Pflegeleistungen zum Nachschlagen

Pflegeleistungen zum Nachschlagen

Um Ihnen einen genauen Überblick über die jeweiligen Unterstützungsmöglichkeiten zu bieten,

sind in dieser Broschüre alle wichtigen Leistungen der Pflegeversicherung kompakt zusammengefasst.

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Pflegeleistungen zum Nachschlagen. Von Geburt an begleitet uns die Pflege in allen Lebensphasen: Jeden Tag leisten rund fünf Millionen Menschen in den verschiedenen Berufen - Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte, Apotheker, Hebammen, Physiotherapeuten und viele andere - Großartiges, um uns Menschen in den unterschiedlichen Situationen des Lebens zu helfen. Sie tun dies mit dem Wissen, gebraucht zu werden, eine hohe Verantwortung zu tragen und Menschen konkret zu unterstützen. In den nächsten Jahren wird die Zahl der Menschen, die der Pflege bedürfen, zunehmen. Damit steigt unsere gesellschaftliche Verantwortung, dafür zu sorgen, dass jede und jeder der Betroffenen sich trotz Pflegebedürftigkeit als Teil der Gesellschaft wahrnimmt. In der letzten Legislaturperiode standen für die Bundesregierung unter dem Schwerpunkt ''Pflege'' Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre pflegenden Angehörigen im Mittelpunkt des Tuns. In dieser Wahlperiode setzen wir den Weg fort, die Pflege noch besser zu machen. Vor allem drei Bereiche haben wir dazu im Blick: eine attraktivere Ausbildung, neue Pflegestellen, die wir über ein Sofortprogramm finanzieren, und eine bessere Bezahlung für die Pflegekräfte. Bei all den neuen geplanten Maßnahmen stehen die Verbesserungen der letzten Legislaturperiode weiterhin allen Pflegebedürftigen zur Verfügung. Teilstationäre Pflege und Kurzzeitpflege Teilstationäre Tages- und Nachtpflege Kurzzeitpflege Häusliche Pflege Stationäre Pflege Leistungen bei vollstationärer Pflege Pflege in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen Pflegegeld für häusliche Pflege Pflegesachleistungen für häusliche Pflege Entlastungsbetrag Pflege bei Verhinderung einer Pflegeperson Pflegeunterstützungsgeld Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen Wohngruppenzuschlag Anschubfinanzierung Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen Pflegehilfsmittel Soziale Absicherung der Pflegeperson Übergangspflege für Menschen ohne Pflegegrad Pflegeleistungen im Überblick Wer Pflege benötigt oder als Angehöriger Pflege leistet, wird nicht allein gelassen: Die Pflegeversicherung bietet viele Leistungen und Angebote zur Unterstützung, damit Ihr Alltag verbessert wird. Jeder Pflegebedürftige hat andere Einschränkungen und Bedürfnisse. Welche Leistungen Ihnen aus der Pflegeversicherung zur Verfügung stehen, erfahren Sie auf den folgenden Seiten der Broschüre. Um diese Leistungen erhalten zu können, müssen Sie zunächst einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Sie haben Anspruch auf die Leistungen, wenn Sie innerhalb der zehn Jahre vor der Antragstellung zwei Jahre lang in der Pflegeversicherung versichert gewesen sind. Zudem muss die Pflegebedürftigkeit voraussichtlich für mindestens sechs Monate bestehen - mit der vom Gesetzgeber festgelegten Schwere, wie es § 15 SGB XI vorsieht. Insgesamt gibt es fünf Pflegegrade, beginnend mit Pflegegrad 1 (''geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten''). Ob und in welcher Schwere Pflegebedürftigkeit vorliegt, wird im Auftrag der Pflegekasse durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung bzw. - für Versicherte der privaten Pflege-Pflichtversicherung - durch den Medizinischen Dienst der privaten Pflegeversicherungsunternehmen, Medicproof, oder durch einen anderen unabhängigen Gutachter geprüft. Dabei wird insbesondere untersucht, wie selbstständig Sie bestimmte Aktivitäten durchführen können. Die Gutachter prüfen dabei sechs Lebensbereiche: Mobilität geistige und kommunikative Fähigkeiten Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Selbstversorgung selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie deren Bewältigung Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte Dem Antragsteller ist spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags bei der zuständigen Pflegekasse die Entscheidung der Pflegekasse schriftlich mitzuteilen. Zudem sendet die Pflegekasse der Antragstellerin oder dem Antragsteller auch das Gutachten direkt zu, sofern sie oder er der Übersendung nicht widersprochen hat. Ob zu Hause oder stationär: Welche Variante für Sie infrage kommt, sollten Sie schon vor der Begutachtung überlegen. Auf diese Weise können die Leistungen der Pflegeversicherung individuell auf Sie zugeschnitten werden - zudem können weitere Maßnahmen empfohlen werden

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