Sabbatical - Textfeld ''Reduzierung der Arbeitszeit'' Im Hinblick auf die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bietet sich folgende Abfassung. Sollte es zu einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine der Vertragsparteien kommen, so ist das angesparte Zeitguthaben als bezahlte Freistellung zu gewähren bzw. in Geld auszuzahlen. Im Falle des Todes des Arbeitnehmers geht das angesparte Zeitguthaben i.S.d. § 1922 BGB auf seine Erben über. Dieses wird dabei automatisch in einen Geldanspruch umgewandelt. Sabbatical - Textfeld ''Krankheit während der Freistellungsphase'' Bezüglich einer Krankheit während der Freistellungsphase empfiehlt sich die Formulierung. Die Parteien sind sich darüber einig, dass es im Fall der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers während der Freistellungsphase des Sabbatical-Programms, welche durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen werden muss, zu einer vollen Nachgewährung der Freistellungszeit (bzw. Nachgewährung der Freistellungszeit ab dem. Krankheitstag kommt. Den Zeitpunkt der Nachgewährung haben die Vertragsparteien unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange, wie auch des persönlichen Zwecks der Freistellung miteinander zu vereinbaren. oder Die Parteien sind sich darüber einig, dass es im Fall einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers während der Freistellungsphase zu keiner Nachgewährung der Freistellungszeit kommt. Sabbatical - Textfeld ''Verfehlung des Freistellungszwecks'' Zum Thema ''Verfehlung des Freistellungszwecks'' ist folgender Absatz ratsam. Erreicht das Guthaben auf dem Arbeitszeitkonto einen Saldo von. Stunden, so hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit. Die Freistellung erfolgt dabei unabhängig von der tatsächlichen Möglichkeit der Verwendung der Freizeitphase. Sabbatical - Textfeld ''Beendigung des Arbeitsverhältnisses'' Im Hinblick auf die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bietet sich folgende Abfassung. Sollte es zu einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine der Vertragsparteien kommen, so ist das angesparte Zeitguthaben als bezahlte Freistellung zu gewähren bzw. in Geld auszuzahlen. Im Falle des Todes des Arbeitnehmers geht das angesparte Zeitguthaben i.S.d. § 1922 BGB auf seine Erben über. Dieses wird dabei automatisch in einen Geldanspruch umgewandelt