Immer öfter führen Beschäftigte ihre Tätigkeit nach Renteneintritt fort oder nehmen eine solche auf. Dies stellt die Arbeitgeber hinsichtlich des Beitrags- und Meldeverfah rens - insbesondere seit den mit dem Flexirentengesetz zum 1. Januar 2017 vorgenommenen Änderungen - vor Herausfor derungen. Die folgenden Ausführungen sollen bei der sozial versicherungsrechtlichen Beurteilung einer solchen Beschäftigung helfen. Übt ein Rentner eine mehr als geringfügige Beschäftigung aus, sind in Abhängigkeit von Art (Rente wegen Alters oder Erwerbsminderung), vom Umfang (Voll- oder Teilrente) und vom Zeitpunkt (vor oder nach Erreichen der individuellen Regelaltersgrenze) des Rentenbezugs Besonderheiten im Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht der Sozialversicherung zu beachten. Um eine korrekte Beurteilung der Beschäftigung sicherzustellen, ist es unbedingt erforderlich, dass der Arbeitgeber alle notwendigen Angaben zur Rente sowie zur individuellen Regelaltersgrenze vom Arbeitnehmer erfragt und sich diese auch in Form eines Rentenbescheides nachweisen lässt