Wie können sich Betriebsräte besser in betriebliche Veränderungsprozesse einbringen? Die digitale Transformation bietet Chancen - und stellt die Mitbestimmungsakteure dabei vor vielfältige Herausforderungen. Mit ''Arbeit 2020 in NRW'' haben die IG Metall, die IG BCE und die NGG zusammen mit dem DGB in Nordrhein-Westfalen ein vom Arbeitsministerium des Landes NRW gefördertes innovatives Projekt gestartet: Es begleitet Betriebsräte und Unternehmen dabei, den Digitalisierungsprozess im Sinne der Beschäftigten auszugestalten. Die vorliegende Mitbestimmungspraxis geht u. a. folgenden Fragen nach: Wie positionieren sich Betriebsräte in einem Veränderungsprozess wie der Digitalisierung erfolgreich? Wie können sie Handlungsfelder identifizieren und Mitbestimmung fortlaufend verankern? Neben den Erfahrungen aus dem Projekt und den dazugehörigen Zukunftsvereinbarungen beleuchten Vereinbarungen aus dem Archiv des Arbeitsbereichs ''Praxiswissen Betriebsvereinbarungen'' der Hans-Böckler-Stiftung die Möglichkeiten, in betrieblichen Veränderungsprozessen mitzuwirken und mitzubestimmen. Mitbestimmung in betrieblichen Veränderungsprozessen Ansatzpunkte für eine bessere Einbindung in Veränderungsprozessen Regelungsmöglichkeiten - Beispiele aus Vereinbarungen Beteiligung festschreiben Gemeinsame Absichtserklärungen und Präambeln verfassen Informationen einholen, Transparenz schaffen, Mitbestimmungsprozesse festschreiben Externen Sachverstand einholen, die Beschäftigten qualifizieren Akzeptanz durch Transparenz schaffen, Beschäftigte einbinden Aufgaben auf Arbeitsgruppen übertragen Prozesse durch Ausschüsse und Steuerungskreise begleiten und gestalten Konflikte angehen und einvernehmliche Lösungen finden Mitbestimmung ist das demokratische Gestaltungsprinzip der sozialen Marktwirtschaft. So lautet der Leitsatz der Hans-Böckler-Stiftung. Wie sollen und können Betriebsräte mit ihren Gewerkschaften diesem Prinzip in der Praxis Geltung verschaffen, wenn ein Betrieb mehr und mehr nur noch ein abhängiges Element in einer umfassenden und grenzüberschreitenden Wertschöpfungskette ist? Wenn zudem Beschäftigte zu ihren funktionalen Gliedern werden, unabhängig davon, wie ihre arbeitsvertragliche Situation aussieht? Will Mitbestimmung in der digitalen Transformation weiterhin Treiber und Werkzeug für gute Arbeit sein, müssen Betriebsräte und Gewerkschaften sich neu aufstellen. In Nordrhein-Westfalen haben sich die IG Metall, die IG Bergbau, Chemie, Energie und die Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten zusammen mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund im Projekt ''Arbeit 2020 in NRW'' auf den Weg gemacht, der Digitalisierung der Arbeitswelt eine eigene Richtung zu geben. Erste sogenannte Zukunftsvereinbarungen zwischen Betriebsrat und Unternehmensleitung deuten darauf hin, welche Pflöcke für die Gestaltung von guter digitalisierter Arbeit bereits eingeschlagen werden konnten. Es zeigt sich: Die Aufgabe ist nicht einfach. Insbesondere die Schutzaufgabe bleibt. Doch dazu müssen Betriebsräte die eher reaktive Gestaltung einzelner mitbestimmungspflichtiger Details hinter sich lassen und ihre Mitbestimmungsrechte offensiver interpretieren: nicht abwarten, was einem der Arbeitgeber vorlegt, sondern die Initiative ergreifen und mitgestalten mit klarem Blick aufs Ganze. Das ist für viele Arbeitgeber mindestens genauso ungewohnt wie für die Mitbestimmungsakteure. Mitbestimmung ist in der digitalen Transformation ein Zukunftsthema. Wo viele Fragen an die Zukunft offen sind, muss um die besten und sozial tragfähigsten Lösungen gerungen werden. Mitbestimmung und stabile Sozialpartnerschaft haben in rund 75 Jahren Transformation der Nachkriegsgeschichte Deutschlands ihren Leistungsnachweis erbracht: In fundamentalen gesellschaftlichen und ökonomischen Umwälzungen werden durch gemeinsame Anstrengung im Alltag, an Arbeitsplätzen und in Betrieben zukunftsfähige Lösungen gefunden. Mitbestimmungsrechte müssen im Zusammenspiel mit Tarifverträgen und im Interesse des gesellschaftlichen Erfolgs der digitalen Transformation gesichert und ausgebaut werden