Erwerbsminderungsrente: Wann Sie Anspruch auf diese Rente haben Was volle und teilweise Erwerbsminderung bedeutet Was Sie neben Ihrer Rente verdienen dürfen Rente - bei diesem Stichwort denken die meisten an ihre Altersversorgung. Doch die Deutsche Rentenversicherung bietet Ihnen auch während Ihres gesamten Berufslebens Sicherheit: Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen gar nicht mehr arbeitsfähig sind, soll eine Rente wegen voller Erwerbsminderung Ihr Einkommen ersetzen. Selbst als Berufsanfänger sind Sie auf diese Weise geschützt. Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist für diejenigen gedacht, die noch einige Stunden täglich arbeiten können. Sie ergänzt dann das Einkommen, das Sie selbst noch erzielen. Wann und unter welchen Voraussetzungen eine Erwerbsminderungsrente für Sie in Frage kommt und was Sie als Erwerbsminderungsrentner beachten müssen, erfahren Sie in dieser Broschüre. Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente Volle Erwerbsminderung Rente schon in frühen Jahren - Zurechnungszeit und Abschläge Rente auf Zeit oder unbefristet Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner Rentenzahlung ins Ausland Wenn Sie wegen einer schweren oder chronischen Krankheit, aber auch beispielsweise in Folge eines Unfalls gar nicht mehr oder nur noch stundenweise arbeiten können, zahlt Ihnen die Rentenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen eine Rente wegen Erwerbsminderung. Schon als Berufsanfänger sind Sie im Falle eines Arbeitsunfalls vom ersten Arbeitstag an geschützt. Der private Unfall ist unter bestimmten Voraussetzungen bereits nach einem Jahr Beitragszahlung abgesichert. Zu den allgemeinen Voraussetzungen gehört, dass Sie die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben. Außerdem gilt der Grundsatz Reha vor Rente. Das heißt: Zunächst wird geprüft, ob Ihre Erwerbsfähigkeit durch medizinische oder berufliche Rehabilitation wieder hergestellt werden kann und Sie danach wieder in der Lage sind, Ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Erwerbsfähigkeit Rentenanspruch Die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung sind erfüllt, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr mindestens sechs Stunden täglich arbeiten können, und zwar nicht nur in Ihrer, sondern in allen Tätigkeiten. Ihre Rentenversicherung prüft das anhand ärztlicher Unterlagen. Eventuell fordert sie weitere Gutachten an und stellt dann Ihr Leistungsvermögen fest. Je nachdem, wie lange Sie täglich noch arbeiten können, sind Sie gegebenenfalls teilweise oder voll erwerbsgemindert. Neben den medizinischen müssen außerdem folgende versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein Wartezeit