Behinderung und Beruf Finanzielle Leistungen Das 1 x 1 der Förderung Der größte Teil der schwerbehinderten Menschen, die im Erwerbsleben stehen, erbringt seine Arbeitsleistung, ohne dass dafür finanzielle Leistungen erforderlich sind. Die Gleichung: ''Schwerbehinderung ist gleich Subventionsbedarf'' stimmt also in den meisten Fällen nicht. Aber bei vielen gesundheitlich stärker beeinträchtigten Menschen sind dann doch spezielle Hilfen notwendig. Und genau dafür sind die Leistungen des Integrationsamtes da. Immer wieder ist zu lesen, die Arbeitgeber seien über die Unterstützungsmöglichkeiten zu wenig informiert und dies sei ein wesentlicher Grund dafür, dass sie zu wenig zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Erwerbsleben beitragen. Dies war für uns der Anstoß, in der Zeitschrift ZB die Serie ''Das 1 x 1 der Förderung'' zu starten. Die positive Resonanz hat uns dazu bewogen, die komplette Serie, aktualisiert und ergänzt um zahlreiche Fallbeispiele, in einer ZB SPEZIAL zu veröffentlichen. Neben den im Heft vorgestellten Leistungen gibt es noch weitere Hilfen für Arbeitgeber, die aber in der Praxis eine eher geringe Rolle spielen: Prämien und Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung von behinderten jungen Menschen, Zuschüsse zu den Gebühren der Berufsausbildung von besonders betroffenen schwerbehinderten Jugendlichen sowie Prämien zur Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements. Außergewöhnliche Belastungen Behinderungsgerechte Gestaltung Investitionshilfen Arbeitsassistenz Technische Arbeitshilfen Kraftfahrzeughilfen Berufliche Qualifizierung Selbstständige Existenz Hilfen in besonderen Lebenslagen Wohnungshilfen Unterstützte Beschäftigung Gebärdensprach- und Schriftdolmetscher Rehabilitationsträger können ebenfalls eine betriebliche Qualifzierung, eine beruflich Anpassung und eine Weiterbildung für schwerbehinderte Menschen fördern. Der so genannte ''Bildungsgutschein'' der Bundesagentur für Arbeit beinhaltet auch für schwerbehinderte Menschen interessante Möglichkeiten. Der Schritt in die Selbstständigkeit Was? Neben Gründungsdarlehen sind alle weiteren Leistungen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben möglich, wie zum Beispiel Kraftfahrzeughilfe oder Arbeitsassistenz. Wann? Erforderlich ist ein Nachweis der Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der geplanten selbstständigen Tätigkeit. Das Integrationsamt lässt das Vorhaben in der Regel durch eine fachkundige externe Stelle auf seine wirtschaftliche Tragfähigkeit hin begutachten. Durch die Tätigkeit muss sich der Lebensunterhalt sicherstellen lassen und sie muss unter Berücksichtigung der Lage am Arbeitsmarkt zweckmäßig sein. Letzteres ist der Fall, wenn der behinderte Mensch in absehbarer Zeit nicht in ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vermittelt werden kann. Leistungen an schwerbehinderte Menschen Erfolgreiche Eingliederung ins Arbeitsleben zu. Wohnungshilfe die Teilhabe am Arbeitsleben Schaffung neuer Arbeits und Ausbildungsplätze behinderungsgerechte Ausstattung neuer oder vorhandener Arbeitsplätze Außergewöhnlichen Belastungen unterstützen schwerbehinderte Menschen z.B. bei der Anschaffung Technischer Arbeitshilfen Beauftragung einer Arbeitsassistenz Integrationsfachdienste unterstützen Arbeitgeber und schwerbehinderte Menschen bei der Lösung von behinderungsspezifischen Problemen, z.B. durch psychosoziale Beratung individuelle arbeitsbegleitende Hilfen Unterstützung bei der Einarbeitung lösungsorientierte Hilfestellung bei Konflikten Unterstützte Beschäftigung Betrieb als Alternative zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen, z.B. für Schulabgänger mit sonderpädagogischem Förderbedarf Erwachsene mit besonderem Unterstützungsbedarf Kraftfahrzeughilfe-Verordnung Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung Wohnraumförderungsgesetz