Hinterbliebenenrente

Hinterbliebenenrente

Welche Renten gibt es für Witwen und Witwer?

Wer bekommt Waisenrente? Wann hat man Anspruch auf Erziehungsrente?

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Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten Welche Renten es für Witwen und Witwer gibt Wer eine Waisenrente bekommt Wann Sie Anspruch auf eine Erziehungsrente haben Der Tod des Ehepartners, der Mutter oder des Vaters ist für die Angehörigen ein schwerer Schicksalsschlag. Wenn Sie betroffen sind, müssen Sie vieles regeln. Dazu kommt oft die Sorge um die künftige wirtschaftliche Existenz. Hier hilft die gesetzliche Rentenversicherung mit verschiedenen Leistungen. Stirbt Ihr Ehepartner, können Sie Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente haben. Verlieren Kinder unter 18 Jahren einen Elternteil, können sie eine Waisenrente bekommen. Geschiedene, die ein minderjähriges Kind erziehen, können beim Tod des Ex-Partners eine Erziehungsrente erhalten. Wenn Sie als Witwe oder Witwer wieder heiraten oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen, müssen Sie beachten, dass die Rente dann wegfällt. Unter Umständen bekommen Sie dann als Startkapital eine Rentenabfindung. Und seit 2002 können Ehepaare anstelle der Hinterbliebenenrente das Rentensplitting wählen. Existenz gesichert Witwen- und Witwerrenten Witwen- und Witwerrente - auch für Geschiedene Ansprüche nach dem vorletzten Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner Rentenabfindung - Starthilfe für eine neue Ehe Erziehungsrente - eine kaum bekannte Leistung Hilfe für Waisen Der Rentenabschlag Wie Einkommen auf die Rente angerechnet wird Das Rentensplitting - knifflige Rechnung Krankenversicherung der Rentner Rentenzahlung ins Ausland Sie haben gerade einen Familienangehörigen verloren? Diesen Verlust kann Ihnen niemand ersetzen. Die gesetzliche Hinterbliebenenrente kann aber zumindest den Unterhaltsverlust teilweise ausgleichen und damit Ihre wirtschaftliche Existenz sichern. Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt Ihnen auf Antrag beim Tod des Ehepartners, der Mutter oder des Vaters unter bestimmten Voraussetzungen eine dieser Renten: Witwen-/Witwerrente, Witwen-/Witwerrente an vor dem 1. Juli 1977 Geschiedene, Witwen-/Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten, Erziehungsrente an geschiedene Ehepartner, wenn die Ehe nach dem 30. Juni 1977 geschieden wurde, oder an verwitwete Ehepartner, wenn die Partner das Rentensplitting gewählt haben, Halb- oder Vollwaisenrente. Witwen-, Witwer- oder Waisenrenten sind abgeleitete Rentenansprüche: Sie werden nicht aus Ihren eigenen Versicherungsansprüchen, sondern aus der Versicherung des Verstorbenen gezahlt. Bekommen Sie neben einer Witwen- oder Witwerrente eine Rente aus eigener Versicherung (zum Beispiel wegen Erwerbsminderung)

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