Kindertagespflege. Ein Leitfaden für Eltern. Was ist Kindertagespflege? Ist Kindertagespflege die richtige Betreuungsform für uns? Wie finden wir die richtige Tagesmutter oder den richtigen Tagesvater? Wie können wir als Eltern eine Tagesmutter oder einen Tagesvater anstellen? Was kann ich tun, wenn ich selbst Tagesmutter oder Tagesvater werden möchte? Wo finden wir Informationen und Beratung zur Kindertagespflege? Viele Familien wünschen sich ein familiennahes Betreuungsangebot, das sich an den Bedürfnissen der Kinder orientiert und sich möglichst flexibel an den Erfordernissen des Familienalltags ausrichten lässt. Genau das kann die Kindertagespflege bieten: Tagesmütter und Tagesväter unterstützen Kinder ganz individuell in ihrer Entwicklung und helfen Eltern, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren. Um für Familien mit kleinen Kindern qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte Betreuungsangebote zur Verfügung zu stellen, wurde der Ausbau der Kindertagespflege in den letzten Jahren vorangetrieben. Im Kinderförderungsgesetz, das seit dem 1. August 2013 einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr vorsieht, ist die Kindertagespflege der Betreuung in Kindertageseinrichtungen gleichgestellt. Bildung, Erziehung und Betreuung - so lautet der Auftrag für beide Betreuungsformen. Eltern können aus den verschiedenen Betreuungsformen diejenige auswählen, die ihren Bedürfnissen am besten entspricht. Insbesondere Eltern mit kleinen Kindern legen Wert auf familiennahe Strukturen, kleine Gruppen und feste Bezugspersonen - genau das kann die Kindertagespflege bieten. Tagesmütter und Tagesväter sind gut auf ihre Tätigkeit vorbereitet. In der Regel haben sie mindestens eine Grundqualifizierung und/ oder eine pädagogische Ausbildung absolviert und bilden sich regelmäßig fort, um jedem Kind die bestmögliche Förderung zu bieten. Das sind gute Voraussetzungen, damit sich Kinder auch außerhalb des Elternhauses gut und behütet entwickeln können. Die Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform. Mit dem Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder von 2005 und dem Kinderförderungsgesetz von 2008 wurde der Ausbau von weiteren Plätzen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege beschlossen. Das Kinderförderungsgesetz beinhaltet auch den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr ab dem 1. August 2013. Die Kindertagespflege ist der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung gleichgestellt. Dies betrifft den Auftrag der Erziehung, Bildung und Betreuung, die qualitativen Voraussetzungen und die Finanzierung durch den öffentlichen Jugendhilfeträger. Tagespflegepersonen können flexibel auf die Bedürfnisse der Kinder, den Familienalltag und die beruflichen Erfordernisse eingehen. Die Vorzüge der Kindertagespflege liegen außerdem in der familiennahen und individuellen Betreuung in einer kleinen Gruppe - das entspricht den Vorstellungen vieler Eltern. Die kleine Gruppengröße erleichtert es den Kindern, untereinander Beziehungen aufzubauen und soziale Erfahrungen zu machen. Die intensive Betreuung und die enge Bindung zur Tagespflegeperson sind wichtige Grundlagen für frühkindliche Bildungsund Entwicklungsprozesse. In der Kindertagespflege können Personen aus einschlägigen Berufsfeldern (z.B. Erzieherinnen und Erzieher, Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger, Sozialassistentinnen und Sozialassistenten) tätig werden. Sie eignet sich auch gut für Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger mit pädagogischer Ausbildung sowie Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger, die sich für die Betreuung von Kindern qualifizieren möchten. Wichtig ist, dass die Tagespflegeperson eine entsprechende Grundqualifizierung absolviert hat. Tagespflegepersonen benötigen grundsätzlich eine Pflegeerlaubnis. Diese wird nach eingehender Prüfung vom örtlichen Träger der Jugendhilfe - meist dem Jugendamt - erteilt