Rentenversicherungspflicht. Mit Minijobs die Rente sichern. Rentenversicherungspflicht (450-Euro-Minijobs). Vorteile der Rentenversicherungspflicht. Ausnahmen von der Rentenversicherungspflicht. Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit für Altersvollrentner. Befreiung von der Rentenversicherungspflicht. Wirkung der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht. Dauer der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht. Dauer der Befreiung bei mehreren Beschäftigungen. Berechnung des Eigenanteils des Arbeitnehmers. Mehrfachbeschäftigung - Arbeitsentgelte unter 175 Euro. Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht Beschäftigte, die einen 450-Euro-Minijob aufnehmen, sind versicherungspflichtig in der Rentenversicherung. Sowohl der Arbeitgeber, als auch der Minijobber zahlen einen Beitrag zur Rentenversicherung. Ausführungen zum Beitragsverfahren lesen Sie auf Seite 16 nach. Von der Rentenversicherungspflicht können sich Minijobber allerdings befreien lassen. Minijobber, die ihre Beschäftigung vor dem 1. Januar 2013 begonnen haben und regelmäßig im Monat nicht mehr als 400 Euro verdienen, sind in der Rentenversicherung versicherungsfrei. Sie können auf diese Rentenversicherungsfreiheit durch eine schriftliche Erklärung verzichten und unterliegen dann der Rentenversicherungspflicht. Erhöht sich der Verdienst auf einen Betrag von 400,01 Euro bis maximal 450 Euro, tritt auch im rentenversicherungsfreien Minijob Rentenversicherungspflicht ein Durch die Rentenversicherungspflicht in der Beschäftigung erwirbt der Minijobber vollwertige Pflichtbeitragszeiten in der Rentenversicherung. Die Beschäftigungszeit wird demnach in vollem Umfang für die Erfüllung der verschiedenen Wartezeiten (Mindestversicherungszeiten) berücksichtigt