DER MINDESTLOHN FÜR STUDIERENDE Freiwilliges Praktikum: studienbegleitend Freiwilliges Praktikum: Orientierungspraktikum Pflichtpraktikum fragen und antworten zum mindestlohn gilt für mein praktikum der mindestlohn? ausgleich zur theorie - beim praktikum praxiserfahrungen sammeln was will ich eigentlich später machen? praktika zur beruflichen orientierung praktische ergänzung zum theoretischen lernen pflichtpraktika Der Mindestlohn gilt: Wer hart und engagiert arbeitet, wird dafür entsprechend entlohnt - auch im Praktikum. Durch die Einführung des Mindestlohns am 1. Januar 2015 hat sich für Praktikantinnen und Praktikanten einiges verbessert: Das Mindestlohngesetz beendet die unter dem Begriff ''Generation Praktikum'' zusammengefassten Missstände und sorgt dafür, dass Praktikantinnen und Praktikanten nicht als billige Arbeitskräfte missbraucht werden. Unseren Wohlstand in Deutschland erarbeiten wir gemeinsam. Der Mindestlohn stellt sicher, dass auch alle am zusammen erwirtschafteten Erfolg beteiligt werden. Das ist wichtig, denn unser Erfolg fußt auf der guten Arbeit von Millionen Menschen in unserem Land. Wenn Arbeit nicht wertgeschätzt wird, untergräbt dies das Fundament, auf dem wir gemeinsam stehen. Wir sichern es nur, wenn alle für ihre Arbeit ordentlich bezahlt werden. Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns ist eine Erfolgsgeschichte: Aus vielen geringfügigen Jobs sind reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse geworden, es gibt mehr Beschäftigte und mehr Lohn. Die soziale Gerechtigkeit in Deutschland bringen wir damit ein großes Stück voran. Auf Vorschlag der Sozialpartner in der Mindestlohnkommission wird der Mindestlohn zum 1. Januar 2017 von 8,50 Euro auf 8,84 Euro angehoben. Davon werden vor allem diejenigen profitieren, die vorher für Niedriglöhne gearbeitet haben. Fairer Lohn für gute Arbeit - das soll für alle gelten, auch im Praktikum. Der Mindestlohn legt damit den Grundstein für weiteren Wohlstand und Erfolg in unserem Land und festigt den Zusammenhalt. Was ist eigentlich rechtlich ein Praktikum? Wenn ich neben dem Studium 20 Stunden die Woche in einem Unternehmen jobbe, kann das auch als Praktikum gelten? Nach geltender Rechtslage geht es bei einem Praktikum darum, in einer begrenzten Zeit praktische Erfahrungen zu sammeln, ohne dabei in einer Berufsausbildung zu sein oder in einem Arbeitsverhältnis zu stehen. Praktikantinnen und Praktikanten werden in Arbeitsabläufe eingebunden dabei steht aber immer im Vordergrund, dass sie etwas lernen und keine angestellten Arbeitskräfte ersetzen. Wer also 20 Stunden pro Woche jobbt, muss dafür nach dem Mindestlohngesetz bezahlt werden. Denn hierbei handelt es sich nicht um ein Praktikum, sondern um ein Arbeitsverhältnis. Grundsätzlich haben Praktikantinnen und Praktikanten Anspruch auf den Mindestlohn. Allerdings gibt es Ausnahmen. Dazu gehören die sogenannten Pflichtpraktika im Rahmen des Studiums. Auch bei freiwilligen Praktika, die der Berufsorientierung dienen oder studien- bzw. ausbildungsbegleitend absolviert werden, erhalten Studierende keinen Mindestlohn, sofern das Praktikum nicht länger als drei Monate dauert. Bei längeren Praktika muss der Mindestlohn vom ersten Tag an gezahlt werden. Bestehende Sozialversicherungsregeln bleiben durch das Mindestlohngesetz unberührt. Praktikantin oder Praktikant den Mindestlohn? Bekommen Minderjährige auch den Mindestlohn? Der Mindestlohn gilt nicht für Praktikantinnen und Praktikanten unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Denn vor dem Gesetz gelten Minderjährige ohne Berufsabschluss noch nicht als Arbeitnehmer. Wird aber während des Praktikums das 18. Lebensjahr vollendet, kann ab diesem Zeitpunkt ein Anspruch auf den Mindestlohn entstehen. Gilt der Mindestlohn für Schülerinnen und Schüler, die ein Praktikum machen? Der Mindestlohn gilt für Schülerinnen und Schüler, wenn sie 18 Jahre oder älter sind oder bereits über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen. Soweit das Praktikum aber Teil der schulischen Ausbildung ist, ist es als Pflichtpraktikum mindestlohnfrei. Bekomme ich eigentlich den Mindestlohn, wenn ich ein fünfmonatiges Praktikum bei einem deutschen Autobauer in Shanghai mache? Nur wenn der Praktikumsvertrag für das Auslandspraktikum nach deutschem Recht vereinbart wurde, gilt dafür auch das Mindestlohngesetz. Das heißt, dass ein solches Praktikum dann auch vom ersten Tag an mit dem Mindestlohn ver-gütet werden muss, wenn es sich um ein freiwilliges Praktikum handelt. Handelt es sich um ein Pflichtpraktikum im Rahmen des Studiums, dann ist der Autobauer nicht zur Zahlung des Mindestlohns verpflichtet. Gilt der Mindestlohn auch für ausländische Studierende? Generell gilt das Mindestlohngesetz für alle Praktika in Deutschland. Dabei spielt es keine Rolle, woher die Praktikantinnen und Praktikanten kommen. Für in- und ausländische Studierende gelten die gleichen Praktikumsbestimmungen. Wie i
st es eigentlich mit Hospitanzen, z.B. im Theater oder beim Fernsehen? Müsste da nicht eigentlich auch der Mindestlohn gezahlt werden? Das Mindestlohngesetz kennt den Begriff ''Hospitanz'' nicht, es kommt darauf an, worum es bei der Hospitanz geht: Steht das Lernen ''durch aktives Tun'' im Vordergrund, handelt es sich um ein Praktikum, das nach den allgemeinen Regeln mindestlohnpflichtig ist. Dient die Hospitanz hingegen dazu, durch das Beobachten selbst berufliche Kenntnisse und Erfahrungen zu erwerben, muss kein Mindestlohn gezahlt werden. Es kommt also nicht auf die Bezeichnung, sondern auf die tatsächliche Ausgestaltung der Hospitanz an. Was mache ich, wenn ich eigentlich Anrecht auf den Mindestlohn habe, mein Arbeitgeber aber nicht zahlen will? Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten. In solchen Fällen wenden sich Betroffene am besten an die Mindestlohn-Hotline des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: 030/60 28 00 28. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen Beschwerden und Meldungen entgegen und stehen den Betroffenen beratend zur Seite. Beschwerden nimmt auch das Hauptzollamt entgegen, welches darüber befindet, ob eine Prüfung des Betriebs erfolgt. Den Mindestlohn einklagen können Betroffene aber nur selbst, und zwar beim zuständigen Arbeitsgericht. MINDESTLOHN-HOTLINE Wer kontrolliert eigentlich, dass der Mindestlohn auch gezahlt wird? Und welche Sanktionen gibt es? Müssen auch bei mindestlohnpflichtigen Praktika die Arbeitszeiten dokumentiert werden? Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Bundeszollverwaltung überwacht die Einhaltung des Mindestlohns. Sie verhängt auch Sanktionen. Das können empfindliche Bußgelder sein (bis zu 500.000 Euro). Arbeitgeber können aber auch von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden. Das kommt auf die Branche an. Bestimmte Branchen, die besonders anfällig für Schwarzarbeit sind, müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit festhalten. Dazu zählen zum Beispiel das Baugewerbe, Gaststätten und Herbergen, Speditions-, Transport- und Logistikbereich, Unternehmen der Forstwirtschaft, Gebäudereinigung, Messebau und Fleischwirtschaft. Diese Dokumentation erfordert keine spezielle Form, sondern kann handschriftlich auf einem einfachen Stundenzettel vermerkt werden. Diese Stundenzettel können von den Praktikantinnen und Praktikanten geführt werden. Letztendlich ist aber der Arbeitgeber in der Pflicht: Er steht für die Richtigkeit der Aufzeichnungen gerade. Ich würde gerne ein zweites Praktikum beim selben Arbeitgeber machen, weil ich noch mehr Einblicke bekommen möchte. Wie sieht es da mit dem Mindestlohn aus? Werden die Zeiten der dreimonatigen Praktika zusammengerechnet? Rechtlich gesehen können verschiedene Praktikumsarten - z.B. ein bis zu dreimonatiges und damit mindestlohnfreies Orientierungspraktikum und dann ein Pflichtpraktikum - beim selben Arbeitgeber kombiniert werden, ohne dass der Mindestlohn gezahlt werden müsste. Handelt es sich jedoch um mehrere freiwillige studien- bzw. ausbildungsbegleitende Praktika, wird der Mindestlohn fällig - auch wenn ein erheblicher Zeitabstand zwischen den Praktika liegt. Praktikantinnen und Praktikanten können einen Arbeitgeber also nur einmal im Rahmen eines für drei Monate mindestlohnfreien Orientierungspraktikums kennenlernen. Findet das Praktikum in Deutschland statt? Für das Praktikum gelten grundsätzlich die Bestimmungen des Landes, in dem das Praktikum absolviert wird. Handelt es sich bei dem Praktikum um ein durch eine schulrechtliche Bestimmung, eine Ausbildungsordnung oder eine hochschulrechtliche Bestimmung vorgeschriebenes Pflichtpraktikum oder ein Praktikum im Rahmen der Ausbildung an einer Berufsakademie? Praktikum im Rahmen einer Einstiegsqualifizierung nach dem SGB III oder eine Maßnahme der Berufsausbildungsvorbereitung nach dem Berufsbildungsgesetz? Es besteht kein Anspruch auf Mindestlohn. Der Mindestlohn gilt nicht für Praktikantinnen und Praktikanten unter 18 Jahren ohne Berufsabschluss. Sofern die Praktikantin/der Praktikant während des Praktikums das 18. Lebensjahr vollendet, kann ab diesem Zeitpunkt ein Anspruch auf Mindestlohn bestehen. Es besteht ein Anspruch auf Mindestlohn. Es besteht kein Anspruch auf Mindestlohn. Dauert das Praktikum länger als drei Monate? freiwilliges Orientierungspraktikum zur Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums? freiwilliges ausbildungs- oder studienbegleitendes Praktikum? Dauert das Praktikum länger als drei Monate? Praktikum, das keinem der genannten entspricht? Es besteht ein Anspruch auf Mindestlohn. Das Praktikum dürfte grundsätzlich mit dem Mindestlohn zu vergüten sein. Bei weiteren Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an die Mindestlohn-Hotline. Wurde bereits zuvor ein ausbildungs-/ studienbegleitendes Praktikum bei demselben Ausbilder gemacht? Mindestlohn-Hotline 030 / 60 28 00 28 Es besteht kein Anspruch auf Mindestlohn. In den Semesterferien Einblicke in den Arbeitsalltag gewinnen
und erste Praxiserfahrungen sammeln - viele Studierende machen während ihres Studiums oder ihrer Ausbildung Praktika, um später bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu haben. Diese Art der freiwilligen studienbegleitenden Praktika ist in der Regel nicht mit dem Mindestlohn zu vergüten, wenn das Praktikum maximal drei Monate dauert. Bevor ich meine Masterarbeit schreibe, würde ich gerne noch ein Praktikum machen. Wie sieht es da mit dem Mindestlohn aus? Gelten die Ausnahmen sowohl beim Bachelor- als auch beim Masterstudium? Nach einem Bachelorabschluss ist in der Regel die fachliche Orientierungsphase abgeschlossen, so dass die Mindestlohnausnahme für bis zu dreimonatige Orientierungspraktika regelmäßig nicht mehr in Anspruch genommen werden kann. Nach Abschluss des Bachelorstudiums ist es aber möglich, einen Arbeitgeber im Rahmen eines bis zu drei Monate dauernden studienbegleitenden Praktikums mindestlohnfrei kennenzulernen, wenn der Studierende sein Studium fortsetzt und sich zu einem Masterstudiengang immatrikuliert hat. Auch Pflichtpraktika im Rahmen eines Masterstudiengangs sind nicht mit dem Mindestlohn zu vergüten. Einige Arbeitgeber bieten Praktika, die bis zu ein Jahr dauern, an. Wie ist es da mit dem Mindestlohn? Studienbegleitende Praktika, die länger als drei Monate dauern, sind mindestlohnpflichtig, und zwar ab dem ersten Tag. Bei einem Praktikum geht es darum, in einer begrenzten Zeit einen Einblick zu erhalten und erste Erfahrungen zu sammeln. Praktika sollen keine komplette Ausbildung oder einen festen Job ersetzen. Ist die Zahl der freiwilligen Praktika während des Studiums begrenzt? Die Zahl der freiwilligen Praktika während des Studiums ist nicht begrenzt. Es können mehrere Praktika ohne Mindestlohn absolviert werden. Sie dürfen dafür aber jeweils nicht länger als drei Monate dauern, müssen bei verschiedenen Arbeitgebern stattfinden und der Ausbildungszweck sollte erkennbar im Vordergrund stehen. Ich schreibe meine Masterarbeit in BWL bei einem Unternehmen. Bekomme ich hierfür den Mindestlohn? Nein, weil es sich dabei weder um eine betriebliche Tätigkeit noch um ein Praktikumsverhältnis handelt. Soweit die oder der Studierende allerdings über das Anfertigen der Masterarbeit hinaus im Rahmen eines Praktikums im Unternehmen tätig wird, ist im Einzelfall zu prüfen, ob dieses Praktikum mit dem Mindestlohn zu vergüten ist. Deckt sich meine Vorstellung von einem Berufsfeld mit der Realität? Will ich später lieber in einem Konzern oder bei einer NGO arbeiten? Praktika können auch dazu dienen, sich z.B. nach dem Abitur, einer Ausbildung oder dem Bachelorabschluss zu orientieren. Sofern bereits ein Abschluss einer Berufsausbildung oder eines Studiums vorliegt, werden Orientierungspraktika in der Regel mit dem Mindestlohn vergütet. Wie sieht es da mit dem Mindestlohn aus?'' Bei einer abgeschlossenen Lehre ist davon auszugehen, dass die fachliche Orientierungsphase bereits abgeschlossen ist, so dass die Mindestlohnausnahme für bis zu dreimonatige Orientierungspraktika regelmäßig nicht mehr in Anspruch genommen werden kann. Jedenfalls wenn das Praktikum in einem Bereich erfolgt, in dem der Praktikant seine Berufsausbildung absolviert hat, dient es nicht mehr der Orientierung. Zwischen Abitur und Beginn des Studiums bietet sich ein Praktikum an, um herauszufinden, wohin die berufliche Reise gehen soll. Wie sieht es da mit dem Mindestlohn aus? Sofern das Praktikum der beruflichen Orientierung dient und nicht länger als drei Monate dauert, muss kein Mindestlohn gezahlt werden. Auch minderjährige Praktikantinnen und Praktikanten ohne abgeschlossene Berufsausbildung sind vom Mindestlohn ausgenommen, da sie rechtlich gesehen noch nicht als Arbeitnehmer gelten. Ich habe mein Studium abgebrochen und weiß jetzt nicht so richtig, was ich eigentlich machen will. Daher würde ich mich gerne erst einmal bei einem Praktikum neu orientieren. Was heißt das für die Vergütung? Soweit das Praktikum konkret der Orientierung für die Aufnahme einer Berufsausbildung oder eines anderen Studiums dient und nicht länger als drei Monate dauert, ist es regelmäßig mindestlohnfrei. Praktika, die der Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses dienen, sind demgegenüber grundsätzlich mit dem Mindestlohn zu vergüten. Damit Studierende Erfahrungen in der Praxis sammeln können, sehen viele Studiengänge mittlerweile Pflichtpraktika vor. Sofern diese Praktika im Rahmen der schul- oder hochschulrechtlichen Bestimmungen geleistet werden bzw. in einer Ausbildungsordnung verankert sind, sind sie in der Regel vom Mindestlohn befreit. Müssen Studierende dem Arbeitgeber nachweisen, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt? Wie sieht es mit den Praxisphasen bei einem dualen Studium aus? Gilt da der Mindestlohn? Ein Nachweis, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt, ist für die Dokumentation des Arbeitgebers wichtig. Er dient zu seiner Absicherung, nicht unwissentlich gegen das Mindestlohngesetz z
u verstoßen. Deshalb sollte ihm die entsprechende Bestimmung der Praktikumspflicht (Studienordnung) vorgelegt werden. Die Praxisphasen während des dualen Studiums gelten als Pflichtpraktika. Dafür müssen Arbeitgeber keinen Mindestlohn zahlen. In meinem Studiengang müssen wir ein sechsmonatiges Pflichtpraktikum machen. Muss mein Arbeitgeber mir dann den Mindestlohn zahlen? Nein. Wenn die hochschulrechtlichen Bestimmungen ein Praktikum in dieser Länge vorschreiben, muss der Arbeitgeber keinen Mindestlohn zahlen. Und wenn ich nach drei Monaten zu einem anderen Arbeitgeber wechsle? Wenn das Pflichtpraktikum sechs Monate dauern soll, ist es unerheblich, ob es bei einem oder zwei Arbeitgebern abgeleistet wird. Beide sind von der Mindestlohnzahlung ausgeschlossen, wenn die hochschulrechtlichen Bestimmungen dieses Pflichtpraktikum vorsehen. Handelt es sich aber bei dem zweiten Praktikum um ein freiwilliges Praktikum, dann kommt es auf die Dauer des Praktikums an: Dauert es länger als drei Monate, muss der Mindestlohn gezahlt werden. Ist es kürzer, ist der Arbeitgeber zur Zahlung des Mindestlohns nicht verpflichtet. Ich habe mein Studium abgebrochen und nehme jetzt an einem Programm der IHK für Studienabbrecher und Berufsrückkehrer teil. Das Programm sieht ein sechsmonatiges Praktikum vor. Wird dabei der Mindestlohn gezahlt? Ob für dieses Programm der IHK der Mindestlohn gezahlt werden muss, hängt von den darin festgelegten Anforderungen und Bestimmungen ab. Handelt es sich um ein Pflichtpraktikum, muss kein Mindestlohn gezahlt werden. Bei freiwilligen Praktika gilt die Dreimonatsgrenze - wird diese überschritten, muss der Arbeitgeber den Mindestlohn zahlen. Was passiert, wenn Studierende sich während des Pflichtpraktikums entschließen, das Studium abzubrechen? Bricht eine Praktikantin oder ein Praktikant beispielsweise während eines Pflichtpraktikums das Studium ab, besteht für die bereits geleisteten Zeiten kein rückwirkender Anspruch auf den Mindestlohn. Teilt die Praktikantin oder der Praktikant dem Arbeitgeber den Abbruch des Studiums mit, können der Arbeitgeber und die Praktikantin bzw. der Praktikant die Fortsetzung des Praktikums vereinbaren. Ab diesem Zeitpunkt ist das Praktikum dann mit dem Mindestlohn zu vergüten. Versäumt es der Praktikant bzw. die Praktikantin, dem Arbeitgeber den Studienabbruch mitzuteilen, kann ein Mindestlohnanspruch nicht geltend gemacht werden