Gründungszuschuss Hinweise und Hilfen zur Existenzgründung Ein Wegweiser in die Selbständigkeit Sich selbständig machen? Allgemeine Hinweise Es gibt verschiedene Wege aus der Arbeitslosigkeit. Ein interessanter, nicht risikofreier, aber auch lohnender Weg kann der in die Selbständigkeit sein. Gerade dieser Weg muss aber sehr sorgfältig geplant und überlegt werden. Wer ihn gehen will, sollte fachmännische Beratung und Unterstützung in Anspruch nehmen. Gründe für eine Selbständigkeit Manche finden in der Gründung einer selbständigen Existenz eine Alternative zur Arbeitslosigkeit. Andere haben schon längst eine Geschäftsidee und sehen nun die Chance, sie zu verwirklichen. Wieder andere wollen unabhängig werden. Was interessiert Sie? Was können Sie? Was wollen Sie? Vielleicht haben Sie schon eine Geschäftsidee. Bücher und Beratungsstellen können Ihnen Anregungen geben. Soll aber die Geschäftsidee kein Luftschloss bleiben, dann braucht sie eine sichere Grundlage. Was haben Sie gelernt? Passen Ihr Wissen und Ihre Erfahrung zu Ihrer Geschäftsidee? Welches Arbeitsfeld Sie auch immer für sich wählen - Sie werden dazulernen müssen. Sind Sie dazu bereit? Eine Existenzgründung bringt Freude am Fortschritt, aber auch Belastungen. Sind Sie belastbar, hartnäckig und durchsetzungsfähig genug, auch Zeiten der Unsicherheit durchzustehen? Wird Ihre Familie Sie unterstützen? Lohnt es sich, selbständig zu werden? Die Anforderungen sind hoch. Wochenarbeitszeiten von 60, auch 70 Stunden werden zumindest in den ersten Jahren keine Ausnahme sein. Trotz intensiver Anstrengung kommen manche ins Stolpern. Die Erfahrung zeigt aber, dass zwei von drei Existenzgründungen die ersten fünf Jahre erfolgreich bestanden haben. Wer die anfängliche Durststrecke durchsteht, kann mit überdurchschnittlichem Einkommen rechnen. Das Einkommen ist nur ein Teil des Lohns der Arbeit. Wer gerne selbständig plant und entscheidet, Freude am Neuen hat, wer durch Leistung unmittelbaren Erfolg sucht und wer auch von einem gelegentlichen Misserfolg nicht sofort umgeworfen wird, kann in der neuen Aufgabe Freude und Ansporn finden. Wenn Sie all dies überlegt haben und sich für eine Existenzgründung interessieren, dann gilt es, Informationen zu sammeln und Rat einzuholen. Umfassende, zuverlässige Informationen und fachkundige Beratung können die Risiken, die jede Existenzgründung mit sich bringt, deutlich verringern. Wer informiert und berät? Wer viel fragt, erhält viele Antworten. Sie können gar nicht genug Informationen bekommen. Kompetente Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sind beispielsweise Steuerberaterinnen und Steuerberater, erfahrene Unternehmensberaterinnen und -berater, Beraterinnen und Berater der Fachverbände, Kreditinstitute und Gründungszentren sowie - immer wenn es um Verträge geht - Rechtsanwälte und Notare. Ihr erster Weg sollte Sie jedoch zur Existenzgründungsberatung der nächstliegenden lndustrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer führen. Anschrift und Telefonnummer erhalten Sie bei Ihrer Vermittlungs- und Beratungsfachkraft in der Agentur für Arbeit. Die Beraterinnen und Berater der Kammern bieten von einer ersten orientierenden Beratung über Geschäftsideen bis zu Details der Rechtsform eines neuen Unternehmens und seiner Finanzierung ein breites Informationsangebot. Das Angebot sollten Sie auf jeden Fall nutzen. Die wichtigsten Fragen an die Beraterinnen und Berater Von der Geschäftsidee zum Unternehmenskonzept Ob eine Geschäftsidee gut ist, zeigt sich, wenn diese in ein Konzept umgesetzt wird, das alle Punkte enthält, die für die Gründung und das Funktionieren einer selbständigen Existenz wichtig sind: Was soll produziert werden? Welche Art Dienstleistung soll angeboten werden? Welcher Standort wird gewählt? Wie groß ist der Einzugsbereich? Wer ist als Kundin oder Kunde zu gewinnen? Wie groß ist der Kundenkreis? Wie viele Wettbewerberinnen und Wettbewerber gibt es auf diesem Markt? Wie leistungsfähig sind Sie? Welche Kosten entstehen mit der Gründung und in der ersten Zeit der Tätigkeit? Welches Startkapital wird gebraucht? Wer bringt es auf? Welche finanziellen Hilfen sind möglich? An welche Bedingungen sind sie geknüpft? Damit Sie diese und weitere Fragen beantworten können, erhalten Sie von Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater Hinweise und Unterlagen, die zu einem Unternehmenskonzept hinführen. Dieses Konzept ist die Grundlage für Ihre endgültige Entscheidung, ob Sie sich selbständig machen. Ob die Voraussetzungen für eine Förderung durch die vielfältigen Bundes- und Länderprogramme vorliegen, muss im Beratungsgespräch geklärt werden. Wichtig ist, dass öffentliche Fördermittel immer vor der Existenzgründung beantragt werden müssen. Gehen Sie vor Entscheidungen über einen Förderungsantrag keine Verpflichtungen ein! KfW Bankengruppe Existenzgründerinnen und Existenzgründer, die eine Orientierungsberatung wünschen, werden bei der Bank von Finan
zierungsexpertinnen und Finanzierungsexperten über das Serviceangebot und Finanzierungsmöglichkeiten informiert. Diese Information können Sie wie folgt abrufen: 0800 539-9001 (kostenfreie Servicerufnummer) Internet: www.kfw.de Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer waren Sie in der Regel pflichtversichert. Nach einer Existenzgründung müssen Sie die Art Ihrer Absicherung bei Krankheit, im Alter, bei Unfall usw. neu bestimmen. Gründungszuschuss Beziehen Sie das und auch die daraus entstehenden finanziellen Belastungen in Ihre Planungen und Ihre Entscheidungen mit ein. In der Arbeitslosenversicherung besteht die Möglichkeit der Antragspflichtversicherung. Informieren Sie sich hierzu bitte auf Seite 11. Gründungszuschuss zur Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit Zur Sicherung des Lebensunterhaltes und zur sozialen Sicherung können Sie in der Zeit nach der Existenzgründung einen Gründungszuschuss erhalten. Er kann neben sonstigen öffentlichen Mitteln zur Förderung von Existenzgründungen gewährt werden. Wichtige Hinweise: Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung der aktiven Arbeitsförderung, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Die Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit soll zu einer möglichst nachhaltigen beruflichen Integration führen. Dabei ist auch die Aufnahmefähigkeit des für Sie erreichbaren Arbeitsmarktes zu berücksichtigen und die Frage, ob für Sie Stellenangebote vorhanden sind. Sofern Sie die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit in Betracht ziehen, ist es sinnvoll, sich rechtzeitig mit der Agentur für Arbeit in Verbindung zu setzen. Gründungszuschuss Förderungsfähiger Personenkreis Ein Gründungszuschuss kann gezahlt werden, wenn Sie bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, dessen Dauer bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit noch mindestens 150 Tage beträgt und nicht allein auf §147 Absatz 3 SGB III beruht. Der zeitliche Umfang der selbständigen Tätigkeit muss zur Beendigung der Arbeitslosigkeit führen und mindestens 15 Stunden wöchentlich betragen. Außerdem müssen Sie Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit dargelegt haben. Dies kann zum Beispiel durch fachliche und unternehmerische Qualifikationsnachweise, Berufserfahrung oder die Teilnahme an Maßnahmen zur Vorbereitung der Existenzgründung erfolgen. Die Tragfähigkeit der Existenzgründung ist der Agentur für Arbeit nachzuweisen. Hierzu ist eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle vorzulegen. Fachkundige Stellen sind insbesondere: Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute. Sie haben grundsätzlich die freie Wahl der fachkundigen Stelle. Gründungszuschuss Unterlagen für die fachkundige Stelle Sie müssen nach der Stellungnahme einer fachkundigen Stelle die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen für die erfolgreiche Ausübung der selbständigen Tätigkeit erfüllen. Grundlage dieser Stellungnahme sind in der Regel: Kurzbeschreibung des Existenzgründungsvorhabens, Lebenslauf, Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan, Umsatz- und Rentabilitätsvorschau. Klären Sie bitte förderungsrechtliche Fragen zuerst mit der zuständigen Agentur für Arbeit, bevor Sie sich wegen weiterer Fragen an eine fachkundige Stelle wenden. Dauer und Höhe des Gründungszuschusses Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen geleistet. Für sechs Monate wird der Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zur Sicherung des Lebensunterhalts und monatlich 300,- Euro zur sozialen Absicherung geleistet. Für weitere neun Monate können 300,- Euro pro Monat zur sozialen Absicherung geleistet werden, wenn eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten dargelegt werden. Gründungszuschuss Der Antrag ist vor der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Agentur für Arbeit zu stellen, die auch den Antragsvordruck ausgibt. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn nach Beendigung einer Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit nach dem SGB III noch keine 24 Monate vergangen sind. Geförderte Personen, die das für die Regelaltersrente im Sinne des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch erforderliche Lebensjahr vollendet haben, können vom Beginn des folgenden Monats an keinen Gründungszuschuss erhalten. Arbeitslosengeldbezug bei Aufgabe der selbständigen Tätigkeit Sollte die selbständige Tätigkeit aufgegeben werden und erneut Arbeitslosigkeit eintreten, beachten Sie bitte folgende Hinweise: Bei Eintritt der Arbeitslosigkeit nach der Aufgabe der selbständigen Tätigkeit entsteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn Sie in der Rahmenfrist, die in der Regel die letzten zwei Jahre vor der Arbeitslosmeldung umfasst, mindestens 12 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden haben. Dazu zählen auch die Zeiten der Antragspfl
ichtversicherung Gründungszuschuss Wenn Sie vor Beginn der selbständigen Tätigkeit Arbeitslosengeld bezogen haben, kann dieser Anspruch mit seiner Restdauer wieder geltend gemacht werden, wenn nach Entstehung des Anspruchs noch keine vier Jahre verstrichen sind. Wichtig: Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld mindert sich um die Anzahl von Tagen, für die ein Gründungszuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes geleistet worden ist. Weitere Hinweise hierzu finden Sie im Merkblatt 1 für Arbeitslose. Arbeitslosenversicherung Als Selbständige oder Selbständiger haben Sie die Möglichkeit der Antragspflichtversicherung in der Arbeitslosenversicherung. Bitte beachten Sie, dass für die Antragstellung eine 3-monatige Ausschlussfrist gilt. In der sogenannten Startphase Ihres Unternehmens zahlen Sie nur den hälftigen Beitrag. Informationen hierzu enthalten die ''Hinweise zum Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung''. Sie finden diese im Internet unter: https://www.arbeitsagentur.dearbeitslos-arbeit-findenexistenzgruendung Gründungszuschuss Gesetzliche Rentenversicherung Als Bezieherin oder Bezieher eines Gründungszuschusses unterliegen Sie nicht automatisch der Rentenversicherungspflicht. In Abhängigkeit von der Art der von Ihnen ausgeübten selbständigen Tätigkeit (z.B. Lehrerin oder Lehrer und Erzieherin oder Erzieher, Selbständige oder Selbständiger mit einem Auftraggeber) kann eine Rentenversicherungspflicht bestehen. Zur Abklärung einer möglichen Rentenversicherungspflicht bzw. weiterer Möglichkeiten der rentenversicherungsrechtlichen Absicherung sollten Sie sich bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen. Weitere Hilfen zur Existenzgründung Weitere Hilfen zur Gründung einer selbständigen Existenz nach dem SGB III Die Agenturen für Arbeit können im Rahmen der Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung auch die Teilnahme an Maßnahmen zur Heranführung an eine selbständige Tätigkeit fördern. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von Ihrer Agentur für Arbeit. mit dem Programm ''Förderung unternehmerischen Know-hows'' Das Beratungsprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ''Förderung unternehmerischen Know-hows'' richtet sich insbesondere auch an junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen). Die Beratung kann zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung und Gründung gefördert werden. Die Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Weitere Informationen zu den Förderkonditionen finden Sie unter http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/ foerderung_unternehmerischen_know_hows/ Leistungen an Arbeitgeber Leistungen der Agentur für Arbeit an Arbeitgeber für die berufliche Eingliederung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Vielfach stellen Existenzgründerinnen und Existenzgründer bereits zu Beginn der selbständigen Tätigkeit oder im weiteren Verlauf Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer ein. Die Agentur für Arbeit kann bei der Einstellung und Beschäftigung Arbeitsloser unterstützen. Eingliederungszuschuss Arbeitgeber können zur Eingliederung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Zuschüsse zu den Arbeitsentgelten erhalten, wenn deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Umstände erschwert ist. Die Förderhöhe und die Förderdauer richten sich nach dem Umfang der Einschränkung der Arbeitsleistung der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers und nach den Anforderungen des jeweiligen Arbeitsplatzes (Minderleistung). Leistungen an Arbeitgeber Wichtig: Beim Eingliederungszuschuss handelt es sich um eine Ermessensleistung der aktiven Arbeitsförderung. Darüber entscheiden die örtlichen Agenturen für Arbeit sowohl dem Grunde nach als auch in Bezug auf Höhe und Dauer der Leistung im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Regelungen eigenständig und nach pflichtgemäßem Ermessen. Der Eingliederungszuschuss ist vor Arbeitsaufnahme bei der für die Arbeitnehmerin bzw. den Arbeitnehmer zuständigen Agentur für Arbeit zu beantragen. Vor Einstellung der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers sollten Sie sich mit Ihrer Agentur für Arbeit in Verbindung setzen. Dort werden Sie über die Voraussetzungen des Eingliederungszuschusses informiert und erhalten die Antragsunterlagen