Führung eines Fahrtenbuchs

Führung eines Fahrtenbuchs

Ein fehlendes oder unzureichend geführtes Fahrtenbuch ist einer der häufigsten Mängel,

die von Betriebsprüfern moniert werden. Geben Sie diesen keine Chance!

Hier finden sie alle Fakten rund um das Fahrtenbuch, ergänzt durch viele Checklisten.

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Führung eines Fahrtenbuchs Berechnung nach der 1-%-Methode Betriebliche und private Kfz-Nutzung Die Fahrtenbuchmethode Verfahren beim Lohnsteuerabzug Checkliste: Ordnungsgemäßes Fahrtenbuch Private Kfz-Nutzung Elektronisches Fahrtenbuch Formale Anforderungen an ein Fahrtenbuch Beispiel für ein Fahrtenbuch Die private Nutzung eines dienstlichen Pkw führt zu einem geldwerten Vorteil, der steuerlich erfasst werden muss. Als Unternehmer bzw. Freiberufler müssen Sie den Gewinn um den Wert der Privatnutzung erhöhen. Sofern Ihnen als Arbeitnehmer im Rahmen des Dienstverhältnisses ein Fahrzeug zur Verfügung gestellt wird, welches Sie auch privat nutzen dürfen, wird der Nutzungswert der privaten Fahrten als zusätzliche Vergütung bei der Gehaltsabrechnung erfasst. Grundsätzlich wird der private Nutzungsanteil pauschal mit 1% des Listenpreises des Fahrzeugs bei seiner Erstzulassung bewertet. Wenn Sie jedoch ein Fahrtenbuch führen, können Sie den privaten Anteil exakt bestimmen. In diesem Merkblatt wird erläutert, welche Vorgaben Sie beachten müssen, damit die Aufzeichnungen von der Finanzverwaltung anerkannt werden. Bei der 1-%-Methode wird der Wert der privaten Nutzung in jedem Kalendermonat mit 1% des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattungen und einschließlich Umsatzsteuer angesetzt. Für Elektro- bzw. Hybridelektrofahrzeuge gelten Minderungen bei der Ermittlung des maßgebenden Listenpreises. Ausführliche Informationen dazu finden Sie in den Merkblättern ''Fahrzeugnutzung durch Unternehmer (Pkw und EBike)'' und ''Fahrzeugnutzung durch Arbeitnehmer (Pkw und E-Bike)'', die wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen. Wenn Sie Unternehmer, Freiberufler, Landwirt oder Gesellschafter einer KG, OHG oder GbR sind, dürfen Sie - im Gegensatz zu Angestellten - die 1-%-Methode nur bei Fahrzeugen mit überwiegend betrieblicher Nutzung anwenden. Sie müssen den Umfang von mehr als 50% somit bei der Anschaffung eines Pkw nachweisen oder zumindest glaubhaft machen. Dafür ist nicht zwingend ein Fahrtenbuch notwendig. Als Selbständiger können Sie den Nachweis über den Umfang der betrieblichen Fahrten in jeder geeigneten Form erbringen: durch Eintragungen im Terminkalender, die Zusammenstellung gefahrener Kilometer zu Kunden, Reisekostenaufstellungen sowie andere Abrechnungsunterlagen über einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten. Die Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb zählen zu den betrieblichen Fahrten. Da auf den inländischen Bruttolistenpreis bei Erstzulassung abzustellen ist, gilt folgender Ausgangswert: Wenn Sie etwa im Zeitraum von September bis November ein Fahrtenbuch führen und sich daraus ein betrieblicher Anteil von mehr als 50% inklusive der Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb ergibt, wird auch für die Folgejahre die überwiegend betriebliche Nutzung unterstellt

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