Prämiensysteme für Verbesserungsvorschläge

Prämiensysteme für Verbesserungsvorschläge

Geldprämien sind Belohnung und Motivation für gute Ideen. Vor allem bei Vorschlägen

mit rechenbarem Nutzen wird auf diese Weise der Anreiz verstärkt,

Ideen zur Verbesserung von Arbeitsprozessen, technischen Systemen zu entwickeln.

Aber was ist eine angemessene Prämie für diese Leistung?

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Prämiensysteme für Verbesserungsvorschläge mit rechenbarem Nutzen Arbeitnehmererfindungsgesetz und Vergütungs richtlinien: rechtlicher Rahmen. Vorschlagswesen: Definition und Berechnung der Bezugsgröße. Anteilsberechnung. Nach welchen Kriterien werden Prämien für Verbesserungsvorschläge berechnet? Wie viel Geld wird überhaupt ausgeschüttet? Wie kann man der Komplexität mit Betriebsvereinbarungen Rechnung tragen? Das sind nur drei von vielen Fragen, die wir uns vor einiger Zeit im Rahmen einer Auswertung betrieblicher Vereinbarungen zum Ideenmanagement und betrieblichen Verbesserungsvorschlagswesen stellten. Immer wieder tauchten unterschiedlich weitreichende Regelungen auf. Dies veranlasste uns, genauer hinzuschauen und ergänzend zur besagten Auswertung eine Analyse in Auftrag zu geben, die sich gezielt den Prämien, Prämienberechnungen und Vergabemodalitäten widmet. Es zeigt sich, dass Unternehmen und Verwaltungen auf sehr unterschiedliche Weise und mit sehr verschiedenen Bezugsrahmen Prämien für Verbesserungsvorschläge ausschütten. Dabei variiert die Prämierung der Vorschläge besonders stark, die einen wirtschaftlichen, sogenannt rechenbaren Nutzen für das jeweilige Unternehmen haben. Für die Analyse wurden 105 betriebliche Regelungen zum Ideenmanagement bzw. betrieblichen Vorschlagswesen aus den Jahren 1980 bis 2011 ausgewertet. 94 davon enthalten auch Aussagen zur Prämierung der Vorschläge. Es wird gezeigt, welche Regelungstrends bestehen, um Verbesserungsvorschläge mit errechenbarem Nutzen zu prämieren, und wie die betrieblichen Akteure das Thema aufgreifen. Dabei werden auch der rechtliche Hintergrund sowie das Spektrum der vorliegenden betrieblichen Regelungen beleuchtet. Diese werden deutlicher als in den üblichen Auswertungen analytisch bewertet, auch wenn die Hintergründe und Strukturen in den Betrieben und Verwaltungen uns nicht bekannt sind. Ziel ist einerseits, betriebliche Regelungspraxis abzubilden, Trends aufzuzeigen, Hinweise und Anregungen für die Gestaltung eigener Vereinbarungen zu geben. Andererseits soll in dieser Reihe Hintergrundwissen stärker hervorgehoben und die Frage erläutert werden: Welche Regelungen eignen sich aus fachlicher Sicht, um eine gute arbeitnehmerorientierte Vereinbarungspraxis zu etablieren? Die Berechnung der Prämien für anerkannte Verbesserungsvorschläge stellt sowohl aus der Sicht von Unternehmensleitungen als auch von Beschäftigten ein wichtiges Thema dar. Die Prämierung soll die Beschäftigten dazu motivieren, ihre guten und oft sehr wertvollen Ideen dem Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Eine wichtige Grundlage dafür ist eine mitbestimmte Regelung zum Ideenmanagement oder zum Betrieblichen Vorschlagswesen, die festlegt, ob und nach welchen Kriterien Prämien ausgezahlt werden. Experten gehen davon aus, dass zahlreiche, vor allem kleinere Unternehmen keine derartige Regelung besitzen. So ist es als Zeichen der Würdigung der Ideen der Beschäftigten für die Unternehmensentwicklung anzusehen, wenn eine mitbestimmte Regelung dazu existiert. Dabei unterscheiden sich die Prämienberechnungen erheblich, besonders wenn es um so genannten rechenbaren Nutzen geht. Dies bestätigt die Statistik des Deutschen Instituts für Betriebswirtschaft (dib) für das Jahr 2010, die mit den Angaben aus 176 deutschen Unternehmen und Verwaltungen nur einen kleinen Teil der Realität des betrieblichen Vorschlagswesens abbilden kann: Die Prämienanteile am rechenbaren Nutzen schwanken zwischen weniger als 10% und über 90% (vgl. Abb. 1)

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