Für welche Personen können Wertguthaben eingerichtet werden? Für alle Personen, die im sozialversicherungsrechtlichen Sinne Beschäftigte sind, also für Arbeiter, Angestellte und leitende Angestellte. Einen Anspruch auf Einrichtung gibt es aber nicht. Für Organe von Unternehmen, d.h. Geschäftsführer und Vorstände, gelten steuerliche Besonderheiten (siehe Frage 3). Können Wertguthaben für geringfügig Beschäftigte eingerichtet werden? Ja. Es ist möglich, Beschäftigte mit einem sog. Minijob in ein Wertguthabenmodell einzubeziehen. Die Auszahlung in einer Freistellung muss nur dann die Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro im Monat übersteigen, wenn vor der Freistellung keine geringfügige, sondern eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt wurde. Nach Auffassung der Sozialversicherungsträger ist darauf zu achten, dass die Teilnahme von Minijobbern am Wertguthabenmodell nicht dazu führen darf, dass in einer Freistellung Entgelte oberhalb von 450 Euro ausgezahlt werden. Können Wertguthaben auch für Geschäftsführer und Vorstände eingeführt werden? Vereinbarungen über die Einrichtung von Wertguthaben bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die zugleich als Organ einer Körperschaft bestellt sind - z.B. bei Mitgliedern des Vorstands einer Aktiengesellschaft oder Geschäftsführern einer GmbH -, sind mit dem Aufgabenbild des Organs einer Körperschaft nicht vereinbar. Infolgedessen werden die sonst bei Wertguthaben eintretenden steuerlichen Folgen, d.h. kein steuerlicher Zufluss von Arbeitslohn bei Ansparung, nicht gezogen. Diese Rechtsauffassung wird derzeit (Stand: 2013) von den Finanzgerichten geprüft. Für Gesellschafter-Geschäftsführer einer Personengesellschaft wird unabhängig vom Ausgang dieses Rechtsstreits die steuerliche Anerkennung versagt bleiben, weil diese im steuerlichen Sinne keine Arbeitnehmer, sondern Unternehmer sind. Allerdings können Unternehmen für angestellte Familienangehörige von Geschäftsführern und Vorständen Wertguthaben mit steuerlicher Anerkennung führen, wenn diese mitarbeitenden Familienangehörigen nicht an den Gesellschaften beteiligt sind. Dies gilt auch für beschäftigte Familienangehörige von Inhabern eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft. Können Wertguthaben für mitarbeitende Familienangehörige mittelständischer Unternehmen eingerichtet werden? Wertguthaben können für mitarbeitende Familienangehörige eingerichtet werden, sofern diese Anstellungsverträge mit dem Unternehmen haben, selbst nicht an dem Unternehmen beteiligt sind und die Mitarbeit nicht als sozialversicherungsfreie familienhafte Mitarbeit zu beurteilen ist. Müssen alle Beschäftigten in ein Wertguthabenmodell einbezogen werden? Nein. Es können Beschäftigtengruppen von der Teilnahme ausgeschlossen werden, wenn der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz und die Diskriminierungsverbote für Teilzeitarbeit, Befristung und Zeitarbeit beachtet wurden. In welchen Unternehmen können Wertguthaben eingerichtet werden? In allen Unternehmen, wenn dem kein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung entgegenstehen. Welche Entgeltteile können eingebracht werden? Alle Entgeltteile können eingebracht werden. Infrage kommen das Bruttoentgelt, Sondervergütungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld), Boni, Tantiemen, Einmalzahlungen wie z.B. Abfindungen, Überstundenvergütungen u. Ä. Die Wertguthabenvereinbarung enthält aber häufig Einschränkungen, um das Modell verwaltbar zu machen. Innerhalb dieser Vorgaben können Beschäftigte die Art und Höhe ihrer Einzahlung individuell wählen (z.B. per Einbringungsvereinbarung). Gibt es Mindest- oder Höchsteinzahlungsbeträge? Mindesteinzahlungsbeträge gibt es gesetzlich nicht. Allerdings können in der Wertguthabenvereinbarung Mindest- und Höchsteinzahlungsbeträge festgelegt werden. Auch können Höchsteinzahlungsbeträge durch eine Tarifvereinbarung oder ggf. in einer Betriebsvereinbarung vorgegeben sein. Darüber hinaus muss beachtet werden, dass insgesamt nur so viel Entgelt einem Wertguthaben zugeführt werden kann, wie (einschließlich einer Verzinsung) zur Finanzierung von Freistellungen bis zum Bezug einer Altersrente maximal benötigt wird. Diese Schranke kann insbesondere bindend sein, wenn bereits hohe Wertguthaben angespart wurden und/oder es sich um rentennahe Ansparungen handelt. Können Überstunden, Arbeitszeitguthaben und Urlaubsansprüche in ein Wertguthaben eingebracht werden? Wertguthaben können seit 2009 nur in Geld geführt werden. Wenn die Wertguthabenvereinbarung es zulässt, können aber - nach Umrechnung in Geld - auch Arbeitszeiten dem Wertguthaben zugeführt werden. Überstunden können für Beschäftigte nach einer Bewertung der Überstunden mit dem Überstundenlohn direkt einem Wertguthaben gutgeschrieben werden - sofern die gesetzlichen Ausgleichspflichten nach dem Arbeitszeitgesetz beachtet werden. Führt ein Unternehmen ein kurzfristig ausgerichtetes Arbeitszeitkonto (Gle
itzeit- oder Flexikonto), können Zeitguthaben grundsätzlich nach Bewertung mit dem aktuellen Stundensatz in ein Wertguthaben eingebracht werden. Auch Urlaubsansprüche, die über den garantierten gesetzlichen Mindesturlaub von vier Wochen hinausgehen, können einem Wertguthaben gutgeschrieben werden. Die Urlaubsansprüche der meisten Beschäftigten liegen in der Regel zwei Wochen über dem gesetzlichen Mindesturlaub. Den Gegenwert kann der Beschäftigte einem Wertguthaben gutschreiben lassen