Die Fördermöglichkeiten der Weiterbildung für Beschäftigte wurden Trotz erweiterter Möglichkeiten 2019 mit dem Qualifizierungschancengesetz (QCG) deutlich erweitert: Neben der Ausweitung auf zusätzli noch ausbaufähig che Personengruppen und der verstärkten Förderung von Anpassungsqualifizierungen können Betriebe nun auch bei allen geförderten Weiterbildungen ihrer Beschäftigten einen Arbeitsentgeltzuschuss erhalten. Der Schwerpunkt der durch die Bundesagentur auswärtige Unterbringung und Verpflegung sowie für Arbeit (BA) geförderten Beschäftigtenqualifizierung liegt im Rechtskreis des Dritten Sozialgesetzbuchs (SGB III). Förderkonditionen für die Weiterbildungsförderung Beschäftigter vor und ab 2019. Übernahme von Lehrgangskosten