Häufige Fragen zum Bundesteilhabegesetz (BTHG)

Häufige Fragen zum Bundesteilhabegesetz (BTHG)

Mit dem BTHG wird die Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe herausgeführt

und dadurch mehr individuelle Selbstbestimmung ermöglicht.

Fachleistungen der Eingliederungshilfe werden klar von den Leistungen zum Lebensunterhalt getrennt und finanziert.

Publikation zeigen

Grundsätze des BTHG. Rehabilitation: Früh handeln. Reha einfach machen. Leistungen wie aus einer Hand. Mehr Teilhabe. Mehr Möglichkeiten. Die neue Eingliederungshilfe. Was ist das Bundesteilhabegesetz? Das Bundesteilhabegesetz ist eines der großen sozialpolitischen Vorhaben der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode. Ziel ist es, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen zu verbessern und so einen weiteren wichtigen Meilenstein auf dem Weg hin zu einer inklusiven Gesellschaft zu setzen. Gleichzeitig werden mit dem Bundesteilhabegesetz Vorgaben des Koalitionsvertrages für die 18. Legislaturperiode umgesetzt, die u.a. vorsehen, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen im Sinne von mehr Teilhabe und mehr Selbstbestimmung zu verbessern sowie die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterzuentwickeln. Darüber hinaus wird mit diesem Gesetz das Schwerbehindertenrecht weiterentwickelt. In welchem Zusammenhang steht das BTHG zur UN-Behindertenrechtskonvention? Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die am 26. März 2009 in Deutschland in Kraft getreten ist, gibt wichtige Impulse für die Überlegungen zu einem neuen Bundesteilhabegesetz. Zum zentralen Prinzip der UN-BRK zählt neben dem Schutz vor Diskriminierung insbesondere die ''volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die Gesellschaft'' (Artikel 3 UN-BRK). Mit dem Bundesteilhabegesetz soll das deutsche Recht in Bezug auf die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) weiterentwickelt werden. Die Umsetzung der UN-BRK hat auch Auswirkungen auf andere Bereiche der Politik für behinderte Menschen. Um Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen noch weiter zu stärken, hat die Bundesregierung neben der Erarbeitung eines Bundesteilhabegesetzes weitere behindertenpolitische Aktivitäten ergriffen. Hierzu zählen sowohl der ''Nationale Aktionsplan zur Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention'' (NAP 2.0) als auch die Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG). Alles folgt dem Ziel, die UN-BRK in Deutschland weiter mit Leben zu füllen. Was verbessert sich durch das BTHG für Menschen mit Behinderungen? Bisher müssen Menschen mit Behinderungen, die auf Unterstützung wie z.B. persönliche Assistenzen oder Hilfsmittel aus der Eingliederungshilfe angewiesen sind, die für sie notwendigen Reha-Leistungen faktisch bei verschiedenen Leitungsträgern separat beantragen. Diese Leistungen sind teilweise von der Wohnform (z.B. Wohnung, Wohngemeinschaft oder Einrichtung) abhängig und es musste ein sehr großer Teil des Einkommens und Vermögens von der Person selbst sowie von dessen (Ehe-)Partner eingesetzt werden. Sparen war daher kaum möglich. Mit dem BTHG führen wir die Eingliederungshilfe aus dem ''Fürsorgesystem'' der Sozialhilfe heraus und ermöglichen dadurch mehr individuelle Selbstbestimmung durch ein moderndes Recht auf Teilhabe und die dafür notwendigen Unterstützungen. Daher werden die Fachleistungen der Eingliederungshilfe zukünftig klar von den Leistungen zum Lebensunterhalt getrennt und finanziert. Das ist ein kompletter Systemwechsel. Künftig steht damit der Mensch im Mittelpunkt: Was Menschen wegen ihrer Behinderung an Unterstützungsleistungen bekommen, ist dann nur noch davon abhängig, was sie brauchen und was sie möchten und nicht länger vom Ort der Unterbringung. Selbstverständlich bleiben die Ansprüche auf existenzsichernde Leistungen aus der Grundsicherung bspw. bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII bestehen. Das BTHG hat viele Vorteile für Betroffene, die wir unten genauer erläutern: Unterstützungsmaßnahmen setzen bereits vor der Rehabilitation ein und werden durch geförderte Modellprojekte gestärkt. Künftig reicht ein Reha-Antrag aus, um alle benötigten Leistungen von verschiedenen Reha-Trägern zu erhalten, und die Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger wird straffer geregelt: Leistungen ''wie aus einer Hand'' werden möglich. Die Betroffenen werden durch eine ergänzende unabhängige Beratung gestärkt. Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden in einem Leistungskatalog konkretisiert und gebündelt, Elternassistenz und Assistenz in der (hoch-)schulischen beruflichen Weiterbildung erstmalig ausdrücklich geregelt und neue Jobchancen in Betrieben für Werkstattbeschäftigte durch ein Budget für Arbeit geschaffen. Im Arbeitsumfeld werden die Vertretungsrechte für Schwerbehindertenvertretungen und Werkstatträte gestärkt. Beziehern von Leistungen der Eingliederungshilfe wird es nun möglich sein, deutlich mehr vom eigenen Einkommen zu behalten und zu sparen. Ehegatten und Lebenspartner werden zukünftig weder mit ihrem Einkommen noch mit ihrem Vermögen herangezogen. Für Menschen, die neben der Eingliederungshilfe auch Leistungen der Hilfe zur Pflege benötigen und die vor Erreichen der Regelaltersgrenze Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten haben, umfasst die Eingliederungshilfe künftig auch die Le

istungen der Hilfe zur Pflege. Damit gelten für sie insbesondere die günstigeren Heranziehungsregelungen für Einkommen und Vermögen wie in der Eingliederungshilfe ab dem Jahr 2020. Auch Menschen, die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen können und Leistungen der Sozialhilfe erhalten, sollen bessergestellt werden. Hierzu soll das geschonte Barvermögen von derzeit 2.600 Euro auf 5.000 Euro angehoben werden. Dies erfolgt jedoch nicht unmittelbar mit dem BTHG, sondern mittels einer vom BMAS zu erlassenden Rechtsverordnung. Die Eingliederungshilfe wird mit Blick auf den individuellen Bedarf erbracht und echte Wahlfreiheit bei der Unterkunft ermöglicht. 4. Welche Veränderungen sind im parlamentarischen Verfahren erfolgt? Im gesamten Verfahren der Konzeptionierung und Erstellung des Gesetzentwurfes hat das BMAS den engen Kontakt mit Verbänden und Betroffenen gesucht. Betroffene haben sich intensiv und persönlich mit weitergehenden Forderungen eingebracht. Das hat die Aufmerksamkeit für die Anliegen und Fragestellungen von Menschen mit Behinderung erhöht und erstmals zu einer breiten gesellschaftlichen Debatte über ihre Situation und Bedürfnisse geführt. Die Bundestagsabgeordneten haben sich intensiv mit den Forderungen auseinandergesetzt. So konnten im parlamentarischen Verfahren nochmals Verbesserungen erreicht werden - auch wenn aufgrund begrenzter finanzieller Mittel nicht alle Forderungen umgesetzt werden können. Damit ist es gelungen, den Gesetzentwurf aufgrund eines intensiven Arbeitsprozesses in den Koalitionsfraktionen an entscheidenden Stellen fortzuentwickeln

Info an Freunde und Bekannte

Gefällt Ihnen diese Publikation? Möchten Sie Freunde und Bekannte über diese Publikation informieren?

Bitte empfehlen bzw. teilen Sie diese Seite bei Facebook, X, LinkedIn und/oder XING.

Für einen entsprechenden Hinweis auf dem elektronischen Weg nutzen Sie bitte die Weiterempfehlung per E-Mail.

Weitere Publikationen zeigen

Info zum ServiceImpressumAGBDatenschutzRechtshinweiseJobadu.de in den sozialen NetzwerkenServiceportal für Arbeitgeber