Die Inklusionsbeauftragten sind die persönlichen und kompetenten Ansprechpartner des Arbeitgebers/der Dienststelle bei der Umsetzung der Inklusion im betrieblichen oder dienstlichen Alltag. Damit sind sie das Pendant zu den gewählten Interessenvertretungen wie der Schwerbehindertenvertretung, dem Betriebsrat, dem Personalrat oder der Mitarbeiter vertretung, wenn es um die Angelegenheiten der schwerbe hinderten und gleichgestellten Menschen im Betrieb/in der Dienststelle geht. § 181 SGB IX formuliert das Amt und die Aufgabe wie folgt: Der Arbeitgeber bestellt einen Inklusionsbeauftragten, der ihn in Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen verantwortlich vertritt, falls erforderlich, können mehrere Inklusi onsbeauftragte bestellt werden. Der Inklusionsbeauftragte soll nach Möglichkeit selbst ein schwerbehinderter Mensch sein. Der Inklusionsbeauftragte achtet vor allem darauf, dass dem Arbeitgeber obliegende Verpflichtungen erfüllt werden. Obwohl es diese Aufgabe bereits seit dem Jahr 2000 gibt, ist sie in vielen Betrieben der Privatwirtschaft immer noch nicht flächendeckend bekannt, wird nicht als notwendig angesehen oder ist mit Personen besetzt, die das Amt aufgrund ihrer beruflichen Stellung nicht im Sinne des Gesetzes ausfüllen können