Beschäftigung von Flüchtlingen (Handlungsempfehlung)

Beschäftigung von Flüchtlingen (Handlungsempfehlung)

Wie kann ich die Beschäftigung von Geflüchteten gestalten? Welche Möglichkeiten der Nachqualifizierung gibt es?

Wie kann ich als Unternehmen überhaupt mit Geflüchteten in Kontakt treten?

Und wie kann ich eine Willkommenskultur aufbauen?

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Rechtliche Grundlagen zur Beschäftigung von Flüchtlingen. Besondere Eigenschaften der Zielgruppe ''Flüchtlinge''. Auswahl von geeigneten Bewerbern. Qualifizierung von Flüchtlingen. Finanzielle Förderung bei der Integration. Betriebliche Integration von Flüchtlingen. Deutschland übernimmt derzeit mit der Aufnahme von Flüchtlingen eine wichtige humanitäre Aufgabe. Für Schutzsuchende, die sich in Deutschland langfristig ein neues Leben aufbauen wollen, ist die Integration in den Arbeitsmarkt von besonderer Bedeutung. Als Unternehmen leisten Sie mit der Beschäftigung von Flüchtlingen einen wichtigen Beitrag zur Integration. Sie ermöglichen Geflüchteten, soziale Kontakte aufzubauen, ihre Kenntnisse und Fähigkeiten in Ihrem Betrieb einzubringen und sich so als Teil der Gesellschaft zu fühlen. Gleichzeitig können Sie als Unternehmen auf diese Weise auch Fachkräfte finden. Einige geflüchtete Menschen bringen berufliche und soziale Kompetenzen mit, die sich auch für Ihr Unternehmen als sehr nützlich erweisen können. Darüber hinaus zeichnen sich viele Flüchtlinge durch eine überdurchschnittlich hohe Motivation, Eigeninitiative sowie Lern- und Leistungsbereitschaft aus. Diese Eigenschaften helfen dabei, Sprachkenntnisse und berufliche Kompetenzen schnell zu vertiefen. Die vorliegende Handlungsempfehlung zeigt auf, wie die Beschäftigung von Flüchtlingen gestaltet werden kann. Es werden zunächst die rechtlichen Grundlagen sowie besondere Eigenschaften der Zielgruppe Geflüchtete erläutert. Anschließend finden Sie Hinweise zu Kontaktwegen zu der Zielgruppe sowie zur Auswahl von geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern. Da sprachliche und kulturelle Unterschiede für beide Seiten eine Herausforderung darstellen können, zeigen wir Ihnen, welche Hilfestellungen Sie Ihren neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Ihrer Belegschaft, etwa durch Weiterbildung, bieten können. Zudem informiert die Handlungsempfehlung über Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung für Unternehmen zur Integration von Geflüchteten. Bei der Beschäftigung von Flüchtlingen können Herausforderungen zu meistern sein, die über diejenigen hinausreichen, die bei anderen Beschäftigungsverhältnissen üblich sind. Gleichzeitig gibt es Erfolgsfaktoren, die eine Beschäftigung begünstigen können. Die folgende Übersicht zeigt die zentralen Herausforderungen und Erfolgsfaktoren, zu denen Sie in den einzelnen Kapiteln Vertiefungen und konkrete Handlungsempfehlungen finden: Arbeitserlaubnis und Bleibeperspektive einschätzen und klären Führungskräfte und Belegschaft für Aufgabe vorbereiten, Mentoren benennen Vorkenntnisse identifizieren und einschätzen Kontaktanbahnung und Auswahl über verschiedene Wege und mit Unterstützung externer Partner Beschäftigte dabei unterstützen, Sprachförderung im Vorfeld und Deutsch zu sprechen, zu lesen und begleitend zur Beschäftigung zu schreiben anbieten Beschäftigte weiterbilden Integration im Betrieb durch Mentoren fördern Wohnsituation und Familie unterstützen Willkommenskultur in Betrieb und Freizeit fördern Wenn Sie Flüchtlinge beschäftigen, können Sie sowohl einen Beitrag zur Integration leisten als auch vorhandene Fachkräftepotenziale für Ihr Unternehmen nutzen. Machen Sie sich und Ihrer Belegschaft bewusst, welche Vorteile Sie dadurch kurz-, mittel- und langfristig erwarten können. Fachkräfte sichern: Flüchtlinge stellen eine Potenzial gruppe zur Fachkräftegewinnung dar, durch die Sie Ihre Rekrutierungsbasis erweitern können. Viele stehen dem Arbeitsmarkt bereits kurz nach ihrer Ankunft in Deutschland zur Verfügung. Geeignete und motivierte Mitarbeiter gewinnen: Oftmals sind Flüchtlinge in ihrem Herkunftsland einer Beschäftigung nachgegangen und können ihr Wissen und ihre Fähigkeiten gewinnbringend in Ihrem Unternehmen einsetzen. Personen, die auf der Suche nach einem besseren Leben weite Wege auf sich nahmen, haben zudem häufig eine hohe Motivation und Willens- kraft. Viele der geflüchteten Menschen wollen länger in Deutschland bleiben, sodass Sie diese langfristig an Ihr Unternehmen binden können. Kulturelle Vielfalt nutzen: In einer vielfältigen Beleg schaft, in die Ihre Beschäftigten unterschiedliche Erfahrungen, Biografien und kulturelle Hintergründe einbringen, werden kreative Prozesse gefördert und die Innovationsfähigkeit des Unternehmens gestärkt. Ein offener Umgang mit Vielfalt fördert alternative Sichtweisen und trägt dazu bei, neue Wege zu gehen und Ihr Unternehmen wettbewerbsfähiger zu machen. Image steigern: Die Rekrutierung von internationalem Personal und die Förderung kultureller Vielfalt sind Ausdruck Ihrer Unternehmensphilosophie. Das stärkt extern Ihre Attraktivität im Wettbewerb um Arbeitskräfte und fördert intern die Mitarbeiterbindung. Auch bei der Gewinnung neuer Geschäftspartner und Kunden spielt das Unternehmensimage eine wichtige Rolle. Für Sie als Arbeitgeber ist der aufenthaltsrechtliche Status von

Flüchtlingen entscheidend. Dieser ist maßgeblich dafür, ab wann eine Tätigkeit aufgenommen werden darf und ob die Ausländerbehörde und die Arbeitsagentur der Beschäftigung zustimmen müssen. Geflüchtete können nach ihrem Aufenthaltsstatus in drei Gruppen unterschieden werden. Anders sieht es bei Asylbewerberinnen und -bewerbern sowie Geduldeten aus. Bei diesen Personengruppen ist immer die Zustimmung der lokalen Ausländerbehörde erforderlich. Für Asylbewerberinnen und -bewerber sowie in den meisten Fällen auch für Geduldete gilt außerdem ein Beschäftigungsverbot in den ersten drei Monaten. Bei Geduldeten entfällt diese Wartefrist nur dann, wenn es sich um eine Stelle für Akademiker handelt und die Voraussetzungen der Blauen Karte EU erfüllt sind oder ein inländischer Hochschulabschluss vorliegt. Die Voraussetzungen der Blauen Karte EU sehen ein bestimmtes jährliches Mindestbruttogehalt vor. Weiteres hierzu können Sie auf der Website des BAMF nachlesen (siehe Arbeitshilfen). Einteilung Geflüchteter nach Aufenthaltsstatus Gruppe Anerkannte Flüchtlinge Aufenthaltsstatus Dies sind Geflüchtete, deren Asylantrag positiv beschieden wurde. Damit sind sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis. Hierzu gehört nicht der kleine Kreis an Personen mit nationalem Abschiebungsverbot, der zwar eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, jedoch weiteren Sonderregelungen unterliegt. Eine Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel. Die Erlaubnis wird in der Regel für drei Jahre ausgestellt, woran sich bei sehr guter Integration eine zeitlich unbeschränkte Niederlassungserlaubnis anschließt. Dies ist der Fall, wenn die Person das Sprachniveau C1 beherrscht sowie den eigenen Lebensunterhalt weit überwiegend selbst sichern kann. Ansonsten erhalten anerkannte Flüchtlinge eine unbefristete Niederlassungserlaubnis nach fünf Jahren Aufenthalt, wenn sie mindestens das Sprachniveau A2 beherrschen und den eigenen Lebensunterhalt zumindest überwiegend selbst sichern können. Asylbewerber Dies sind Geflüchtete, die einen Asylantrag gestellt haben, deren Asylverfahren jedoch noch nicht abgeschlossen ist. Sie erhalten zunächst eine sogenannte Aufenthaltsgestattung. Besitz einer Aufenthaltsgestattung Eine Aufenthaltsgestattung berechtigt dazu, bis zum Ende des Asylverfahrens in Deutschland zu leben und unter bestimmten Bedingungen zu arbeiten. Geduldete Besitz einer Bescheinigung für die Aussetzung einer Abschiebung (''Duldung'') Die Bescheinigung für die Aussetzung einer Abschiebung wird in der Regel für sechs Monate ausgestellt und häufig mehrmals verlängert. Unter bestimmten Voraussetzungen können Geduldete arbeiten. Dies sind Geflüchtete, deren Asylantrag zwar abgelehnt, deren Abschiebung aber aufgrund bestimmter Umstände ausgesetzt wurde. Mögliche Gründe sind Krankheit und Passverlust. Die Ausländerbehörden sind für die Ausstellung von Aufenthaltserlaubnissen, Aufenthaltsgestattungen und Duldungen zuständig. Eine solche Behörde gibt es zumeist in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt. Ihre zuständige Ausländerbehörde können Sie über das Auskunftssystem des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) recherchieren (siehe Arbeitshilfen). Besitzt ein Flüchtling eine Aufenthaltserlaubnis, wurde der Asylantrag also anerkannt, können Sie ihn oder sie unmittelbar beschäftigen. Für anerkannte Flüchtlinge gilt ein uneingeschränkter und zustimmungsfreier Arbeitsmarktzugang. Es sind somit keine besonderen Bestimmungen zu beachten

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