Praktische Umsetzung der Neuregelungen durch das Weiterbildungsgesetz

Praktische Umsetzung der Neuregelungen durch das Weiterbildungsgesetz

Hier finden Sie Fragen und Antworten zu Weiterbildungsförderung Beschäftigter,

Qualifizierungsgeld und Erstattungen bei beruflicher Weiterbildung während Kurzarbeit.

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Das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung wurde am 20. Juli 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Durch das Gesetz wird die Weiterbildungsförderung Beschäftigte reformiert und ein Qualifizierungsgeld eingeführt. Zudem wird die Regelung zur Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen bei beruflicher Weiterbildung während Kurzarbeit verlängert. Die Regelungen zur Reform der Weiterbildungsförderung Beschäftigter und die Regelungen zum Qualifizierungsgeld sind am 1. April 2024 in Kraft getreten. Die Regelung zur Erstattung bei beruflicher Weiterbildung während Kurzarbeit ist bereits am 21. Juli 2023 in Kraft getreten und läuft am 31. Juli 2024 aus. Zu den neuen Regelungen stellen sich rechtliche und praktische Fragen, die dieses FAQ- Papier versucht zu beantworten. Das FAQ-Papier wird bei Bedarf aktualisiert. Zur Umsetzung der Regelungen durch die Arbeitsagenturen hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) fachliche Weisungen veröffentlicht. Es gilt dabei jedoch immer den jeweiligen Einzelfall genau zu betrachten und rechtlich zu würdigen. Das vorliegende FAQ-Papier kann daher eine rechtliche Beratung durch Ihren Arbeitgeberverband im Einzelfall nicht ersetzen. Inhaltsverzeichnis Weiterbildungsförderung Beschäftigter nach § 82 SGB III 1. Können Sprachkurse nach § 82 SGB III gefördert werden? 2. Kann eine Aufstiegsfortbildung nach § 82 SGB III gefördert werden? 3. Welche AZAV-Zertifizierungen setzt die Weiterbildungsförderung Beschäftigter voraus? 4. Hat sich das Mindeststundenerfordernis von mehr als 120 Stunden durch die Reform des § 82 SGB III geändert? 5. Welches Betriebsverständnis gilt als Grundlage zur Bestimmung der Betriebsgrößen? Teil 2: Qualifizierungsgeld nach § 82a - c SGB III 1. Wie ist ein strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf durch den Arbeitgeber gegenüber der Bundesagentur für Arbeit nachzuweisen? 2. Was ist unter einer nachhaltigen Beschäftigung im Betrieb zu verstehen? Ist diese Voraussetzung bei einem Wechsel in einen anderen Betrieb innerhalb desselben Unternehmens erfüllt? 3. Wie sind die 10% bzw. 20% Betroffenheit der Beschäftigten vom Strukturwandel zu berechnen? 4. Müssen auch Arbeitgeber mit weniger als 10 Beschäftigten im Betrieb eine Betriebsvereinbarung oder einen Tarifvertrag abschließen? 5. Ist eine vorhergehende Beratung für Arbeitgeber und Beschäftigte durch die Bundesagentur für Arbeit Voraussetzung, um das Qualifizierungsgeld beantragen und erhalten zu können? 6. Wie wird das Qualifizierungsgeld beantragt und durch wen? 7. Können Unternehmen das Qualifizierungsgeld für bereits begonnene Weiterbildungen beantragen? 8. Wann liegt ein Entgeltausfall bei Weiterbildung vor? Wie berechnet sich das Qualifizierungsgeld? 9. Wer ist für die Berechnung und Auszahlung des Qualifizierungsgeldes verantwortlich und wie wird es ausgezahlt? 10. Kann der Arbeitgeber das Qualifizierungsgeld aufstocken? 11. Ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung des Arbeitgebers auf das Qualifizierungsgeld steuer- und sozialversicherungsfrei? 12. Wie wirkt sich Nebeneinkommen aus? 13. Welche Auswirkungen haben Zeiten von Urlaub auf das Qualifizierungsgeld? 14. Welche Kosten muss der Arbeitgeber tragen? 15. Gibt es einen Qualifizierungsgeld-Programmablaufplan (analog KuG-PAP) für Entgeltabrechnungsprogramme?

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