Hilfen bei längerer Krankheit und Rehabilitation

Hilfen bei längerer Krankheit und Rehabilitation

Ihr Weg zu einer Rehabilitation.

Hilfen bei längerer Krankheit. Rehabilitationsleistungen für Angehörige.

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Ihr Weg zu einer Rehabilitation Hilfen bei längerer Krankheit Rehabilitationsleistungen für Angehörige Sie befürchten, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen bald nicht mehr arbeiten können? Sie sind bereits wegen einer Krankheit nicht mehr berufstätig? Dann ist es möglicherweise Zeit für eine medizinische Rehabilitation. Die Kosten übernimmt unter Umständen Ihr Rentenversicherungsträger - eventuell sogar ohne Zuzahlung von Ihnen. Ob stationär oder ganztägig ambulant: Sie bekommen in jedem Fall die Leistungen, die für Ihre Genesung erforderlich sind. Der Rentenversicherung stehen dafür eine Vielzahl von Spezialeinrichtungen aller medizinischen Fachrichtungen zur Verfügung. Sie können trotz medizinischer Rehabilitation nicht weiter in Ihrem erlernten Beruf arbeiten? Sie finden keinen Arbeitsplatz, der Ihren gesundheitlichen Problemen angepasst ist? Auch hier hat die Rentenversicherung ein passendes Angebot für Sie: berufliche Rehabilitation - auch ''Teilhabe am Arbeitsleben'' genannt. Das können beispielsweise spezielle Arbeitsplatzausstattungen oder berufsqualifizierende Maßnahmen sein. Ihr Weg zu einer medizinischen Rehabilitation Eine neue Chance in anderem Beruf Persönliches Budget - eine besondere Leistungsform Rehabilitation für Angehörige Wie wirkt sich eine Rehabilitation auf die Rente aus? Jährlich erfahren etwa eine Million Menschen, dass ihr Körper den Belastungen am Arbeitsplatz nicht mehr gewachsen ist oder dass die gesundheitlichen Probleme eine berufliche Neuorientierung erforderlich machen. Mit einer Rehabilitation können Sie den Neustart erfolgreich meistern. Das Ziel jeder Rehabilitation ist es, dass Versicherte mit - vor allem chronischen - Erkrankungen wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren oder in einen anderen Beruf einsteigen können. Eine Rehabilitation der Rentenversicherung kann sich dabei von einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation über eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - zum Beispiel eine Umschulung - bis hin zur Wiedereingliederung in das Erwerbsleben erstrecken

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