Leistungen für Familien mit kleinem Einkommen Informationen in Leichter Sprache Reicht das Einkommen nur knapp für Ihre Familie? Dann geht es Ihnen wie vielen anderen Familien. Es gibt viele Gründe für ein kleines Einkommen: Die Eltern arbeiten in Teil-Zeit. Ein Eltern-Teil hat keine Arbeit. Die Arbeit der Eltern wird nicht gut bezahlt. Familien mit einem kleinen Einkommen müssen oft auf Freizeit-Aktivitäten verzichten. Das kann der gemeinsame Kino-Besuch sein oder die Mitgliedschaft in einem Sport-Verein. Als Familie mit einem kleinen Einkommen haben Sie Anspruch auf zusätzliche Leistungen. Die Leistungen gibt es zum Kinder-Geld dazu. Dafür müssen Sie Anträge stellen. In diesem Heft finden Sie einen Überblick über die zusätzlichen Familien-Leistungen. Eltern bekommen den Kinder-Zuschlag, wenn sie nicht genug Geld für die Familie verdienen. Den Kinder-Zuschlag nennt man auch KiZ. Den KiZ gibt es zusätzlich zum Kinder-Geld und ab der Geburt Ihres Kindes. Wer hat Anspruch? Sie haben Anspruch auf den KiZ, wenn Sie: Kinder-Geld für das Kind bekommen. kein Arbeitslosen-Geld 2 bekommen. als Paar zusammen im Monat mindestens 900 Euro Brutto, also vor Abzug der Steuern verdienen. Ihr Kind allein erziehen und im Monat mindestens 600 Euro Brutto, also vor Abzug der Steuern verdienen. Außerdem darf Ihr Kind nicht älter als 25 Jahre sein. außerhalb von Ihrem Haushalt leben. verheiratet sein. eine eingetragene Partnerschaft haben. Wie viel Geld bekommen Sie? Der KiZ ist je nach Familie unterschiedlich hoch. Das hängt zum Beispiel von Ihrem Einkommen und von Ihren Wohn-Kosten ab. Für jedes Kind gibt es bis zu 185 Euro im Monat. Der KiZ wird für jede Familie extra berechnet. Je mehr Sie als Familie im Monat verdienen, umso weniger KiZ-Geld bekommen Sie. Dabei ist auch das Einkommen von Ihrem Kind wichtig. Sie bekommen den KiZ immer 6 Monate lang. Danach müssen Sie einen neuen Antrag stellen. Wo stellen Sie den Antrag? Sie müssen den Kinder-Zuschlag bei Ihrer zuständigen Familien-Kasse beantragen. Sie finden Ihre zuständige Familien-Kasse auf der Internet-Seite: www.kinderzuschlag.de: Ihre Familien-Kasse vor Ort Unter Dienststellensuche können Sie Ihre Familien-Kasse vor Ort finden. Informationen und Antrag Unter Kinderzuschlag verstehen und beantragen finden Sie Informationen und Anträge. Sie können den Kinder-Zuschlag ab Februar 2020 auch ganz einfach online beantragen. KiZ-Anspruch prüfen Unter Kinderzuschlag verstehen und beantragen finden Sie auch den KiZ-Lotsen. Hier können Sie Ihren KiZ-Anspruch prüfen. Haben Sie noch Fragen zum Kinder-Zuschlag? Dann rufen Sie doch die Familien-Kasse an. Das ist die Telefon-Nummer: 0800 4 5555 30. Der Anruf ist für Sie kostenfrei. Familien mit kleinem Einkommen fehlt oft das Geld für die Schul-Bücher oder das Mittag-Essen. Hier helfen die Leistungen für Bildung und Teilhabe. Diese Leistungen nennt man auch Bildungs-Paket. Wer hat Anspruch? Sie haben Anspruch auf das Bildungs-Paket, wenn Sie eine dieser Leistungen bekommen: Kinder-Zuschlag Wohn-Geld Arbeitslosen-Geld 2 Sozial-Geld Sozial-Hilfe Asylbewerber-Leistungen Die meisten Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommen Sie bis zum 25. Geburtstag Ihres Kindes. Geld für Freizeit-Angebote bekommen Sie bis zum 18. Geburtstag Ihres Kindes. Welche Leistungen bekommen Sie? Schul-Bedarf Es gibt für Schul-Bedarf 150 Euro pro Schul-Jahr und Kind. Sie können mit diesem Geld zum Beispiel Schul-Taschen, Stifte, Sport-Sachen und Hefte kaufen. Freizeit und Ausflüge Es gibt für soziale und kulturelle Freizeit-Aktivitäten 15 Euro pro Monat und Kind. Sie können mit diesem Geld die Musik-Schule oder einen Sport-Verein bezahlen. Die Kosten für Tages-Ausflüge und Klassen-Fahrten in Kita und Schule werden vollständig übernommen. Die Kitas und Schulen können für Sie einen sogenannten Sammel-Antrag stellen. Fahr-Karte, Schul-Essen und Nachhilfe Ihre Kinder bekommen kostenlos eine Fahr-Karte und Mittag-Essen in Kita, Hort oder Schule. Auch der Nachhilfe-Unterricht wird bezahlt. Wo stellen Sie den Antrag? Sie müssen die Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Ihrer Stadt oder Gemeinde beantragen. Weitere Infos finden Sie auf diesen Internet-Seiten: www.bmas.de/bildungspaket Hier gibt es eine Übersicht über Leistungen und Kontakt-Stellen in allen Bundesländern. www.familienportal.de/but Hier gibt es allgemeine Informationen zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe. Haben Sie noch Fragen zum Bildungs-Paket? Dann rufen Sie doch das Bürger-Telefon vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales an. Das ist die Telefon-Nummer: 030 221 911 009. Alle Kinder haben ab dem 1. Lebens-Jahr das Recht auf einen Betreuungs-Platz. Die Betreuung ist in einer Kita möglich, bei einer Tages-Mutter oder einem Tages-Vater. Seit dem Jahr 2019 gibt es das Gute-KiTa-Gesetz. Damit soll die Kinder-Betreuung besser werden. Außerdem sollen Familien mit kleinem Einkommen weniger oder gar keine Kita-Gebühren zahlen. Jedes Bun
desland entscheidet selbst, wie dort das Gute-KiTa-Gesetz umgesetzt wird. Aber es gibt ein paar allgemeine Vorgaben. Diese gelten überall in Deutschland. Wer zahlt weniger Gebühren? Die Kita-Gebühren sind unterschiedlich hoch. Familien mit kleinem Einkommen zahlen weniger als Familien mit großem Einkommen. Und Familien mit mehreren Kindern zahlen weniger Kita-Gebühren pro Kind. Wer zahlt keine Gebühren? Manche Familien müssen keine Gebühren mehr für die Betreuung ihrer Kinder zahlen. Familien müssen keine Kita-Gebühren zahlen, wenn sie eine dieser Leistungen bekommen: Kinder-Zuschlag Wohn-Geld Arbeitslosen-Geld 2 Sozial-Geld Sozial-Hilfe Asylbewerber-Leistungen Was gilt in Ihrem Bundesland? Sie bekommen Informationen zu den Gebühren bei Ihnen vor Ort bei Ihrem zuständigen Jugend-Amt. Einige Bundesländer haben sogar für alle Familien die Gebühren teilweise oder ganz abgeschafft. Weitere Informationen finden Sie unter: www.bildungsserver.de/ Kita-Gebuehren-5674-de.html. Familien können einen Zuschuss bekommen zu ihren Kosten für die Miete. zu den Kosten für ihre Eigentums-Wohnung. zu den Kosten für ihr eigenes Haus. Diesen Zuschuss nennt man: Wohn-Geld. Aber Sie bekommen nur dann Wohn-Geld, wenn Sie selbst in der Wohnung oder dem Haus leben. Wie viel Geld bekommen Sie? Die Höhe des Wohn-Gelds hängt davon ab, wie viele Personen in Ihrem Haushalt leben. wie viel Sie als Familie verdienen. wie hoch Ihre Miete ist. Wo stellen Sie den Antrag? Sie müssen Wohn-Geld bei Ihrer Wohn-Geld-Behörde vor Ort beantragen. Die Wohn-Geld-Behörde gehört immer zur Verwaltung Ihrer Stadt oder Gemeinde. www.bmi.bund.de ( Themen Bauen, Stadt und Wohnen Stadt und Wohnen Wohngeld und Wohnraumf örderung Wohngeld) Erziehen Sie Ihr Kind allein und der andere Eltern-Teil zahlt keinen Unterhalt oder nur selten? Dann haben Sie vielleicht Anspruch auf den sogenannten Unterhalts-Vorschuss. Wie viel Geld bekommen Sie? Die Höhe vom Unterhalts-Vorschuss hängt immer vom Alter Ihres Kindes ab. Seit 2020 gelten diese Vorschüsse pro Monat: 165 Euro für Kinder bis 5 Jahre 220 Euro für Kinder zwischen 6 und 11 Jahren 293 Euro für Kinder zwischen 12 und 17 Jahren Wo stellen Sie den Antrag? Sie können den Antrag auf Unterhalts-Vorschuss bei Ihrem zuständigen Jugend-Amt stellen. Das für Sie zuständige Jugend-Amt finden Sie auf der Internet-Seite: www.familienportal.de/uv unter Ihre Beratung vor Ort