Das Gespräch unter Kolleginnen und Kollegen Eine Praxishilfe für die Suchtarbeit im Betrieb Die Dynamik im Team Miteinander, nicht übereinander sprechen Risiken des Gesprächs Fürsorgepflicht Mitbetroffenheit von Kolleginnen und Kollegen Günstige Strukturen im Betrieb Wie könnte Hilfe für auffällige Beschäftigte aussehen? Hilfe im frühen Stadium (Beeinträchtigung von Befindlichkeiten) Hilfe, wenn Befindensstörungen auftreten Auffälligkeiten belasteter Beschäftigter Hilfe bei Funktionseinschränkungen und Funktionsstörungen Auffälligkeiten bei möglichem riskantem oder schädlichem Alkoholkonsum Das kollegiale Gespräch mit Betroffenen Auffälligkeiten bei möglichem Medikamentenmissbrauch Grundlegende Hinweise zur Kommunikation Gesprächsmöglichkeiten der Führungskraft bei Auffälligkeiten Das kollegiale Gespräch vorbereiten und gestalten Realistische Gesprächsziele setzen Mögliche Einstiegssätze für das kollegiale Gespräch Mögliche Reaktionen der Betroffenen Der Veränderungsprozess bei einer Suchtproblematik Unternehmen sind im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und einer modernen Personalpolitik dazu angehalten, sich um die Suchtprävention bei den Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern zu kümmern. In größeren Unternehmen ist die Suchthilfe im Bereich der Gesundheitsförderung und Sozialförderung angesiedelt. Die ''Qualitätsstandards in der betrieblichen Suchtprävention und Suchthilfe der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen'', die im Internet kostenlos zur Verfügung stehen, dienen als Leitfaden zur Einrichtung eines wirksamen betrieblichen Suchtberatungssystems. In diesen Standards steckt die Aufforderung zur frühzeitigen Intervention bei ersten Auffälligkeiten am Arbeitsplatz. Um dieser Anforderung gerecht werden zu können, orientiert sich die vorliegende Broschüre an den genannten Qualitätsstandards und bietet praktische Hilfe für nebenamtliche und hauptamtliche betriebliche Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, interne und externe Fachkräfte der betrieblichen Suchtprävention und Suchthilfe, Interessenvertretungen in Verwaltungen und Betrieben und für Multiplikatoren im Bereich ''substanzbedingt Störungen am Arbeitsplatz'' (''Substanzbedingt'' oder im weiteren Verlauf ''Substanzkonsum'' bezieht sich auf: Alkohol, psychisch wirksame Medikamente und illegale Substanzen wie Cannabis, Ecstasy, Kokain und Methamphetamin). Sie ist auch gedacht als vertiefende Lektüre für Kolleginnen und Kollegen von auffälligen Beschäftigten. Ziel des Textes ist es, Unterstützung für die Kontaktaufnahme zu auffälligen Beschäftigten und die Gespräche mit ihnen zu geben. Noch immer ist Alkohol der größte Themenbereich der substanzbedingten Störungen. Doch daneben spielt auch der Missbrauch von Medikamenten und illegalen Drogen (Cannabis, Ecstasy, Kokain, Methamphetamin, Amphetamine) je nach Branche eine bedeutende Rolle. Substanzunabhängige Störungen wie pathologisches Glücksspiel können sich ebenfalls negativ auf die Arbeitsleistung und das Betriebsklima auswirken. Grundsätzlich gelten die Informationen dieser Broschüre für alle substanzbedingten Störungen. Die Beispiele sind aufgrund der Häufigkeit vor allem für den Konsum von Alkohol gewählt. Wenn Sie sich zu den Wirkweisen und Risiken der anderen Substanzen weiter informieren möchten, so empfehlen wir Ihnen die Faltblatt-Reihe ''Die Sucht und ihre Stoffe'' der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen. Der Aufbau der Broschüre führt vorbei an allen relevanten Themen und Fragen, die Sie als Kollege oder Kollegin eines in irgendeiner Weise auffälligen Beschäftigten betreffen. Daher wird zu Beginn die Hilfe für Betroffene bei ''ersten Auffälligkeiten'' dargestellt und setzt sich fort mit der In tervention bei ''substanzbedingten Auffälligkeiten''. Diese feine Unterscheidung öffnet die Möglichkeit, bereits dort mit Hilfeangeboten einzusteigen, wo sich erste Veränderungen über einen längeren Zeitraum mit unklarem Hintergrund zeigen. Die Einflussmöglichkeiten des kollegialen Umfeldes werden aufgezeigt und sollen Mut machen für das Gespräch mit Auffälligen. Konkrete Tipps und Gesprächseinstiege sowie mögliche Reaktionen der Angesprochenen unterstützen einzelne oder mehrere Personen aus dem Team, die sich einbringen möchten. In Kapitel 7 (Gibt es eine Verpflichtung zu handeln? S. 52) werden die Verantwortlichkeiten behandelt: Wer ist verpflichtet zur Intervention und wer übernimmt freiwillig Verantwortung? Vorab sei erwähnt, dass es für Kollegen keine rechtliche Verpflichtung gibt, das Gespräch mit dem auffälligen Kollegen zu suchen. Diese Form der Intervention zielt auf freiwilliger Basis auf den frühzeitigen persönlichen Kontakt, um die Verschlechterung des Zustandes zu vermeiden. Vorgesetzte bzw. der Arbeitgeber hingegen sind, wenn die Arbeitsleistung nachlässt bzw. aufgrund ihrer Fürsorgepflicht dazu verpflichtet, angemessene Maßnahmen zu ergreifen. Am Ende der Ausführungen richtet s
ich der Blick auf die Strukturen im Betrieb. Gibt es im Unternehmen ein abgestimmtes Verfahren im Umgang mit substanzbedingt auffälligen Beschäftigten? Sind die Vorgehensweisen bekannt? Ein Konzept, das den Beschäftigten geläufig ist und aktiv im Unternehmen gelebt wird, erleichtert den Kolleginnen oder den Kollegen den Umgang mit betroffenen Personen