Diese DGUV Information richtet sich an die Akteure und Akteurinnen für Sicherheit und Gesundheit in den Unternehmen: Sie haben eine Gefährdungsbeurteilung für einen Arbeitsplatz durchgeführt und dabei eine erhöhte physische Belastung festgestellt. Nun stellen Sie sich die Frage, mit welchen Maßnahmen Sie diese Belastung reduzieren bzw. vermeiden können. Sie unterstützen die Planung eines neuen Arbeitsplatzes und machen sich Gedanken über die zukünftigen Arbeitsaufgaben der Beschäftigten. Sie legen Arbeitsinhalte und -methoden fest. Dabei stellen Sie sich u.a. die Frage, mit welchen Maßnahmen Sie bei den einzelnen Arbeitsschritten eine zu hohe physische Belastung vermeiden können. Wird eine zu hohe physische Belastung nicht rechtzeitig erkannt, können Beschäftigte im Laufe ihres Arbeitslebens als Folge dieser Belastung erkranken. Die Kosten für eine nachträgliche Umgestaltung von Arbeitsplätzen sind in der Regel wesentlich höher als diese von Anfang an menschengerecht zu planen und zu gestalten. Mit dieser DGUV Information wollen wir Ihnen dabei helfen, mögliche Quellen oder Ursachen einer zu hohen physischen Belastung bereits in der Planung zu erkennen und dieser durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken. Diese Maßnahmen werden üblicherweise in den drei Kategorien technisch, organisatorisch und persönlich unterschieden (TOP-Prinzip). Technische Maßnahmen haben hinsichtlich ihrer Wirksamkeit erfahrungsgemäß den Vorteil, dass sie nachhaltig eine hohe physische Belastung vermeiden, mindestens aber deutlich reduzieren können. Die Wirksamkeit organisatorischer Maßnahmen ist hingegen häufig eng verbunden mit dem Ablauf von Prozessen. Sie benötigen daher eine regelmäßige Überprüfung. Damit persönliche Maßnahmen langfristig Wirkung zeigen, bedarf es wiederum das damit verbundene ergonomische Verhalten immer wieder anzuregen und die Beschäftigten diesbezüglich zu motivieren. TIPP: Bei der Umsetzung von Maßnahmen nach dem TOP-Prinzip gilt, dass eine Maßnahme von den Beschäftigten am ehesten akzeptiert wird, wenn diese an der Verbesserung beteiligt werden und mitgestalten dürfen. Maßnahmen sollten nicht von oben vorgesetzt werden. In vielen Fällen liegt eine zielführende Maßnahme auch bereits als Idee in den Köpfen der Beschäftigten vor. Diese DGUV Information ist so aufgebaut, dass Sie zunächst allgemeine Informationen zu physischer Belastung und Hinweise zu einer menschengerechten Arbeitsgestaltung erhalten. In den darauf folgenden Kapiteln werden dann verschiedene physische Belastungsarten und praxisnahe Lösungsansätze aus unterschiedlichen Branchen vorgestellt. Zum Schluss stellen wir Ihnen die wesentlichen Einflussfaktoren für eine erfolgreiche Umsetzung von Präventionsmaßnahmen vor. Unter physischer Belastung wird zumeist die körperliche Arbeitsschwere verstanden, die sich in der Regel durch Größen wie die zu bewegenden Gewichte, die aufzubringenden Kräfte, die Anzahl der Wiederholungen sowie den Einwirkungen aus der Arbeitsumgebung beschreiben lässt. Eine ungünstige Körperhaltung bei der Arbeit erhöht durch die aufzubringende Haltungs- und Haltearbeit die Belastung des Körpers zusätzlich. Belastungen sind objektiv oder auch messbar und für alle Personen gleich. Sie führen jedoch zu individuell unterschiedlichen Reaktionen, den sogenannten Beanspruchungen. Physische Beanspruchung kann sich zum Beispiel durch erhöhten Pulsschlag, Schwitzen, Schmerzen oder Ermüdung bemerkbar machen. Eine Belastung des Körpers ist nicht grundsätzlich nachteilig. Der Körper reagiert auf Belastungssituationen und kann sich darauf einstellen. Bei muskulärer Unterforderung beispielsweise bei bewegungsarmen Tätigkeiten kann sich die ungenutzte Muskelmasse im Laufe der Zeit verringern. Wechselnde, gelegentlich wiederholte Belastungen führen meist zu einem positiven Trainingseffekt. Eine dauerhaft zu hohe Belastung kann zu einer Schädigung des Körpers führen. Gesundheitliche Probleme können auch entstehen, wenn die in manchen Branchen vorzufindenden Arbeitsabläufe wegen ihrer Spezialisierung und Standardisierung zu wiederholten einseitigen Belastungssituationen für die einzelnen Beschäftigten führen Ein Ziel der menschengerechten Arbeitsgestaltung ist es deshalb, Belastungen in einem Rahmen zu halten, der es ermöglicht, die Tätigkeit ein Arbeitsleben lang schädigungsfrei ausführen zu können.