Neben der manuellen Handhabung von Gegenständen ist auch das Heben, Halten, Tragen, Ziehen und Schieben von Menschen und Tieren ein Schwerpunkt bei der Betrachtung dieser Belastungsart. Die Lastenhandhabungsverordnung fordert im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, dass Arbeitsplätze besonders im Hinblick auf die manuelle Handhabung von Lasten zu beurteilen sind. Gegebenenfalls sind geeignete Maßnahmen zu treffen, die eine Gefährdung der Gesundheit möglichst gering halten, besser noch vermeiden. Körperzwangshaltungen am Arbeitsplatz entstehen immer dort, wo die Tätigkeit, das Arbeitsmittel oder die Gestaltung des Arbeitsplatzes den Menschen dazu zwingen, Körperhaltungen mit geringen Bewegungsmöglichkeiten über eine längere Zeit hinweg einzunehmen. Die Belastungen für Rücken und Gelenke ergeben sich beispielsweise durch statische Haltearbeit, extreme Gelenkwinkelstellungen oder Druckeinwirkungen