Chancenkarte zur Jobsuche

Chancenkarte zur Jobsuche

Mit der Chancenkarte können Personen aus Nicht-EU-Staaten nach Deutschland einreisen,

um sich dort eine geeignete Arbeitsstelle zu suchen. Sie müssen dafür keinen festen Arbeitsvertrag vorweisen.

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Mit der Chancenkarte können Personen aus Nicht-EU-Staaten nach Deutschland einreisen, um sich dort eine geeignete Arbeitsstelle zu suchen. Sie müssen dafür keinen festen Arbeitsvertrag vorweisen. Die Chancenkarte bekommt, wer als Fachkraft anerkannt ist, oder, wer im Punktesystem mindestens sechs Punkte erreicht. Außerdem muss der Lebensunterhalt für die Zeit des Aufenthaltes gesichert sein. Die Chancenkarte erleichtert die Arbeitssuche für Personen in Deutschland. Damit können Bewerber auch ohne langwieriges Anerkennungsverfahren in Deutschland arbeiten. Voraussetzung ist eine (mindestens) zweijährige Berufsausbildung oder ein Hochschulabschluss sowie einfache Deutsch-(A1) oder Englischkenntnisse (B2). Die Chancenkarte berechtigt zu einer zweiwöchigen Probearbeit oder zur Aufnahme einer Nebenbeschäftigung (bis zu 20 Stunden in der Woche). Personen mit Chancenkarte dürfen ein Jahr lang in Deutschland bleiben. In dieser Zeit soll der Fokus auf der Arbeitssuche liegen. Eine Verlängerung der Chancenkarte um bis zu weitere zwei Jahre ist unter engen Voraussetzungen möglich. Die Verlängerung müssen Sie bei der örtlichen Ausländerbehörde beantragen. Voraussetzungen für die Chancenkarte Anhand des Punktesystems können Sie die benötigten Auswahlkriterien mit den eigenen Voraussetzungen abgleichen. Insgesamt müssen Sie sechs Punkte erreichen, um die Chancenkarte zu bekommen. Grundvoraussetzung sind Deutschkenntnisse auf dem Level A1 oder Englischkenntnisse auf dem Level B2 sowie eine (mindestens) zweijährige Berufsausbildung oder ein Hochschulabschluss, der im Herkunftsland anerkannt ist. Zusätzlich müssen Sie nachweisen, dass Sie finanziell abgesichert sind, zum Beispiel über eine Nebenbeschäftigung (bis zu 20 Stunden in der Woche). Nachweisen können Sie das anhand eines Arbeitsvertrages. (Für diese Grundvoraussetzungen gibt es noch keine Punkte!) Zu den weiteren Kriterien des Punktevergabesystems zählen Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Alter und Deutschlandbezug. Für die Altersmerkmale entscheidend ist der Zeitpunkt der Antragstellung

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