Freiwillige Unternehmerversicherung für Selbstständige

Freiwillige Unternehmerversicherung für Selbstständige

Nach Eintritt eines Versicherungsfalls sind die Wiederherstellung Ihrer Gesundheit

und Ihre Wiedereingliederung in Arbeit und Gesellschaft das wichtigste Ziel.

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Freiwillige Versicherung für Selbstständige. Wer kann sich bei der VBG freiwillig versichern? Unfallversicherung im Ehrenamt. Welche Leistungen erhalten Sie als freiwillig Versicherter bei Eintritt eines Versicherungsfalls? Medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation Sicherung des Lebensunterhalts während der Rehabilitation Die VBG unterstützt Sie, um Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten (Prävention), gewährt Maßnahmen der medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation mit dem Ziel, Ihre Gesundheit und Leistungsfähigkeit nach Eintritt eines Versicherungsfalls wiederherzustellen (Rehabilitation), erbringt Geldleistungen für Sie und Ihre Hinterbliebenen (Entschädigung). Sie als Unternehmerin und Unternehmer und Ihnen gleichgestellte Personen wie Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft, Gesellschafter-Geschäftsführer und Gesellschafter-Geschäftsführerinnen einer GmbH, sofern sie maßgebenden Einfluss auf die Entscheidungen der Gesellschaft haben, Vorstände von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit sowie Kommanditisten und Kommanditistinnen, soweit sie aufgrund des Gesellschaftsvertrages im Unternehmen tätig sind und maßgeblichen Einfluss auf die Gesellschaft ausüben, können sich bei der VBG freiwillig versichern. Eine Übersicht über die Versicherungsmöglichkeiten von Personen in Leitungsfunktionen bei juristischen Personen des Privatrechts finden Sie auf Seite 6 dieser Broschüre. Zu den Unternehmerinnen und Unternehmern gehören auch Angehörige der freien Berufe, wie z.B. Architekten und Architektinnen sowie Ingenieure und Ingenieurinnen. Auch Ehegatten und Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen von Unternehmerinnen und Unternehmern, die im Unternehmen mitarbeiten, können sich bei der VBG freiwillig versichern, sofern sie nicht aufgrund eines Arbeitsvertrages beschäftigt sind (dann besteht eine Pflichtversicherung)

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