Leitfaden zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement In Deutschland scheiden jährlich mehrere hunderttausend Beschäftigte aus gesundheitlichen Gründen aus dem Erwerbsleben aus. Unternehmen verlieren dadurch wertvolle Fachkompetenzen. Die Erfahrungen langjähriger Mitarbeiter sind oft nur schwer zu ersetzen. Zusätzlich verschärfen demographischer Wandel und Fachkräftemangel die Situation. Im Mai 2004 wurde das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) als unternehmerische Aufgabe gesetzlich geregelt. Beschäftigte haben nun deutlich leichter Zugang zu unterstützenden Leistungen bei der beruflichen Wiedereingliederung. Die Unternehmen sind dadurch aufgefordert, frühzeitig alle erforder lichen Maßnahmen zu veranlassen, die die Leistungsfähigkeit der Betroffenen erhalten oder wieder herstellen können. Das BEM ist eine Aufgabe des Arbeitgebers. Die Deutsche Rentenversicherung hat sich zum Ziel gesetzt, Unternehmen bei der Einführung von BEMStrukturen zu unterstützen. In dem Bewusstsein, dass es hierfür kein für alle Unternehmen gültiges Patentrezept gibt, wurden Handlungsempfehlungen erarbeitet, die Sie in diesem Leitfaden finden. Um diese Empfehlungen praxistauglich zu gestalten, enthält der Leitfaden neben einem Überblick über die Gesamtthematik des BEM auch ausführlichere Informationen zu einzelnen Themenbereichen. Erkenntnisse aus verschiedenen Modellprojekten, die die Deutsche Rentenversicherung mit Arbeitgebern durchgeführt hat, fließen in diesen Leitfaden ein. Zusätzlich wurden Haus und Fachärzte, Betriebs und Personalärzte sowie Personalvertretungen einbezogen, um individuelle Lösungen für einzelne Unternehmen und ihre Beschäftigten zur Wiedereingliederung ins Erwerbsleben zu entwickeln. Insoweit stellen die Empfehlungen auch keine (arbeits)rechtlichen Standards dar, sondern sind vielmehr als Anregungen für die betriebliche Praxis zu verstehen. Was ist betriebliches Eingliederungsmanagement? Durchführung des BEM-Verfahrens Feststellen der Arbeitsunfähigkeitszeiten Leistungen zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit (Präventionsleistungen) Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation Einbindung der Betriebs- oder Werksärzte in den Rehabilitationsprozess Stufenweise Wiedereingliederung Rehabilitationsnachsorge Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation) Kraftfahrzeughilfe Integrationsfachdienste Eingliederungszuschüsse Berufliche Anpassung und Weiterbildung Offenlegung von Diagnosen und Daten zu Krankheiten oder Behinderungen Grunddaten zum BEM Daten über gesundheitsschädigende Faktoren im Unternehmen Implementierung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist gesetzlich in § 84 Abs. 2 SGB IX (ab 1. Januar 2018 in § 167 Abs. 2 SGB IX) verankert. Es handelt sich um ein Instrument, mit dessen Hilfe ein Arbeitgeber alle Möglichkeiten ausschöpfen soll, um die Arbeitsunfähigkeit seines Beschäftigten zu beenden, weiterer Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz für den Beschäftigten zu erhalten. Dabei wird gemeinsam mit dem Beschäftigten nach Lösungen gesucht. Anspruch auf ein BEM-Verfahren haben alle Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren - unabhängig von einer bestehenden Schwerbehinderung. Der Zeitraum ist dabei nicht auf das Kalenderjahr beschränkt und unabhängig von der Erkrankung oder deren Ursache. Auch ist unerheblich, ob die Gründe für die Arbeitsunfähigkeit betrieblicher oder privater Natur sind. Dabei bietet das BEM nicht nur die Chance, mehr für erkrankte und behinderte Beschäftigte zu tun. Unter Umständen können auch gesunde Arbeitnehmer von bestimmten Maßnahmen profitieren. Wird beispielsweise im Rahmen eines BEM-Verfahrens der Arbeitsplatz eines behinderten Beschäftigten optimal gestaltet, können die daraus gewonnenen Erkenntnisse auch dessen Kollegen zu Gute kommen. Gesundheitliche Schäden können so möglicherweise bereits im Vorfeld vermieden werden. Dieser Ansatz beinhaltet auch ein umfassendes Verständnis von strukturiertem Gesundheitsmanagement im Unternehmen und dient neben der Wiedereingliederung von erkrankten Beschäftigten auch der Prävention. Die Verantwortung, ein BEM-Verfahren durchzuführen, liegt allein beim Arbeitgeber. Für ein erfolgreiches BEM reicht das aktive Handeln des Arbeitgebers jedoch nicht aus. Es bedarf der Mitwirkung des erkrankten Beschäftigten. Seine Teilnahme am BEM ist freiwillig. Der Erfolg von BEMMaßnahmen ist daher in hohem Maße von der Akzeptanz im Unternehmen abhängig. Die Ziele und der Nutzen des BEM sollten daher sowohl den Personalverantwortlichen als auch den Beschäftigten frühzeitig bekannt gemacht werden. Allen Akteuren des BEM muss klar sein, dass es sich hierbei nicht um ein Kontroll- oder Überwachungssystem des Arbeitgebers handelt. Sämtliche am BEM beteiligte P
ersonen und Stellen sind gleichberechtigte Partner. Das BEM zielt auf die Sicherung und den Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmern mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen ab. Mit der Klärung der Ursachen, die zu seinen Erkrankungen führen, wird angestrebt, den Beschäftigten schnellstmöglich wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren. Ihm soll ermöglicht werden, seine Tätigkeit leistungs- beziehungsweise behindertengerecht auszuüben. Einem krankheitsbedingten Arbeitsplatzverlust wird entgegengewirkt. Von der erfolgreichen Durchführung eines BEM-Verfahrens können ALLE beteiligten Akteure profitieren: Der Beschäftigte kann seine Arbeitsunfähigkeit nachhaltig überwinden. Einer erneuten Arbeitsunfähigkeit wird vorgebeugt und es kann verhindert werden, dass die Krankheit möglicherweise chronisch wird. In Zeiten des Fachkräftemangels hat der Arbeitgeber ein großes Interesse daran, erfahrene und eingearbeitete Mitarbeiter im Unternehmen zu halten, damit wertvolle Fähigkeiten und Kenntnisse erhalten bleiben. Auf der Basis erfolgreich durchgeführter BEMVerfahren können innerbetriebliche Arbeitsabläufe und Strukturen optimiert und Ausfallzeiten reduziert werden. Lohnfortzahlungskosten sinken, Personalausgaben für Vertretungen oder für die Einstellung und Einarbeitung neuer Mitarbeiter werden vermieden. Die Einführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements bedeutet für das Unternehmen auch einen Imagegewinn. Der Erhalt von Arbeitsplätzen durch das BEM wird sowohl von den Mitarbeitern als auch in der Öffentlichkeit positiv wahrgenommen. Zudem muss der Arbeitgeber bei einer krankheitsbedingten Kündigung nachweisen, dass er alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat, das Arbeitsverhältnis des Mitarbeiters zu erhalten. Die Sozialleistungsträger und damit alle Beitragszahler profitieren ebenfalls vom BEM. Das Ausscheiden aus dem Erwerbsleben, Entgeltersatzleistungen und Rentenzahlungen werden vermieden