von Ihnen angebotenen Ausbildungsberufe zu geben, damit diese sich praxisnah über die Aufgaben, Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen in Ihrem Betrieb informieren können. So lernen Sie ggf. Ihre künftigen Nachwuchskräfte kennen und gewinnen aktiv Auszubildende zur Sicherung Ihres künftigen Fachkräftebedarfs. Das Praktikum ist offen für ausbildungsinteressierte junge Menschen, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, keine Schule mehr besuchen und bei der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter ausbildungsuchend gemeldet sind. Das Berufsorientierungspraktikum hat eine Dauer von mindestens einer bis maximal sechs Wochen. Die Förderung umfasst die Übernahme individueller Kosten, die bei dem jungen Menschen durch die Teilnahme am BOP anfallen. Diese betreffen insbesondere Fahrkosten, etwaige Unterkunftskosten, falls der Praktikumsbetrieb nicht vom Wohnort erreicht werden kann, etc. Die Stellung eines Antrags auf Teilnahme an einem BOP erfolgt ausschließlich durch die Ausbildungsinteressierten selbst. Die Praktikumszeiten unterliegen den üblichen gesetzlichen Arbeitszeitbedingungen. Praktika sind durch Ihren Unfallversicherungsträger entsprechend des gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes abgesichert