Die Basisberufssprachkurse (Zielsprachniveau B2 oder C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER)) bauen aufeinander auf oder werden durch Spezialberufssprachkurse ergänzt. Spezialberufssprachkurse mit dem Zielsprachniveau A2 oder B1 nach GER sind überwiegend für Absolventen des Integrationskurses ohne B1-Abschlusszertifikat vorgesehen. Für die sprachliche Qualifizierung von Personen, die sich im Anerkennungsverfahren ihres ausländischen Berufsabschlusses befinden, gibt es die Spezialberufssprachkurse Akademische Heilberufe oder Gesundheitsfachberufe. Fachspezifischer Unterricht im Bereich Einzelhandel oder Gewerbe-Technik wird in zwei weiteren Spezialberufssprachkursen angeboten. Bis auf die beiden letztgenannten Spezialberufssprachkurse des fachspezifischen Unterrichts, schließt jeder Berufssprachkurs mit einer Zertifikats- oder Fachsprachenprüfung ab. Als Kursträger für die Berufssprachkurse können sich Sprachschulen oder Weiterbildungseinrichtungen in einem gesonderten Zulassungsverfahren für Basisberufssprachkurse oder Spezialberufssprachkurse bewerben. Voraussetzung ist u.a., dass sie zuverlässig und gesetzestreu sowie in der Lage sind, die jeweiligen Berufssprachkurse mit der notwendigen Fachkunde durchzuführen