Vier Schritte zur erstmaligen Meldung eines Minijobbers Betriebsnummer Beschäftigen Sie erstmalig einen Arbeitnehmer, müssen Sie bei der Zentralen Betriebsnummernstelle der Bundesagentur für Arbeit in Saarbrücken eine Betriebsnummer beantragen, dies geht in der Regel telefonisch (Tel. 0800 4 5555 20, Postanschrift: 66088 Saarbrücken, E-Mail: betriebsnummernservicearbeitsagentur.de). Bitte beachten Sie, dass bei der Neuvergabe einer Betriebsnummer die Sozialversicherungsträger erst nach ca. drei Arbeitstagen darüber informiert werden. Somit ist es ratsam die elektronischen Meldungen frühestens nach ca. drei Arbeitstagen zu übermitteln. Personalfragebogen Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, den Arbeitnehmer korrekt sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen. Dazu dient Ihnen der Personalfragebogen. Er hilft festzustellen, ob ein Minijob vorliegt oder der Arbeitnehmer versicherunspflichtig bei der zuständigen Krankenkasse zu melden ist. Darüber hinaus können im Einzelfall weitere Angaben erforderlich sein. Der Personalfragebogen ersetzt nicht den Arbeitsvertrag zwischen dem Arbeitgeber und dem geringfügig Beschäftigten. Er dient lediglich zur Vervollständigung Ihrer Lohnunterlagen. Ein Muster des Personalfragebogens finden Sie auf unserer Internetseite unter minijob-zentrale.de. Meldung zur Sozialversicherung Haben Sie festgestellt, dass Ihr Arbeitnehmer versicherungsrechtlich als geringfügig Beschäftigter zu beurteilen ist, melden Sie ihn namentlich bei der Minijob-Zentrale mit der Meldung zur Sozialversicherung an. Die Angaben zur Person des B eschäftigten sind amtlichen Dokumenten zu entnehmen, z.B. die Sozialversicherungsnummer aus dem Sozialversicherungsausweis. Besitzt der Beschäftigte noch keine Sozialversicherungsnummer, sind weitere Angaben zur Person des Arbeitnehmers in der Meldung zur Sozialversicherung erforderlich (Geburtsort, Geburtsname und Geburtsdatum). Die Meldungen zur Sozialversicherung und die Beitragszahlungen müssen durch elektronische Datenübertragung übermittelt werden. Eine Möglichkeit zur elektronischen Übertragung der Daten bietet die für viele Arbeitgeber kostenlose Software sv.net. Mit Hilfe von sv.net können Meldungen sowie Beitragsnachweise einfach und schnell erstellt werden. Nach Auswahl der in jedem Fall zu erstellenden Meldung (in diesem Fall die Anmeldung) öffnet sich das entsprechende Formular mit unterstützenden Ausfüllhinweisen zu jedem Feld. Je nach Sachverhalt werden dann verschiedene Elemente (z.B. knappschaftliche oder Seebesonderheiten) ein- oder ausgeblendet. Im Benutzerhandbuch finden Sie zudem in d etaillierter Form alle wesentlichen Bestandteile der Meldung zur Sozialversicherung näher e rläutert. 4. Beitragsnachweis und Beitragszahlung Neben der individuellen Meldung zur Sozialversicherung für jeden Arbeitnehmer ist der Minijob-Zentrale auch ein Beitragsnachweis zu übermitteln. Dieser ist spätestens drei Tage vor Fälligkeit der Beiträge durch Datenübertragung zu übermitteln. Dies gilt auch dann, wenn es sich bei dem Einreichungstag um einen Sonn- oder Feiertag handelt. Der Beitragsnachweis beinhaltet alle für einen Monat von dem Arbeitgeber zu zahlenden Beiträge und Abgaben aufgrund aller geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse. Die Software sv.net enthält auch den Beitragsnachweis für geringfügig Beschäftigte. Im Beitragsnachweis werden die Beiträge nicht personengebunden, sondern als Gesamtbeitrag erfasst. Zur Berechnung der Beiträge stellt die Minijob-Zentrale einen Beitragsrechner bereit. Der Beitrag ist dann monatlich unter Angabe Ihrer B etriebsnummer an die Minijob-Zentrale zu überweisen. Die einfachste und bequemste Art der Beitragszahlung ist, der Minijob-Zentrale ein SEPA-Basislastschriftmandat zu erteilen. So können Sie als Arbeitgeber sicher sein, dass die Beiträge fristgerecht abgebucht werden. Weiterhin ist von vornherein ausgeschlossen, dass die Minijob-Zentrale Säumniszuschläge und Mahngebühren aufgrund unpünktlicher Zahlungen erheben muss. Sollten Sie sich für dieses Verfahren entscheiden, bitten wir Sie, ein SEPA-Basislastschriftmandat an uns zu senden bzw. zu faxen