Grundrente (Zuschlag zur Rente)

Grundrente (Zuschlag zur Rente)

Hier erfahren Sie, wer den Grundrentenzuschlag bekommen kann,

wie er berechnet wird und wann Einkommen angerechnet wird.

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Fragen und Antworten zum Thema Grundrente Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zur Grundrente. Warum und ab wann soll es die Grundrente geben? Kurz gesagt: Wer lange gearbeitet hat, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat, soll im Alter eine auskömmliche Rente bekommen, die möglichst auch über der Grundsicherung liegt. Nach dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD soll eine Grundrente in der Rentenversicherung eingeführt werden, um die Lebensleistung von Menschen anzuerkennen, die mindestens 35 Jahre gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt haben, und insbesondere aufgrund unterdurchschnittlicher Löhne im Erwerbsleben jetzt nur eine niedrige Rente beziehen. Die Grundrente soll auch einen Beitrag zum Schutz vor Altersarmut leisten. Der Koalition ist es ein Anliegen, dass dabei auch die besonderen Lebenslagen im Osten berücksichtigt werden. Die Grundrente soll für Bestands- und für Neurentner zum 1. Januar 2021 eingeführt werden. Das Bundeskabinett hat am 19. Februar 2020 den Gesetzentwurf zur Einführung einer Grundrente beschlossen. Nun geht der Gesetzentwurf in das Gesetzgebungsverfahren. Wer bzw. unter welchen Voraussetzungen bekommt man die Grundren te? Die Grundrente werden rund 1,3 Millionen Menschen erhalten können, davon ein großer Anteil Frauen. Denn häufig haben Frauen der Familie wegen nur in Teilzeit gearbeitet - oder in Berufen, in denen viel verlangt, aber trotzdem wenig verdient wird. Es werden auch viele Ostdeutsche profitieren, die oft besonders lange, aber zu niedrigen Löhnen gearbeitet haben. Die Verbesserungen werden auch den Rentnerinnen und Rentnern zugutekommen, die bereits eine Rente beziehen. Konkret: Rentner, die mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten vorweisen können - dies sind insbesondere Pflichtbeitragszeiten für versicherte Beschäftigung, aufgrund von Kindererziehung, Pflege und der Pflichtversicherung für Selbstständige erhalten in Zukunft mit der Grundrente einen Zuschlag. Voraussetzung ist, dass der Durchschnittswert der Entgeltpunkte aus so genannten Grundrentenbewertungszeiten des gesamten Versicherungslebens ab 30 Prozent bis unterhalb von 80 Prozent des Durchschnittseinkommens liegt. Besonders niedrige Entgelte (unter 30 Prozent des Durchschnittseinkommens) werden bei der Berechnung unberücksichtigt gelassen. Wie hoch ist die Grundrente? Der durchschnittliche Grundrentenzuschlag (also der Zuschlag zur regulären Rente) liegt bei gut 75 Euro (brutto). Maximal kann der Zuschlag 404,86 Euro (brutto) betragen. Grundlage für die Berechnung des Zuschlags sind die Entgeltpunkte, die aufgrund der Beiträge während des gesamten Versicherungslebens aus den Grundrentenbewertungszeiten erworben wurden. Wie in Antwort auf Frage 2 angeführt, wird die gesetzliche Rente um einen Zuschlag erhöht, wenn die Versicherten mindestens 35 Jahre Grundrentenzeiten vorweisen können. Voraussetzung ist außerdem, dass der Durchschnittswert der Entgeltpunkte aus so genannten Grundrentenbewertungszeiten des gesamten Versicherungslebens unter 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes liegt. Zu Grundrentenbewertungszeiten zählen nur diejenigen Grundrentenzeiten, die mindestens einen Wert von 0,025 EP/Monat (0,3 EP/Jahr) aufweisen. Liegen mindestens 35 Jahre Grundrentenzeiten vor, wird für den Zuschlag der Durchschnittswert an Entgeltpunkten für maximal 33 Jahre auf das 2-Fache erhöht, maximal jedoch auf 0,8 Entgeltpunkte (jährlich), und sodann wird der so ermittelte Wert mit dem Faktor 0,875 vervielfältigt. Mit diesem Faktor wird erreicht, dass die Gesamtrente aus den eigenen Beiträgen und dem Zuschlag an Entgeltpunkten umso höher ausfällt, je höher die eigene Beitragsleistung ist. So findet sich das Äquivalenzprinzip auch bei der Grundrente wieder. Ab einem ermittelten Durchschnittswert von 0,8 EP besteht kein Anspruch auf einen Zuschlag. Im Übergangsbereich zwischen 33 und 35 Jahren wird ein aufwachsender Grundrentenzuschlag gewährt: Bei 33 Jahren wird der EP-Durchschnittswert auf bis zu 0,4 EP hochgewertet. Mit jedem weiteren Monat an Grundrentenzeiten erhöht sich der maximale Aufstockungsbetrag kontinuierlich, bis er bei 35 Jahren 0,8 EP erreicht. Neben den nötigen Beitragsjahren ist die Feststellung des Bedarfes entscheidend. Dazu findet eine Einkommensprüfung statt. Dabei gilt ein Einkommensfreibetrag in Höhe von 1.250 Euro für Alleinstehende und 1.950 Euro für Paare. Liegt das Einkommen über dem jeweiligen Einkommensfreibetrag für Alleinstehende bzw. für Paare, wird der darüber liegende Betrag zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet. Bei einem Einkommen von 1.600 Euro (Alleinstehende) bzw. 2.300 Euro (Paare) wird das diesen Betrag übersteigende Einkommen vollständig auf die Grundrente angerechnet. Eine Vermögensprüfung erfolgt nicht. Beispiele: Kathrin M. ist Bauingenieurin aus Leipzig. Sie hat bis zur Wende gut verdient. Dann jedoch ging die Firma insolvent und Kathrin M. war ein paar Jahre ar

beitslos, bis sie als Angestellte in unterschiedlichen Bereichen wieder Arbeit fand - allerdings unterhalb ihrer Qualifikation. Mit dem Verdienst kam sie zwar einigermaßen zurecht, doch beläuft sich ihre Altersrente nur auf 746 Euro (brutto). Sie lebt allein und hat keine weiteren Einkünfte. Da sie (trotz der Arbeitslosigkeit) insgesamt auf über 35 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung kommt, hat die Leipzigerin nun mit der Grundrente eine Gesamtrente in Höhe von 941 Euro. Berechnung: durchschnittlicher Verdienst 0,6 Entgeltpunkte (EP) Rente aus eigener Beitragszahlung: 39 Jahre x 0,6 EP x 31,89 Euro (aktueller Rentenwert (Ost) - ab 7/2019) rund 746 Euro Grundrentenzuschlag: 35 x 0,2 EP x 0,875 x 31,89 Euro (aRW Ost ab 7/2019) rund 195 Euro Gesamtrente: 746 und 195 941 Euro (brutto) Andreas K. aus Duisburg hat keinen Schulabschluss. Er hat sein Leben lang als Hilfsarbeiter gearbeitet. Er hat zunächst 20 Jahre lang 38,5 Wochenstunden und später aus gesundheitlichen Gründen 15 Jahre lang 25 Wochenstunden auf Niveau des Mindestlohns gearbeitet. Heute bekommt er eine Rente von 463 Euro brutto. Bisher stockt er mit der Grundsicherung im Alter auf und muss lange Formulare ausfüllen. Mit der Grundrente muss er das nicht mehr. Seine geringen Ersparnisse muss er nun auch nicht mehr offenlegen. Mit der Grundrente bekommt er 868 Euro - also rund 405 Euro zusätzlich. Berechnung: durchschnittlicher Verdienst 0,4 EP (für 35 Jahre Grundrentenbewertungszeiten) Rente aus eigener Beitragszahlung: 35 Jahre x 0,4 EP x 33,05 Euro (aktueller Rentenwert - aRW ab 7/2019) rund 463 Euro Grundrentenzuschlag: 35 x 0,4 EP x 0,875 x 33,05 Euro (aRW ab 7/2019) rund 405 Euro Gesamtrente: 463 und 405 rund 868 Euro (brutto) Andreas K. verfügt noch über Mieteinnahmen von mtl. 300 Euro. Zusammen mit der Rente (brutto) liegt das zu versteuernde Einkommen (unter Hinzurechnung des steuerfrei gestellten Anteils der Rente) unter dem Freibetrag von 1.250 Euro. Somit findet keine Einkommensanrechnung auf den Grundrentenzuschlag statt. Was ist, wenn man nur 34 oder weniger anrechenbare Jahre nachweisen kann? Für Rentnerinnen und Rentner, die nur 33 bis 35 Jahre Grundrentenzeiten erworben haben, gibt es einen Übergangsbereich, in dem ein aufwachsender Grundrentenzuschlag gewährt wird, vgl. oben. Wie erfährt man, ob man berechtigt ist und was muss man tun, um die Grundrente zu bekommen? Die Grundrente ist ein integraler Bestandteil der gesetzlichen Rente und muss nicht gesondert beantragt werden. Sie wird als Zuschlag zur Rente automatisch ausgezahlt. Aus dem vollständigen Rentenbescheid wird auch die Höhe der Grundrente hervorgehen. Wie wird die Grundrente mit Wohngeld und anderen Leistungen ver rechnet? Durch die Einführung eines Freibetrags beim Wohngeld soll gewährleistet werden, dass die Grundrente beim Wohngeld nicht voll als Einkommen angerechnet wird. Wer mindestens 33 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war oder vergleichbare Zeiten in verpflichtenden Alterssicherungssystemen erworben hat, soll einen Freibetrag beim Wohngeld, in der Grundsicherung und bei den fürsorgerischen Leistungen der Sozialen Entschädigung erhalten. Er soll 100 Euro monatlich zuzüglich 30 Prozent des diesen Betrag übersteigenden Einkommens aus der gesetzlichen Rente betragen. Der Freibetrag ist auf einen Betrag von 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 gedeckelt, das sind aktuell 216 Euro monatlich. Muss man die Grundrente in Anspruch nehmen? Ist die Aufstockung der regulären Rente durch die Grundsicherung unter bestimmten Umstän den nicht lukrativer? Die Grundrente ist ein integraler Bestandteil der gesetzlichen Rente und muss nicht gesondert beantragt werden. Sie wird als Zuschlag zur Rente automatisch ausgezahlt. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung kann zusätzlich - wenn das Einkommen und Vermögen nicht zur Deckung des Lebensunterhalts ausreicht beantragt werden. Muss man eine Steuererklärung machen, um die Grundrente zu beantra gen? Nein, nur wegen der Grundrente muss keine Steuererklärung gemacht werden. Es ist eine möglichst bürgerfreundliche Einkommensprüfung durch weitgehend automatisierten Datenaustausch zwischen Renten und Steuerverwaltung vorgesehen. Wenn Rentnerinnen und Rentner keine Steuererklärung abgeben, weil ihr im Alter zu versteuerndes Einkommen den steuerlichen Grundfreibetrag nicht übersteigt, wird dies so bei der Einkommensanrechnung berücksichtigt. Wie wird die Grundrente finanziert? Die Freibeträge in der Grundsicherung, beim Wohngeld und die Grundrente werden aus Steuern und ohne Beitragserhöhung in der Rentenversicherung finanziert. Entsprechend dazu wird der Bundeszuschuss in der allgemeinen Rentenversicherung erhöht und entsprechend den gesetzlichen Regelungen fortgeschrieben. Was genau passiert jetzt bis zur Einführung der Grundrente? Der vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf wird nun von Bundesrat und Bundestag beraten. Nach deren Zustimmung,

gelten die Regelungen mit vereinbartem Startdatum. Die Grundrente soll dann ab 1. Januar 2021 ausbezahlt werden (aber nicht rückwirkend für die Zeit vor diesem Termin)

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