Aufstiegsfortbildung durch berufsbegleitende Meister- und Technikerabschlüsse. Was bringt eine berufsbegleitende Aufstiegsfortbildung zu Meister- und Technikerabschlüssen? Lohnt sich eine berufsbegleitende Aufstiegsfortbildung? Analyse des Qualifikationsbestands und -bedarfs. Auswahl geeigneter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wahl einer geeigneten Fortbildungsform und -einrichtung. Betreuung Ihrer Fachkräfte während der Fortbildung. Finanzierung der Aufstiegsfortbildung. Das Ziel der zertifizierten Höherqualifizierung Ihrer Facharbeiterinnen und Facharbeiter zu Meisterinnen und Meistern oder Technikerinnen und Technikern besteht darin, die fachliche und persönliche Kompetenz Ihrer Beschäftigten auszubauen sowie deren Führungsfähigkeit zu stärken: Über eine Förderung von Aufstiegsfortbildungen unterstützen Sie als Unternehmen die Weiterentwicklung Ihres Personals zu hochqualifizierten Fach- und Führungskräften und machen sich damit vom zunehmend angespannten Arbeitsmarkt unabhängiger. Für karrierebewusste Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stellt eine Aufstiegsfortbildung mit Meisteroder Technikerabschluss zudem einen Anreiz dar, der eine Bindung an Ihr Unternehmen nachhaltig erhöhen kann. Im Rahmen einer solchen Fortbildung werden die Fachkräfte insbesondere ihr Spezialwissen vertiefen. Neben der Zielsetzung von Unternehmen, die Produktivität zu steigern, qualifizieren sich Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zudem für die Übernahme von komplexeren Tätigkeiten. Mit dem jeweiligen Abschluss können Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowohl für eine Fach- als auch für eine Führungslaufbahn einsetzen. Meister- und Technikerausbildungen unterscheiden sich dabei in ihrer inhaltlichen Ausrichtung, ihren Zugangsvoraussetzungen, ihrer Dauer und ihrer Abschlussprüfung. Eine Förderung seitens Ihres Unternehmens kann sowohl durch finanzielle Unterstützung als auch durch Freistellung innerhalb der Arbeitszeit erfolgen. Mit einer Meister- bzw. Technikerfortbildung können Sie vor allem Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ansprechen, die das Potenzial zeigen, qualifizierte Fach- oder Führungsaufgaben zu übernehmen, an einer solchen Höherqualifizierung interessiert sind und zudem die rechtlichen Voraussetzungen für die spezifische Maßnahme erfüllen. Höherqualifizierung: Die Weiterbildung zu Meistern oder Technikern soll Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf neue fachliche Tätigkeiten und Führungsaufgaben innerhalb Ihres Unternehmens vorbereiten. Ihre Beschäftigten erweitern in solchen Aufstiegsfortbildungen ihr technisches, betriebswirtschaftliches bzw. sonstiges Fachwissen. Zudem werden neben organisatorischem und personellem Wissen Führungskompetenzen vermittelt. Fachkräftesicherung und Steigerung der Unabhängigkeit vom externen Arbeitsmarkt: Hochqualifizierte Fachkräfte sind in immer mehr Regionen Deutschlands und vor allem für fachliche Spezialbereiche kaum noch über den Arbeitsmarkt zu rekrutieren. Die demographische Entwicklung wird diese Situation weiter verschärfen. Durch die Förderung von Aufstiegsfortbildungen verschaffen Sie sich eine höhere Unabhängigkeit vom externen Arbeitsmarkt, indem Sie die benötigten qualifizierten Fachkräfte aus Ihrem eigenen Mitarbeiterstamm gewinnen. Arbeitsleistung, Geschäftserfolg: Je besser Ihre Beschäftigten qualifiziert sind, desto leistungsfähiger und zielgerichteter können sie auch in Ihrem Unternehmen agieren. Dies erhöht nicht nur die Produktivität, sondern auch die Innovationskraft Ihres Unternehmens. Bindung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Mit der Förderung Ihrer Beschäftigten über Maßnahmen der Aufstiegsfortbildung signalisieren Sie ihnen, dass Sie als Arbeitgeber bereit sind, in ihre berufliche Weiterentwicklung zu investieren. Dies drückt Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber Vertrauen und Wertschätzung aus. Die Weiterbildung über eine Aufstiegsfortbildung signalisiert außerdem, dass in Ihrem Unternehmen auch für beruflich (und nicht nur akademisch) qualifiziertes Personal Karrieremöglichkeiten bestehen, die über eine gängige Facharbeitertätigkeit hinausgehen